Bargeld auf Konto eingezahlt

  • Guten Abend

    Ich habe für August meinen Bürgergeldbetrag überwiesen bekommen und bin zum 02/08/2025 eine neue Vollzeitarbeitsstelle angetreten. Ich habe dem Jobcenter Bescheid gegeben und um eine Rückzahlungsvereinbarung gebeten. Auf die Antwort warte ich noch. Laut Meinungen von anderen muss ich jetzt den Arbeitsvertrag und bestimmt Kontoauszüge vorlegen.

    Heute am 20/08 habe ich in bar 400€ auf mein Konto eingezahlt und habe nun Angst dass ich dadurch jetzt Probleme mit dem Jobcenter bekommen könnte aber ich bin ja seit dem 02/08 in Vollzeit angestellt und muss das Bürgergeld vom August ja sowieso zurückzahlen.

    Mache ich mir unnötige Sorgen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

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    Die Rückzahlung des Bürgergeldes ist im Übrigen abhängig vom Eingang Deiner Bezüge.

    Solltest Du deinen ersten Lohn für den Monat August erst im September erhalten, musst Du gar nichts zurückzahlen.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

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    musst Du gar nichts zurückzahlen.


    Außer vielleicht 400 Euro. Zur Herkunft des Geldes schweigt der TE ja.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

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    Jo, Ich dachte, da kommt noch was...

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]