Bargeld auf Konto eingezahlt

  • Guten Abend

    Ich habe für August meinen Bürgergeldbetrag überwiesen bekommen und bin zum 02/08/2025 eine neue Vollzeitarbeitsstelle angetreten. Ich habe dem Jobcenter Bescheid gegeben und um eine Rückzahlungsvereinbarung gebeten. Auf die Antwort warte ich noch. Laut Meinungen von anderen muss ich jetzt den Arbeitsvertrag und bestimmt Kontoauszüge vorlegen.

    Heute am 20/08 habe ich in bar 400€ auf mein Konto eingezahlt und habe nun Angst dass ich dadurch jetzt Probleme mit dem Jobcenter bekommen könnte aber ich bin ja seit dem 02/08 in Vollzeit angestellt und muss das Bürgergeld vom August ja sowieso zurückzahlen.

    Mache ich mir unnötige Sorgen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Rückzahlung des Bürgergeldes ist im Übrigen abhängig vom Eingang Deiner Bezüge.

    Solltest Du deinen ersten Lohn für den Monat August erst im September erhalten, musst Du gar nichts zurückzahlen.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

    • Offizieller Beitrag

    musst Du gar nichts zurückzahlen.


    Außer vielleicht 400 Euro. Zur Herkunft des Geldes schweigt der TE ja.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Jo, Ich dachte, da kommt noch was...

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Wäre es problematisch, wenn man die 400 Euro als Einzahlung für Überweisungen deklarieren würde? Schließlich muss darauf sollte man ja nicht zu viel Geld auf dem Konto liegen lassen, sondern manche packen es sich auch lieber unter das Kopfkissen.

    Wenn dann Geld benötigt wird, wie hier für zum Beispiel einen Umzug, dann wird es halt aufs Konto eingezahlt.

  • Auch wenn der eigentliche Verfasser des Beitrages sich gar nicht mehr gemeldet hat: Wenn das als Einzahlung deklariert wurde und man vorher kein Sparvermögen in Form von Bargeld angegeben hat, ist die Frage dennoch erlaubt, wo das Geld herkommt. Auch wenn es unterhalb von Freibeträgen liegt und daher anrechnungsfrei bleiben würde, muss man das Vorhandensein von Vermögen, bar oder sonst wo, angeben.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Wo liegt das Problem, wenn es jemand schafft, in acht Monaten Bürgergeldbezug jeweils durchschnittlich 50 Euro an die Seite zu legen unter das Kopfkissen und dann bei Bedarf wieder auf das Konto einzuzahlen? Schliesslich haben auch P-Konten gewisse Grenzen, und wer nicht viel Geld auf dem Konto parken will, macht es halt zu Hause. Oder woanders.

    • Offizieller Beitrag

    Dazu muss derjenige erstmal diese insgesamt 400 Euro irgendwann in bar abgehoben haben, denn das Geld fällt nicht vom Himmel. Und ich habe in meinem Leben inzwischen schon hunderte Kontoauszüge ohne jegliche Barabhebungen gesehen, auf die aber in Größenordnungen Bareinzahlungen erfolgten.


    Es bleibt dabei: wenn der TE zur Herkunft nichts sagt, kann man nicht mehr sagen. Mutmaßungen und dumme Ratschläge sind nicht zielführend.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.