Leben im Wohnmobil?

  • Moin,

    da es hier quasi keine Wohnungen im akzeptablen Preisbereich gibt (wenn überhaupt, dann nur Senioren oder 17m²-Wohnklos), überlege ich zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ein Wohnmobil anzumieten und darin zu leben. Hat jemand Erfahrung, wie das dann mit KDU ausschaut?

    Das generell die laufenden Kosten nach dem BSG-Urteil von vor 15 Jahren übernommen werden müssen, ist mir bekannt. Aber wie sieht es mit einer Miete aus, die sich grob im Rahmen einer Wohnungskaltmiete bewegt?

    Aktuell habe ich befristet eine möblierte Wohnung angemietet, die ich aber verlassen muss (letzten Aufschub bekommen, zum Glück guter Vermieter) und auch will (zu laut, nicht barrierearm...).

    OfW ist jobcentermässig hier nicht das Problem, Die postalische Erreichbarkeit muss natürlich gewährt sein.

  • Zunächst einmal musst du Deinen Wohnsitz anmelden können und es muss erlaubt sein, auf Deinem Standplatz dauerhaft zu leben. Dann kann über die Frage nachgedacht werden, in welcher Höhe die anfallenden KdU übernommen werden können.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Wozu muss ich einen (festen) Wohnsitz anmelden? Wenn ich keinen habe, habe ich keinen. Für KdU ist das nicht erforderlich, gerichtlich festgestellt. Es hesst ja auch Kosten der Unterkunft und nicht Kosten des Wohnsitzes.

    • Offizieller Beitrag

    Da stellt sich aber die Frage, ob ohne mögliche Wohnsitznahme eine (postalische) Erreichbarkeit gegeben ist.


    Im Übrigen reicht eben nicht nur ein einfacher Wohnwagen. Es ist auch ausschlaggebend, wo er steht:

    LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
    Auf die Berufung des Beklagten und Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.07.2021 geändert. Der Beklagte wird unter…
    openjur.de
    Zitat

    Die Aufstellung eines Zelts auf einen umzäunten Stellplatz, der bauordnungsrechtlich als Campingplatz zugelassen ist, verbunden mit der Möglichkeit der Nutzung von Sanitäranlagen und Stromanschlüssen - wie im vorliegenden Fall - für einen vorübergehenden Zeitraum erfüllt beide Mindestvoraussetzungen - Wetterschutz und gewisse Privatsphäre.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wozu muss ich einen (festen) Wohnsitz anmelden? Wenn ich keinen habe, habe ich keinen. Für KdU ist das nicht erforderlich, gerichtlich festgestellt. Es hesst ja auch Kosten der Unterkunft und nicht Kosten des Wohnsitzes.

    Ich gehe davon aus, dass Du nur herumtrollen und provozieren willst. Ich gebe aber dennoch eine ernsthafte Antwort:

    Wenn du ohne die Möglichkeit Dich anzumelden auf einem Campingplatz oder unter der großen Eiche im Park campierst, muss Deine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein. Weiterhin hast du nur Anspruch auf Leistungen, wenn das Jobcenter auch örtlich für Dich zuständig ist. Also gibt es, wenn Anmelden im Bereich Deines Wohnwagens nicht möglich ist nur zwei Varianten: Du sorgst für eine postalische Erreichbarkeit, da Du offiziell ohne festen Wohnsitz bist - dies ist meist bei entsprechenden Einrichtungen in der Stadt in der man sich aufhält möglich, oder man ist ohne festen Wohnsitz und erhält einen täglichen Barbetrag. Ob dann die tatsächlichen Kosten für Deine Unterkunft übernommen werden, hat damit erstmal nichts zu tun. Es geht um die Zuständigkeit.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Zunächst einmal musst du Deinen Wohnsitz anmelden können und es muss erlaubt sein, auf Deinem Standplatz dauerhaft zu leben. Dann kann über die Frage nachgedacht werden, in welcher Höhe die anfallenden KdU übernommen werden können.

    Hallo Toetje, das ist nicht richtig. Ich brauche lediglich eine Postadresse, um Schreiben zu erhalten. Doch nicht einmal die ist notwendig, wenn ich täglich aufs Amt gehe, um die Leistungen abzuholen. Dann werden die Unterkunftskosten, also Versicherung, Steuern, Mietplatz und Mietwagen täglich anteilsmäßig ausgezahlt.

    Es gilt nach wie vor: Leistungsberechtigt sind alle hilfebedürftigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und gültigem Aufenthaltstitel.

    • Nachweise zu Identität, Einkommens- und Vermögenssituation sind auch ohne Wohnungspflicht notwendig.

    PS: Vielleicht gibt es in deiner Nähe ja auch einen Campingplatz, bei dem du dich mit 1.-Wohnsitz anmelden kannst, das ist tatsächlich möglich! Gruß, Ada

  • Doch nicht einmal die ist notwendig, wenn ich täglich aufs Amt gehe, um die Leistungen abzuholen. Dann werden die Unterkunftskosten, also Versicherung, Steuern, Mietplatz und Mietwagen täglich anteilsmäßig

    Da freut sich jedes Jobcenter täglich all die Positionen, nach Möglichkeit auch noch in bar?, auszuzahlen.

    Das ist wohl eher als Wunschdenken anzusehen.