Aufrechnung nach Paragraph 43 SGB 2

  • Moin ,

    Folgender Sachverhalt

    Ich habe zum 21.07.2025 einen Aushilfsjob auf Stundenbasis angenommen und rechtzeitig VOR Arbeitsaufnahme dem Jobcenter mitgeteilt.Dieser war zunächst befristet bis 25.08.2025 und ich wurde aufgefordert bis 13.09.2025 die Lohnabrechnungen für Juli und August vorzulegen. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen! Das Einkommen im Juli waren 205,11 € und im August 525,62.

    Heute hatte ich plötzlich Post im digitalen Postfach : Anhörung zu Überzahlungen ,Aufrechnung nach Paragraph 43 SGB2

    Man beabsichtigt die Überzahlung in Höhe von 424,03€ in Form einer Aufrechnung einzubehalten.

    Nun ist ja zuerst Google die erste Anlaufstelle und nach einigen Suchergebnissen ist eine Aufrechnung im laufenden Bezug nur in 2 Fällen zulässig:

    1) Bei einen Darlehen

    2) Die Rückforderung beruht darauf dass der Leistungsbezieher vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat

    Laut meinem Verständnis ist eine Aufrechnung somit NICHT statthaft.

    Wie verhalte ich mich nun bzw wie fülle ich diesen Anhörungsbogen nun aus?

    Seit gestern ist nach dem Monat befristetet geringfügige Beschäftigung das Arbeitsverhältnis nun unbefristet. Dies wurde auch gleich dem Jobcenter per Veränderungsmitteilung bekannt gegeben.

    Dennoch werde ich weiterhin auf ergänzende Leistungen beziehen müssen da ich Miete und Lebensunterhalt nicht durch diesen Job finanzieren kann.

    Viele Grüße

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    • Offizieller Beitrag

    Nun ist ja zuerst Google die erste Anlaufstelle und nach einigen Suchergebnissen ist eine Aufrechnung im laufenden Bezug nur in 2 Fällen zulässig:

    Dann geht dein Google nicht richtig.


    Eine Aufrechnung ist bei jeder Überzahlung möglich. Wenn man es nicht selbst verschuldet hat, dann mit 10% der Regelleistung, wenn man es selbst verschuldet hat aber mit 30%. Das ist der Unterschied zwischen "nicht selbst schuld" und "selbst schuld".

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.