Hallo,
ich weiß zwar nicht genau was du möchtest aber,
der Anspruch einer hilfebedürftigen Person ergibt sich aus dem Gesamtbedarf abzüglich des vorhandenen Einkommens. Das da nicht viel "über" bleibt ist richtig.
Bsp. Regelbedarf 502 € + Kosten der Unterkunft 450 € = 952 € Gesamtbedarf - 500 € anrechenbares Einkommen = 452 € Anspruch
das ist eine sehr einfache Rechnung, kannst du auch beispielhaft über irgendwelche Onlinerechner testen
zu Strom und Telefon, dies sind Kosten die bereits im Regelbedarf enthalten sind
und ja es bleibt nicht sehr viel übrig, es ist aber auch eine staatliche Leistung die das Existenzminimum darstellt.
p.s. wer sagt, dass du nicht mehr wie 4,5h arbeiten darfst? es soll sicher lauten "du kannst" aufgrund deiner Einschränkungen nicht mehr wie 4,5 h arbeiten, es verbietet dir aber niemand, nach deinen Möglichkeiten einer Tätigkeit nachzugehen, was du ja schon machst wie es aus dem Post ersichtlich war