Sohn verdient eigenes Geld - Bedarfsgemeinschaft

  • Folgende Situation:

    Ich bin 21 Jahre alt und werde künftig meine Ausbildung beenden und ca. 3100 Euro Netto pro Monat verdienen. Zurzeit ist das so, dass meine Ausbildungsvergütung von 1400 Euro Netto auf den Regelbedarf meiner Mutter bzw. der gesamten Bedarfsgemeinschaft verrechnet wird.


    Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus mir, meiner Mutter, und meinen 3 (noch) minderjährigen Geschwistern. -> gemeinsame Wohnung


    Jetzt habe ich recherchiert, dass ich aufgrund meines künftigen Gehalts automatisch nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft bin. Jetzt wird, wie ich verstanden habe, trotzdem vermutet, dass wir aus einem Topf wirtschaften werden, sofern wir in einer Wohnung leben, welches zur Folge hätte, dass ich alleine finanziell für die Miete und der Lebenshaltungskosten aufkommen muss und quasi für das Arbeiten bestraft werde.

    Was muss ich konkret machen um dieser Vermutung zu widersprechen und welche Nachweise sind dafür erforderlich, damit meine Mutter ganz normal weiterhin ihren vollen Regelbedarf bekommt und die Miete vom Jobcenter bezahlt wird und ich kein Geld abdrücken muss, zu der ich nicht verpflichtet werden kann.

    Vielen Dank in Voraus!<3

    • Offizieller Beitrag

    Im Verhältnis Kind zu Eltern/Geschwistern wird die Unterhaltsvermutung selten angewendet. Meist werden die Kinder einfach nur rechnerisch aus der BG genommen.


    Warte also erstmal ab, ob das Jobcenter tatsächlich auf die Unterhaltsvermutung zurück greift.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Natürlich wirst du das. Warum solltest du nicht? Du musst Deinen Lebensunterhalt, vulgo auch Deinen Mietkostenanteil selbst finanzieren. Warum sollte der Steuerzahler das tun? du wirst komplett, auch mit Deinem Mietanteil und Deinem regelbedarf aus der Bedarfsgemeinschaft fallen. sprich, deinen Mietanteil und den Anteil zur Auffüllung des Kühlschrankes etc musst Du aus Deinem, ja durchaus ansehnlichen, Nettoeinkommen bestreiten. Wieso denkst Du, dass das anders sein könnte?

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Hallo. Du verdienst für den Anfang echt gutes Geld und meinst, dass das alles dein "Taschengeld" ist.? Das ist nicht dein Ernst. Natürlich muss du die anteiligen Mietkosten, Nebenkosten, Strom, etc. davon bezahlen. Wobei Strom aus dem Regelsatz gezahlt wird. Wenn deine Mutter der Meinung sind, dass du das nicht musst, ist das ihre Sache. Wir sind nicht vom JC abhängig. Trotzdem musste meine Tochter nach Beendigung ihrer Ausbildung "Kostgeld" abgeben. Eine eigene Wohnung wäre ihr deutlich teurer gekommen. So konnte sie erstmal Geld für eine Wohnungseinrichtung (denn die bekommt man auch nicht vom Staat bei dem Gehalt) sparen.

    • Offizieller Beitrag

    Also werde ich mich nicht an den Mietkosten beteiligen müssen?

    Wie kommst du darauf? Nach deinen Ausführungen war deine Befürchtung, dass du allein für die Miete und die Lebenshaltungskosten der Familie aufkommen musst:


    welches zur Folge hätte, dass ich alleine finanziell für die Miete und der Lebenshaltungskosten aufkommen muss


    Wie du jetzt aber auf die Idee kommst, dass der Staat jetzt weiter deinen Mietanteil und deine Lebenhaltungskosten bezahlen soll, obwohl du genug verdienst, dass musst du dann den erwachsenen Menschen, die hier in dem Forum zugegegen sind, doch mal bitte erläutern. Das besagt doch der logische Menschenverstand bereits, dass man seinen Anteil dann selbst zahlen muss.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Die Frage war ganz simpel. Kann das Jobcenter mich offiziell mit der Unterhaltsvermutung verpflichten Mietanteile zu zahlen? Ob ich im Hintergrund meine Familie tatsächlich finanziell unterstütze hat den Staat nichts anzugehen.

  • Genau. Keine Ahnung was Du immer mit Unterhalt hast. Du unterhältst DICH! Und zahlst für DICH den (pro Kopf-) Anteil an der fälligen Miete, den Anteil an den Nebenkosten und deinen Anteil am Essen etc. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit "finanzieller Unterstützung" Deiner Familie zu tun.

    Was ist daran so schwer zu begreifen? Wer Geld verdient muss es für seinen Lebensunterhalt nutzen.

    Du kannst auch ausziehen, dann musst du auch alles selbst bezahlen (und es wird sicher teurer).

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    • Offizieller Beitrag

    Kann das Jobcenter mich offiziell mit der Unterhaltsvermutung verpflichten Mietanteile zu zahlen?


    Das JC zwingt niemanden, Mietanteile zu zahlen. Das macht notfalls der Vermieter, weil er seine Miete haben möchte. Das JC wird aber niemandem, der gar nicht mehr bedürftig ist, einen Mietanteil zahlen. Ganz einfach.

    Die Unterhaltsvermutung ist im Übrigen was ganz anders. Da geht es nicht um deinen eigenen Bedarf, sondern darum, dass man vermutet, dass die anderen Personen Leistungen von der Person erhalten, die nicht bedürftig ist.


    Ob ich im Hintergrund meine Familie tatsächlich finanziell unterstütze hat den Staat nichts anzugehen.

    Und ob es das hat. Du legst ein erstaunliches Unrechtsbewusstsein an den Tag für jemanden, der offenbar jahrelang vom Staat ernährt wurde.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke für die moralischen Ratschläge und Bedenken, aber ich wollte mich nur nach der geltenden, sachlichen Rechtslage informieren. Zwischen mir und dem Vermieter besteht kein Mietvertrag, dementsprechend bin ich nicht verpflichtet, Miete zu zahlen. Der besteht nur zwischen der Mutter und dem Vermieter. Angenommen, das JC sagt sie zahlen den Anteil von mir nicht mehr: Wie viel % der Warm- oder Kaltmiete wären das ?

  • Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, wohnst du mit deiner Mutter und drei Geschweistern zusammen, alsio insgesamt 5 Personen?

    Dann musst du 1/5 der Warmmiete selbst zahlen.

    Wie du das mit deiner Mutter regelst, bleibt dir überlassen; das Jobcenter wird für deine Mutter und deine Geschwister nur noch 4/5 der Miete berücksichtigen.

    Schöne Grüße
    ubu

  • Genau. Wenn deine Mutter meint, dass sie den Rest vom Regelsatz bestreiten kann, ist das ihr Ding. Das JC zahlt eben nur noch für 4 anstatt für 5 Personen. Das betrifft die Miete und die Nebenkosten und natürlich bekommt deine Mutter für dich keinen Regelsatz mehr. Ich gehe aber davon aus, dass das auch schon während deiner Ausbildung so war. Auch evtl. Nachzahlungen der Nebenkosten werden dann nur noch für 4 Personen übernommen. Ich finde es echt erschreckend, wie sich ein junger Mensch, der nach seiner Ausbildung wirklich gutes Geld verdient, verhält. Du bist vom Staat nicht mehr abhängig. Freu dich doch einfach darüber.

    • Offizieller Beitrag

    aber ich wollte mich nur nach der geltenden, sachlichen Rechtslage informieren.

    Das wurde dir jetzt bereits mehrfach mitgeteilt. Dass du deine Frage fehlerhaft zur Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II formuliert hast und nicht zum sogenannten Kopfteilsprinzip, dafür kann hier niemand was.

    Übrigens: wenn du meinst, deinen Mietanteil nicht zahlen zu brauchen, weil ja nur deine Mutter einen Mietvertrag hat, dann kann man ihr nur empfehlen, dich von heute auf morgen auf die Straße zu setzen. Du hast ja keinen Mietvertrag und damit auch kein Bleiberecht in der Wohnung. Dann ist das Problem gelöst, denn dann wird das JC bei deiner Mutter und den verbleibenden Geschwistern wieder die volle Miete berücksichtigen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.