Wahrscheinlich geht das nicht, da du mit dem Verzicht gesetzliche Regelungen umgehen willst. Bei Selbständigkeit gilt ja gerade das Zuflussprinzip nicht sondern es wird ein Durchschnittseinkommen vom 6 Monaten gebildet. Und das willst du vermeiden.
Beiträge von Turtle1972
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Das ist normalerweise nämlich eher anders herum.
Also meines Erachtens kommt das sogar recht oft vor, dass die DRV im Rahmen des Erstattungsverfahrens die Bewilligung der Rente mitteilt und dass bis xx/Jahr bitte beziffert werden soll und man beabsichtigt ab yy/Jahr direkt auszuzahlen, während an den Antragsteller noch gar kein Rentenbescheid gesendet wurde. Auf den dann erfolgten Aufhebungsbescheid habe ich jedenfalls des öfteren Widersprüche, weil man von der Erwerbsminderung nicht weiß.
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Das kann man dir erst beantworten wenn man weiß, on die Rente dauerhaft oder auf Zeit ist.
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Der Mitarbeiter der das rausgeplaudert hat
Ich kann in deinen bisherigen Beiträgen nicht erlesen, dass nur ein bestimmter Kollege irgendwas ausgeplaudert hat. Nur, dass es halt einige Kollegen zu wissen scheinen.
Im Gegensatz zum Rest, bin ich der, der arbeitet und was tut und nicht mit Kaffee trinken und quatschten beschäftigt ist!
Nö gut, dass du jetzt da bist. Da muss ja die Arbeit von Jahrzehnten liegen geblieben sein, wenn dort außer dir niemand arbeitet, sondern alle nur mit Klönen und Kaffee saufen beschäftigt sind.
Mit der Einstellung wirst du es weit schaffen.
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Welcher Mitarbeiter soll weswegen verwarnt werden? Der, der meinte, dass, das technisch nicht möglich ist? Was kann der dafür, wenn das wirklich so sein sollte? Offenbar war ja für dich ein kommunales Jobcenter zuständig und die haben nunmal nicht die Technik wie die BA. Wenn du den Hersteller der Software in Erfahrung bringen kannst, könntest du dort mal nachfragen, ob das wirklich stimmt.
Ansonsten hat jeder Mitarbeiter einer Behörde eine Verschwiegenheitspflicht, das solltest du als Neuzugang eigentlich wissen, denn das ist sicher auch Inhalt deines Arbeitsvertrages. Wenn du also die tatsächliche undichte Stelle ermitteln kannst, dann steht es dir natürlich frei, selbst gegen die Person vorzugehen oder dich über sie zu beschweren.
Allerdings, und das sage ich dir aufgrund einer inzwischen 34 jährigen Zugehörigkeit zum ÖD, davon 20 Jahre Jobcenter: Ich habe im Laufe der Jahre viele neue Kollegen dazu bekommen, die vorher im Leistungsbezug waren. Das ist kein Aufreger und auch keine Schande. Wie schon gesagt wurde: überzeuge besser mit Leistung und nicht mit Beschwerden.
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Wer hat in dieser Situation recht?
Da ihr nicht in einem Haushalt wohnt, bildest du eine eigene Bedarfsgemeinschaft, dein Vater muss dich nicht unterstützten.
Darf ich kein Bürgergeld beantragen?
Natürlich.
An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung zu erhalten?
Wozu brauchst du wen? Wenn du den Antrag online nicht hinbekommst, druck dir die Antragsformulare im Netz aus und füll sie halt per Hand aus und sende/bring den Antrag zum zuständigen JC.
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Dann ist wohl der KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht geläufig. Gerade erst diese Woche ein Klageverfahren gewonnen, weil der Vertrag nicht gelebt wurde. Und ein Vertrag, der justament dann anfängt, wenn der Steuerzahler Miete zahlen soll, während davor monate- oder jahrelang mietfrei gewohnt wurde, ist nunmal ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Der Normalfall ist die kopfteilige Berücksichtigung der Kosten, die für das Eigenheim anfallen. Also Wasser durch x Personen, Abwasser durch x Person, Müll durch x usw. Das wird ja wohl reichen.
Macht einen Mietvertrag. Ich empfehle
Ich empfehle, solche Empfehlungen sein zu lassen.
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aber ich wollte mich nur nach der geltenden, sachlichen Rechtslage informieren.
Das wurde dir jetzt bereits mehrfach mitgeteilt. Dass du deine Frage fehlerhaft zur Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II formuliert hast und nicht zum sogenannten Kopfteilsprinzip, dafür kann hier niemand was.
Übrigens: wenn du meinst, deinen Mietanteil nicht zahlen zu brauchen, weil ja nur deine Mutter einen Mietvertrag hat, dann kann man ihr nur empfehlen, dich von heute auf morgen auf die Straße zu setzen. Du hast ja keinen Mietvertrag und damit auch kein Bleiberecht in der Wohnung. Dann ist das Problem gelöst, denn dann wird das JC bei deiner Mutter und den verbleibenden Geschwistern wieder die volle Miete berücksichtigen.
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Du musst es weder melden, da es unter 15.000 Euro an Wert hat und es ist auch kein Einkommen.
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Kann das Jobcenter mich offiziell mit der Unterhaltsvermutung verpflichten Mietanteile zu zahlen?
Das JC zwingt niemanden, Mietanteile zu zahlen. Das macht notfalls der Vermieter, weil er seine Miete haben möchte. Das JC wird aber niemandem, der gar nicht mehr bedürftig ist, einen Mietanteil zahlen. Ganz einfach.
Die Unterhaltsvermutung ist im Übrigen was ganz anders. Da geht es nicht um deinen eigenen Bedarf, sondern darum, dass man vermutet, dass die anderen Personen Leistungen von der Person erhalten, die nicht bedürftig ist.
Ob ich im Hintergrund meine Familie tatsächlich finanziell unterstütze hat den Staat nichts anzugehen.
Und ob es das hat. Du legst ein erstaunliches Unrechtsbewusstsein an den Tag für jemanden, der offenbar jahrelang vom Staat ernährt wurde.
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Also werde ich mich nicht an den Mietkosten beteiligen müssen?
Wie kommst du darauf? Nach deinen Ausführungen war deine Befürchtung, dass du allein für die Miete und die Lebenshaltungskosten der Familie aufkommen musst:
welches zur Folge hätte, dass ich alleine finanziell für die Miete und der Lebenshaltungskosten aufkommen muss
Wie du jetzt aber auf die Idee kommst, dass der Staat jetzt weiter deinen Mietanteil und deine Lebenhaltungskosten bezahlen soll, obwohl du genug verdienst, dass musst du dann den erwachsenen Menschen, die hier in dem Forum zugegegen sind, doch mal bitte erläutern. Das besagt doch der logische Menschenverstand bereits, dass man seinen Anteil dann selbst zahlen muss.
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Auch hier:
Dein Ernst? Wenn du wegen der Insolvenz und deinem Willen, wenigstens ein bisschen deine Gläubiger befriedigen zu wollen, sofort eine gut bezahlte Arbeit aufnehmen kannst, dann wird das JC nicht "Nein" dazu sagen.
Wenn du aber meinst, einen schlecht bezahlten Job, den das Jobcenter anbietet, ablehnen zu können mit der Begründung "Aufgrund Insolvenz nur was mit 5000+ Euro/Monat" und dann bleibst du lieber arbeitslos, weil es diesen Job gar nicht gibt, dann sollte dir hoffentlich bereits logisches Denkvermögen die einzig richtige Antwort geben.
Im Prinzip fragst du, ob du lieber solange arbeitslos bleiben kannst, bis du einen Wunschjob gefunden hast. Die klare Antwort lautet: Nein.
Denn, stell dir vor und staune: in den ersten Monaten ist eine Probezeit möglich. Das heißt, dass du innerhalb kürzester Frist einen anderen, besser bezahlten Job aufnehmen kannst. Du bist also durchaus in der Lage, deine heren Ansichten zur Schuldentilgung umzusetzen, ohne mit dem Jobcenter in Konflikt zu geraten.
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Das bedeutet sie gibt das nicht an.
Falsch. Die hat jegliche Veränderung in den Einkommensverhältnissen anzuzeigen. Die Entscheidung, ob das geschütztes Einkommen ist, obliegt nämlich nicht ihr. Bedenke dabei, dass die Gesetzesnorm gerade nicht besagt, dass solche Leistungen immer anrechnungsfrei sind! Da steht "soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären." Ob das so ist, hat nicht sie zu entscheiden!
Gibt es eine Grenze ab
Nein. Wie du selbst lesen kannst, steht im Gesetz dazu kein konkreter Betrag. Was das angeht, muss notfalls ein Gericht zum Einzelfall bestimmen.
Sie kann dort für viele verschiedene Sachen Anträge stellen. Da kann dann übers Jahr schon was zusammenkommen...
Anträge stellen bedeutet nicht, es zu bekommen. Stiftungsgelder sind begrenzt und sollen vielen Familien zugute kommen. Einen Mitnahmeeffekt wird man dort nicht dulden.
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Hier greift wahrscheinlich § 11a Abs 4 SGB II:
Zitat(4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
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Im Verhältnis Kind zu Eltern/Geschwistern wird die Unterhaltsvermutung selten angewendet. Meist werden die Kinder einfach nur rechnerisch aus der BG genommen.
Warte also erstmal ab, ob das Jobcenter tatsächlich auf die Unterhaltsvermutung zurück greift.
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Beantragen kann man alles. Ob es bewilligt wird, ist dann wieder eine andere Sache. Dazu gibst du zu wenig Informationen, denn von irgendwas musst du ja bis dato leben, wenn die 320 Öcken nicht reichen. Vermögen? Partner?
Zuständig ist aufgrund der türkischen Rente wohl tatsächlich das Sozialamt.
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Wenn sie tatsächlich nicht bei dir wohnt bzw. sich nicht überwiegend bei dir aufhält, dann zählen sie und das bei ihr lebende Kind nicht zur BG. Wenn sie sich aber nur bei den Bekannten angemeldet haben und in Wirklichkeit bei dir wohnen, dann ist das versuchter Betrug, denn dann ist es eine BG.
Unterhalt wird das Jobcenter nicht berücksichtigen. Unterhalt würde sowieso nur vom Einkommen abgesetzt. Also, wenn du 1000 Euro ALG beziehen würdest und 200 Euro Unterhalt zu zahlen hast, dann berücksichtigt das JC eben nur 800 Euro. Das aber nur, wenn es einen Unterhaltstitel gibt. Und den hast du ja nicht.