Warum fragst du dann? Was wolltest du denn jetzt hören?
Wenn du - und es gilt immer der Verkehrswert - wieder unter die Freigrenze fällst, hast du eben wieder Anspruch.
Fakt ist, dass nunmal aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung (hier zum SGB II, aber übertragbar auf das SGB XII) gilt:
Zitat2. Eine wesentliche Änderung von Vermögen im Laufe eines Kalendermonats ist zu berücksichtigen.
Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -
Wenn du nur Eibe Antwort wolltest, wie du den Staat behumpen kannst, bist du hier falsch.