Beiträge von Turtle1972

    Das wird nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern von den Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat nach der Gutschrift des Guthabens. Eine Aufteilung, so, wie du sie dir wünschst, bzw. du sie gemacht hast, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

    1. Ist eine Zahlung aus diesem Zugewinnanspruch in Höhe von 20.000€ durch die Mutter des 8jährigen Kindes Einkommen oder Vermögen?


    Es gibt m. W. n. keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, aber aktuelle zweitinstanzlich und danach ist es Einkommen und kein Vermögen:


    L 2 AS 646/19 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland


    L 5 AS 571/20 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland


    Darf ich nach Erhalt die 20.000€ vom Konto meines Rechtsanwaltes direkt an die Mutter des 18.jährigen Kindes überweisen und diese Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen von diesem einmaligen 20.000€ Vermögen/Einkommen in Abzug bringen?


    Kannst du machen, das Einkommen wird dir aber trotzdem angerechnet. Dann hast du halt kein Geld zum Leben. Oder anders: können kannst du schon, aber es ist davon abzuraten.


    Falls ich das hingegen nicht darf, da dieses Geld z.B. als "Einkommen" gewertet und erst nach 6 Monaten in "Vermögen" umgewandelt wird und ich daraufhin 6 Monate keine "aufstockenden" Zahlungen erhalte kann ich maximal 13.000€ an die Mutter des 18. jährigen Kindes überweisen. Was mache ich wenn diese mich daraufhin pfändet?


    Es wird nur auf einen Monat angerechnet. Was im SGB II als Einkommen angerechnet wird, kann nicht gepfändet werden, das ist in vielen Dingen so, z. B. bei Betriebskostenguthaben etc. Dann musst du halt schlimmstenfalls gegen die Pfändung gerichtlich vorgehen.

    Dann erkläre und vor allen Dingen weise es doch so nach. Dass du alle 2 Monate die volle Miete selbst bezahlst und alle 2 Monate die volle Miete von deiner Mutter forderst, kann man doch anhand Kontoauszügen nachweisen.


    Und dass die restlichen 170 Euro für Einkäufe der Mutter waren, dafür gibt es doch sicherlich auch Rechnungen.


    Deine unterschwelligen Beleidigungen a la "1+1 zusammenzählen und "hat der sie noch alle" solltest du tunlichst unterlassen.


    Wenn jemand von Bürgergeld lebt und den Regelsatz + halbe Miete bekommt, dann ist das von euch gelebte Modell eben nicht nachvollziehbar. Wenn die Mutter 1000 Euro Bedarf hat und 700 Euro Krankengeld + 300 Euro Bürgergeld im Monat bekommt, damit der Bedarf gedeckt ist, dann stellt sich nunmal die Frage, wie sie dir 1370 Euro überweisen und dann auch noch den ganzen Monat leben konnte, wenn sie dir schon 370 Euro mehr Geld überwiesen hat, als sie überhaupt als Monatseinkommen hat.

    Auch hier:


    Das ist mir zu verwirrend. Deine Mutter lebt von was? Auch Sozialleistungen? Rente? Krankengeld?


    Wie hoch ist die halbe Miete, die dir deine Mutter schuldet? Hast du Zugriff auf das Konto der Mutter? 1370 Euro erscheinen mir sehr hoch für die Hälfte der Miete und ein bisschen Online-Käufe.


    Fakt ist, dass du die Beweislast für deine Hilfebedürftigkeit hast und daher nachweisen musst, dass es sich bei dem Geld von deiner Mutter nicht um eine Schenkung und damit Einkommen handelt. Insofern hat der SB "sie auch noch alle", denn das zu kontrollieren ist seine Pflicht.

    Im Normalfall begründet sich die Einkommensprognose immer nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Ist dein Einkommen jetzt plötzlich geringer geworden und wenn ja: warum?


    Ansonsten kann bei einer vorläufigen Bewilligung der Freibetrag für Erwerbstätigkeit weggelassen werden. Dann dürfte die Unterdeckung wohl wesentlich geringer sein als die 160 Euro. Schätzungsweise wird das JC jetzt wohl schlicht auf den Ablauf des Bewilligungszeitraums und dann die endgültige Festsetzung warten. Da wird dann mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet.

    Was denn nun? Einmal willst du mit der Schwester zusammen ziehen, einmal heiraten und mit dem Mann zusammen leben.


    Sind das Hausaufgaben, die die Forenuser für dich machen sollen?

    Natürlich. Letztlich erwarte ich jedoch trotzdem eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und schließe daher eine Taschengelderhöhung als versteckte Biergelderhöhung definitiv aus.

    Mein Mann hat mir heute morgen gestanden, dass er 2 Paletten Ha..eröder Dosenbier gekauft habe, weil das mit 0,49 EUR/Dose ja sooooo unschlagbar günstig gewesen sei. Mein Kollege hat nebenbei gerechnet: 20 Dosen x 0,49 EUR = 9,80 EUR. Ha..eröder Flaschenbier ist im Kasten im Angebot für um die 8 EUR erhältlich. Ich habe meinen daher gebeten, damit aufzuhören, uns zu ruinieren.


    Ich bin also grundsätzlich gegen eine Biergelderhöhung.

    Ich habe deinen Beitrag in ein eigenes Thema verschoben.


    Wenn der Sohn Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat, der aber nicht zahlt, sollte dein Sohn das z. B. anhand von Kontoauszügen und Schriftsätzen, in denen er seinen Lohn fordert, nachweisen. Dann hat das Jobcenter die Möglichkeit gem. § 115 SGB X den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber an sich überzuleiten und Bürgergeld quasi als Vorleistung auf den Lohn auszuzahlen.


    Wenn das JC nicht freiwillig so verfährt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Wenn kein Lohn zugeflossen ist, steht ihm -unter der Voraussetzung, dass der Sachverhalt hier korrekt geschildert wurde- auch Bürgergeld zu.

    Ich habe oben bereits versucht die Wahrheit möglichst kurz aufzuschreiben.


    Aber dann braucht man doch nicht fragen, was man schreiben soll.



    Stehen mir keine Leistungen zu, weil meine Eltern dazu fähig sind mich zu versorgen?



    Es gibt noch den § 9 Abs. 5 SGB II, der lautet:


    "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."


    Ob man das bei dir anwendet und was dabei rauskommt, kann dir auch niemand sagen.

    Was soll ich hier niederschreiben?


    Die uns unbekannte Wahrheit.



    Ich habe im Formular angekreuzt mir entstehen keine Kosten für Unterkunft und Heizung,


    Dann schreibe das nochmal. Auch im Zusammenhang mit Punkt 1, Unterstützung der Familie.



    Bestehen irgendwelche anderen Möglichkeiten, wie die Kosten für die nicht kassenärztliche Leistung übernommen werden können?


    Nein. Das ist auch logisch, sonst würden Bürgergeldempfänger ja besser gestellt werden.