Der neuste Stein, ich soll nur Geld bekommen, wenn ich eine "Gisbu" durchlaufe.
Ich habe mich im Internet schlau gemacht, in *** soll eine Gisbu Vorschrift sein, aber ich bin keine Prostituierte, mein Vater hat mich nicht vergewaltigt und mit dem Gesetz kam ich auch noch nie in Konflikt. Wohnungslos bin ich auch nicht. Mir ist es schleierhaft, was ich mit einer Gisbu soll. ( Quelle siehe gisbu_jahresbericht, S. 45 )
Hat jemand Erfahrung damit ? Oder irre ich mich nur ? Geld habe ich natürlich auch nicht bekommen, aber das ist kein Problem, da ich Reserven habe.
Oder ist das so, dass nur Prostituierte oder Straffällige Bürgergeld in *** erhalten ? Ich bin total verwirrt. Ehrlich gesagt, habe ich auch 0 Bock mich zwischen Syrer und Araber zu setzen, das macht mir große Angst. Warum , weil ich weiblich bin.
Du hast ja irgendwie davon erfahren, dass du eine Maßnahme machen sollst. Wie? Telefonisch, im persönlichen Gespräch? Schriftlich? Wäre es nicht angebracht, erstmal die aufgeworfenen Frage, wieso, weshalb, warum, wann, wo etc. da zu klären, wo die Info herkam? Und, wenn es dann noch Fragen und Probleme gibt, das Internet zu bemühen?
Denn deine Fragen kann doch hier ohne nähere Informationen zur genauen Maßnahme niemand beantworten. Dass du als junger und ungebundener Mensch mit einer fertigen Ausbildung keine Anstellung findest, ist schon eher ungewöhnlich. Ist der Abschluss grottig oder wieso gibt es da Probleme?