Kindergeld

  • Ich betreue eine ukrainische Mutter mit 20jähriger Tochter. Die Tochter studiert online in der Ukraine. Kindergeld wurde beantragt, es ist bisher laut Familienkasse noch keine Entscheidung getroffen. Im Dezember kamen mehrere Bescheide in denen das Kindergeld ab Januar abgezogen wurde. Ich habe im Namen der BG Widerspruch erhoben.

    Frage: Darf Kindergeld abgezogen werden, obwohl kein Bescheid oder keine Auszahlung da ist, auch wenn evt. positiv von der Kindergeldkasse entschieden wird?

    Vielen Dank für die Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Der Januar hat aber noch ein paar Tage und wahrscheinlich hat das Jobcenter (aufgrund Erstattungsanmeldung nach § 102 ff SGB X) schon die Mitteilung, dass es im Januar ausgezahlt wird.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo, hab ich auch vermutet, ist aber laut Kindergeldkasse nicht so. Es ist noch keine Entscheidung getroffen, das ist das, was mich irritiert.

    Trotzdem danke für die schnelle Antwort

  • Hallo Lone Ranger, vielen Dank für die Antwort. Ich habe das vermutet, aber nirgendwo eine Information gefunden. Heute ist der neue Bürgergeldbescheid gekommen und das Kindergeld wurde wieder abgezogen - also Widerspruch.

    Ich wünsche einen schönen Abend

    • Offizieller Beitrag

    Es wird sich ja im Laufe des Monats zeigen, ob es nun fließt oder nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.