Bürgergeld Beantragen

  • Hallo Zusammen,


    kurz zu mir: ich bin 27 Jahre alt bin in einer kaufmännischen Position und habe 2040€ netto raus.


    Ich bin seit 2 Jahren und 2 Monaten mit meiner Partnerin zusammen. Sie hat noch eine kleine Tochter mit in unsere Beziehung gebracht. Vor unserer Beziehung war sie durch die kleine Arbeitslos gemeldet und bekam ALG II.


    Wir sind relativ schnell zusammen gezogen und daraus entstand natürlich die eheähnliche Gemeinschaft.


    Dies wurde dem Jobcenter auch so mitgeteilt und wir bekamen dieses probejahr zugestanden. Dieses ist letztes Jahr im September ausgelaufen.

    Man muss dazu sagen das der Plan dann war das meine Partnerin wieder arbeiten geht. Es kam aber alles anders:


    Der Erzeuger der Tochter hat der kleinen einen genetischen Defekt vererbt der bei ihr Epilepsie ausgelöst hat. Dies kam letztes Jahr raus. Zudem hat sich rausgestellt das die Anfälle durch grippale Infekte ausgelöst werden können. Wenn die kleine also Krank ist besteht die Gefahr das sie Anfälle hat. Durch dieses Problem ist es meiner Partnerin nicht möglich zu arbeiten außer vielleicht Samstag oder Sonntag wenn überhaupt. Wir wollten dann ALG II nochmal verlängern es wurde aber abglehnt. Mittlerweile komme ich für alles auf und zahle sogar die Krankenkasse mit.

    Unser Anwalt meinte dann das wir Bürgergeld beantragen sollen was wir aktuell machen.


    Meine Frage ist ob sich jemand in diesem Bereich auskennt oder etwas weiß? Uns gehts nicht mal darum das wir alles bekommen sondern wenn überhaupt die Befreiung/ bzw übernahme der Krankenkassenbeiträge oder vielleicht mithilfe beim Kindergarten.


    Wir sind echt verzweifelt. Kann uns da jemand helfen?


    Danke vorab für die Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

    J.K.

  • Hallo.

    Zunächst mal ist festzuhalten dass zwischen ALGII und Bürgergeld kein riesiger Unterschied liegt.


    Erfolgte die letzte Ablehnung weil das Einkommen zu hoch? Und falls ja, wie hoch wurde die Einkommensüberschreitung ausgewiesen?


    Durch die Erhöhung der Regelbedarfe zum Januar 2023 könnte sich evtl. ein Anspruch ergeben.


    Was ist mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag?


    Was meinst mit Kindergarten? Geht es um die Gebühren oder um das Essensgeld?

  • Danke für deine Antwort.

    Unser Anwalt meinte wir sollen es versuchen da es hier aufgrund der Änderung möglich sein kann das

    Es klappt.


    Ja genau der Grund der Ablehnung war das ich zu viel verdiene (netto 2040€) wie viel das war weiß ich gerade nicht mehr. Müsste ich nochmal schauen.


    Wohngeld haben wir noch nicht beantragt. Den Kinderzuschlag auch noch nicht.

    Bisher bekommt die kleine aufgrund des behinderten Grades noch zusätzlich 200€.


    Ja genau also der Kindergarten + essensgebühr beträgt so stand jetzt 269€. Bei der Krankenkasse sind wir bei 250€ Gebühr.

  • Schau bitte mal wieviel es war und schreib hier. Dann schauen wir weiter.


    Die 200 Euro kommen von woher?


    Für den Kindergarten kannst du beim Jugendamt einen Antrag versuchen.

    So habe meine Partnerin gefragt es waren damals 310€.


    Die 200€ kommen von der Krankenkasse.


    Okay. Ich informiere mich weiter.

  • Die Erhöhungen mit dem Bürgergeld sind niedriger als 310 Euro, also werdet ihr darüber nicht ins Bürgergeld kommen.


    Wenn die 200 Euro von der Krankenkasse kommen ist das wohl Pflegegeld. Das darf in der Berechnung zur Ablehnung von damals nicht drin sein.


    Ihr solltet Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Das Wohngeld ist zum 01.01.23 kräftig erhöht worden.


    Du kannst auch einen Wohngeldrechner im Internet ausprobieren. Es muss aber einer für 2023 oder Wohngeldplus sein.

  • Okay super danke.


    Ich werde es Mit ihr klären vielen Dank. Ich werde es Probieren mit dem Rechner.

  • Gut, dann wenigstens Unterhaltsvorschuss.


    Was anderes als Wohngeld und Kinderzuschlag wird für euch, aus der Ferne betrachtet, wohl nicht hilfreich sein.

    Nochmals vielen Dank.


    Das ist natürlich gelinde gesagt bescheiden.

    ich verstehe auch das vom Gesetz her. Ist natürlich für uns nicht gut. Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit?

    Meine Partnerin wird laut Ärzten erst Wieder arbeiten können wenn die Kleine so um die 6 Jahre alt ist um sich artikulieren zu können. Solange ist sie keine wirkliche Stütze für den Arbeitsmarkt.

  • Wenn der Vater gesetzlich krankenversichert ist, empfiehlt es sich, das Kind bei ihm familienversichern zu lassen. Dafür braucht es nicht sein Einverständnis. Man muss nur wissen, bei welcher KK er versichert ist.

    Danke für die Info. Aber den Vater kann man vergessen. Der arbeitet nicht und lebt auf Staatskosten.


    Ich bin mehr Vater für die kleine als er es je sein kann. Der Mann fällt komplett als Option raus. Aber danke

  • Danke für die Info. Aber den Vater kann man vergessen. Der arbeitet nicht und lebt auf Staatskosten.

    Wenn du mit auf Staatskosten leben den Bezug von ALG II bzw Bürgergeld meinst, dann ist der Kindsvater darüber auch gesetzlich Krankenversichert (falls er nicht ausnahmsweise privat versichert sein sollte). Dann kann das Kind auch in die Familienversicherung bei ihm.