auto kaufvertrag 1 euro

  • hallo,


    seit einigen jahren bin ich nutzerin eines autos, das meinem opa gehört. nun steht im raum, dass er es mir für 1 euro verkauft. ich bekomme hilfe zum lebensunterhalt. könnte das als schenkung betrachtet und mir angerechnet werden? oder wäre da sonst irgendwas problematisches dran? auto hat keinen hohen wert mehr, vielleicht 1500 euro, und sonstiges vermögen habe ich nicht.


    lg

  • Ich nehme an Du beziehst SGB II Leistungen? Dann schau mal in den fachlichen Weisungen des Jobceners zu § 12 SGB II. Ein angemessenes Fahrzeug ist für jede erwebsfähgie Person in der BG nicht als Vermögen zu berücksichtigen.


    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi7z-K-_fGAAxWrhv0HHdhkAzkQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fdok_ba015849.pdf&usg=AOvVaw2SNJNfWSkv6hItedKw3d4y&opi=89978449

  • Ich nehme an Du beziehst SGB II Leistungen? Dann schau mal in den fachlichen Weisungen des Jobceners zu § 12 SGB II. Ein angemessenes Fahrzeug ist für jede erwebsfähgie Person in der BG nicht als Vermögen zu berücksichtigen.


    https://www.google.de/url?sa=t…6hItedKw3d4y&opi=89978449

    Sie schreibt doch, dass Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt. DIes ist eine Leistung des SGB XII- Somit ist § 82 SGB XII fürs Einkommen und §90 SGB XII fürs Vermögen maßgebend.

  • Sie schreibt doch, dass Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt. DIes ist eine Leistung des SGB XII- Somit ist § 82 SGB XII fürs Einkommen und §90 SGB XII fürs Vermögen maßgebend.


    So sieht es aus, wenn sie tatsächlich HLU bekommt (oft werden ja die Begrifflichkeiten falsch verwendet).

    Im SGB XII sind auch "Einkünfte in Geldeswert" (also Sachbezüge) weiterhin Einkommen und damit anzurechnen.


    Ich nehme an, die Frage, ob es eine Schenkung ist, wird wohl nicht ernst gemeint sein, was soll es denn sonst sein? Mit dem einen Euro versucht man doch nur ganz offensichtlich, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen.

    Statt solcher Kapriolen wäre es sinnvoller, der Opa bleibt Eigentümer und Du nutzt das Auto weiterhin.

  • es ist definitiv hilfe zum lebensunterhalt. es geht mir nicht darum, ob das als vermögen zu berücksichtigen wäre. eher, ob es sowas wäre, wie fragdochnich schreibt, einkünfte mit geldeswert.


    naja, es geht um eine absicherung, falls der opa verstirbt. er hat nicht viel aber noch einen sohn, mit dem er kaum kontakt hat, ich hab einfach bammel, dass der das auto im fall eines versterbens bekommt, da ich auf dem land lebe und das auto dringend brauche.


    danke euch.

  • Was diskutiert Ihr denn da?

    Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.

    Da wird nichts passieren vom Amt. Und außerdem müssen die das ja nicht unbedingt wissen, dass du ein Auto hast 😉

  • Was diskutiert Ihr denn da?

    Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.

    Da wird nichts passieren vom Amt. Und außerdem müssen die das ja nicht unbedingt wissen, dass du ein Auto hast 😉

    Oh, hier zum Sozialleistungsbetrug zu raten, halte ich für mehr als grenzwertig, meinst Du nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Was diskutiert Ihr denn da?

    Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.


    Wir sind im SGB XII und es geht nicht um Vermögen, sondern Einkommen, hier: Schenkung. Wenn du fachlich keine Ahnung hast, halte dich raus und Tipps zum Betrug sind hier unerwünscht.


    Siehe dies als Verwarnung an. Bei weiteren Regelverletzungen wird der Account gesperrt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.