Wer zahlt wenn volle erwerbsminderungsrente abgelehnt wird

  • Hallo, ich habe eine Frage ,wenn man Vom Jobcenter in volle Erwerbsminderungsrente geschickt wurde die bewilligt wurde und dann irgendwann abgelehnt wird wer zahlt dann ? Mir wurde sie versagt wegen fehlender Mitwirkung die ich nicht erfüllen konnte es gibt gründe.Nun war ich beim Jobcenter die Dame meinte erst wenn sie richtig abgelehnt wird,muss Sozialamt eventuell zahlen . Meine Frage wäre da die volle erwerbsminderungsrente bereits bewilligt worden ist, befristet und jetzt abgelegt werden würde was passiert dann? wollte einfach nochmal Fragen vielleicht weiß es jemand.

  • Hallo und sorry, aber das versteht man ja nicht.


    Du sprichst von Ablehnung und von Versagung, was völlig unterschiedliche Dinge sind, und dann von einer befristeten Rente.


    Was denn nun konkret?


    Hattest du eine befristete Rente und die Weitergewährung wurde abgelehnt oder versagt, oder solltest du zum ersten Mal die Rente beantragen?

  • Hallo, ich habe eine Frage ,wenn man Vom Jobcenter in volle Erwerbsminderungsrente geschickt wurde die bewilligt wurde und dann irgendwann abgelehnt wird wer zahlt dann ? Mir wurde sie versagt wegen fehlender Mitwirkung die ich nicht erfüllen konnte es gibt gründe.Nun war ich beim Jobcenter die Dame meinte erst wenn sie richtig abgelehnt wird,muss Sozialamt eventuell zahlen . Meine Frage wäre da die volle erwerbsminderungsrente bereits bewilligt worden ist, befristet und jetzt abgelegt werden würde was passiert dann? wollte einfach nochmal Fragen vielleicht weiß es jemand.

    Wenn Du deine Pflichten zur Mitwirkung nicht erfüllst, zahlt keiner. Warum sollte die Solidargemeinschaft zahlen, wenn Du dir selbst helfen kannst?

    • Offizieller Beitrag

    Mir wurde sie versagt wegen fehlender Mitwirkung die ich nicht erfüllen konnte es gibt gründe.


    Du schreibst ja nun in gefühlt dutzenden Foren. Wenn du keine aktuellen ärztlichen Unterlagen hast, hättest du das mitteilen müssen und gleichzeitig die DRV um eine persönliche Begutachtung bitten müssen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich kann schreiben so viel ich will jeder darf das .Wenn sie mal richtig gelesen hätten ,hätten sie gesehen das ich gesagt habe das ich das mehrfach mitgeteilt habe bei der deutschen Rentenversicherung keine Unterlagen zu haben . Manchmal wird man einfach nicht verstanden egal wieviel man versucht es zu erklären.

    • Offizieller Beitrag

    ch kann schreiben so viel ich will jeder darf das .


    Nö. Du bist hier in einem privaten Forum und darfst nicht machen, was du willst.



    Wenn sie mal richtig gelesen hätten ,hätten sie gesehen das ich gesagt habe das ich das mehrfach mitgeteilt habe bei der deutschen Rentenversicherung keine Unterlagen zu haben .


    Ich habe richtig gelesen. Wo steht, dass du alternativ angeboten hast, zu einer persönlichen Begutachtung durch einen Facharzt bereit zu sein und dass du darum bittest?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich bin ganz neu hier und schon sehe ich, dass man sich streitet ...😕


    Aus Erfahrung folgendes: Erwerbsminderungsrente wird meistens zunächst befristet gewährt. Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, ist auch während dieser Zeit normalerweise in ärztlicher Behandlung.

    Von daher dürften Nachweise eigentlich kein Problem sein.


    Gutachten bei beauftragten Ärzten kann die RV selbstverständlich verlangen. Ob die unabhängigen Gutachter immer objektiv sind, sei dahingestellt 🤔.


    Wenn die Weiterbewilligung abgelehnt wird, sollte man tunlichst Widerspruch einlegen; am besten mit Hilfe eines Anwalts (Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen).


    Aber sobald du wieder mittellos bist, und aufgrund der Ablehnung von EM-Rente somit theoretisch erwerbsfähig, muss das Jobcenter selbstverständlich wieder bezahlen.


    Nebenbei bemerkt:

    Ich kann mir durchaus Gründe vorstellen, dass man fehlende Mitwirkung vorwirft und will das weder verurteilen noch bewerten.

    Ich fürchte aber, ohne Anwalt kommst du da kaum weiter.

    PKH bzw einen Beratungsschein für den Anwalt kann man beim Amtsgericht beantragen.