Mehrbedarf Alleinerziehende

  • Hallo liebe Mitlesende,


    Wenn eine Mutter mit einem erwachsenen Kind (22) und einem minderjährigen Kind (15) alleinerziehend ist, hat sie wirklich keinen Anspruch auf die 12% Mehrbedarf für Alleinerziehende?


    Im Bescheid steht: “Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende besteht nur, wenn sie mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt. (§ 21 ABS. 3 SGB II)


    Aus dem Paragraphen selber werde ich aber nicht schlau.


    Danke für Erklärungen!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Im Zweifel muss das dann nach erfolgtem Widerspruch eben ein Gericht entscheiden.

  • Im Zweifel muss das dann nach erfolgtem Widerspruch eben ein Gericht entscheiden.

    Echt jetzt? Es muss doch auch ohne Gericht möglich sein, zu erfahren, ob und wieviel Mehrbedarf einer Alleinerziehenden mit einem minderjährigen Kind( 15) und einem erwachsenen Kind (22) zusteht. Ich möchte mich nicht vor Gericht streiten, es muss doch da klare Richtlinien geben. Bei einem komplizierten, unklaren Fall mit Grauzonen, mag es ja sinnvoll sein, ein Gericht zu bemühen, aber hier müssten doch klare Tabellen vorhanden sein.

    • Offizieller Beitrag

    Es muss doch auch ohne Gericht möglich sein,


    Wie denn, wenn das Jobcenter die Gewährung des MB ablehnt, egal, was du an Rechtsprechung und Kommentarliteratur vorlegst?


    Nach dem reinen Gesetzestext gibt es eigentlich keinen reinen MB von 12%, wegen der Formulierung " wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt", aber es wird im Allgemeinen anders ausgelegt und gehandhabt, nämlich, dass es halt 12% MB gibt für ein Kind zwischen 7 und 16.


    Die Rechtsauffassungen sind nunmal nicht in Stein gemeißelt, weil die Gesetzesnorm dumm formuliert wurde.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.