Erstes Mal arbeitslos. Bürgergeld beantragen?

  • Guten Morgen zusammen,


    wie der Titel schon sagt, bin ich das erste Mal arbeitslos. Leider habe ich es bis jetzt noch nicht geschafft einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Demnächst läuft auch noch mein ALG1 aus, somit muss ich notgedrungen Bürgergeld beantragen.


    Da ich wieder bei meiner Mutter einziehen musste, als Single war es mir nicht möglich die Miete und die anderen anstehenden Kosten zu stemmen, nun meine Frage:


    Ich bin 29 Jahre alt, gebe meiner Mutter jeden Monat einen gewissen Teil für Lebensmittel und Strom dazu. Wie wird das dann beim Bürgergeld gehandhabt? Habe gelesen, dass normalerweise die Kosten für Miete auch durch das Amt übernommen werden.


    Soll ich angeben das ich meiner Mutter was dazu bezahle? Oder sage ich das wir uns beide nicht unterstützen?


    Vielen Dank im Voraus für eine oder mehrere Antworten.

  • Hallo,

    Ob du deiner Mutter Geld für Lebensmittel gibst interessiert in dem Zusammenhang nicht. Wenn dir Leistungen bewilligt werden wird der Regelbedarf berücksichtigt, und in diesem ist die Ernährung berücksichtigt. Strom ist auch im Regelbedarf drin.


    Wenn du angibst dass du etwas zur Miete gibst, solltest du das auch belegen können. Ohne Nachweise wird das sonst nichts.


    Und ob deine Mutter dich unterstützt, das kannst nur du wissen und wäre auch anzugeben. Falls sie das tatsächlich nicht tun sollte, kannst du eine entsprechende Erklärung deiner Mutter vorlegen.

  • Hallo und Danke für deine Antwort.

    Meine Mutter unterstützt mich nicht.

    Ich gebe ihr jeden Monat 500 Euro für alle Kosten die halt so anfallen.


    Reichen Kontoauszüge die zeigen, dass ich immer am Monatsanfang die 500 Euro abhebe? Muss meine Mutter jetzt auch ihre komplette finanzielle Situation offen legen?

  • Die Kontoauszüge zeigen doch nur dass du Geld abgehoben hast, mehr nicht. Da werdet ihr gemeinsam eine Erklärung abgeben müssen.


    500 Euro für Alles. Essen, Trinken, Strom und Wohnen?


    Das müsst ihr trennen. Essen, Trinken uns Strom z.B ist. Wie oben geschrieben, im Regelbedarf drin.

    Wieviel ist für Wohnen?

  • Wenn du in der Vergangenheit Miete gezahlt hast, dann habt ihr wohl einen Untermietvertrag. Der muss ja nicht schriftlich sein.


    150,00 Euro sagst du, der Rest der Kosten fällt in den Regelbedarf.


    Dein Problem wird sein den Nachweis zu führen, mit dem Abheben des Geldes allein kannst du den Nachweis nicht führen, denn es sagt nur dass du Geld geholt hast, nicht dass du damit Miete gezahlt hast.


    Am besten wäre es, wenn die Zahlungen an deine Mutter über die Konten gelaufen wären.

  • Ja, habe es immer bar überreicht.


    Und wenn meine Mutter auch bestätigt das ich ihr monatlich das Geld gegeben habe?

    Oder reicht das nicht aus?


    Jetzt mal eine direkte Frage: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit mehr als nur den Regelbedarf zu erhalten?

  • Das solltet ihr auch aufsetzen und beim JC einreichen. Ist halt die Frage ob es anerkannt wird.


    Was soll es mehr geben?


    Den Regelbedarf für Essen, Trinken Haushaltsstrom, Bekleidung, Mobilität etc.


    Die Kosten für Unterkunft und Heizung. Und dann sofern zutreffend Mehrbedarfe bei z.B. Alleinerziehenden, kostenaufwändige Ernährung etc.


    An was dachtest du denn?

  • Genau, es ging um die 150€ die ich zur Miete dazu gebe.

    Ich bin jetzt dabei den Antrag auszufüllen.


    Muss ich dann bei der Anlage KDU die Hälfte der Miete eintragen?Oder


    Habe in einem anderen Forum gelesen, dass die Anlage HG gar nicht ausgefüllt werden soll?

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich dann bei der Anlage KDU die Hälfte der Miete eintragen?


    Wenn du tatsächlich nur 150 Euro zahlen musst und nicht die Hälfte der Miete, dann auch nur die 150 Euro.


    Habe in einem anderen Forum gelesen, dass die Anlage HG gar nicht ausgefüllt werden soll?


    Bildest du denn keine Haushaltsgemeinschaft mit deiner Mutter? Führst du einen eigenen Haushalt? Ich glaube doch nicht, wenn du deiner Mutter auch Geld für Lebensmittel gibst, dann kocht sie doch für dich mit. Eigener Haushalt bedeutet, dass du alles allein machst, kochen, putzen, waschen etc.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Habe den Antrag eingereicht und eine Rückmeldung erhalten.


    Dort steht ich solle die Kopie des Mietvertrages und die aktuelle vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung nachreichen.


    Wie ist das jetzt gehandhabt? Meine Mutter steht ja als Hauptmieter im Mietvertrag.

    Soll ich einfach einen Untermietvertrag schicken?

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal nachfragen, wieso, da du keinen Mietvertrag hast.

  • So, kurzes Update zu dieser Thematik.


    Bescheid erhalten. Erhalte die 563 Euro Grundsicherung. Jedoch wurden die 150 Euro Unterkunftskosten, die ich meiner Mutter jeden Monat zahle, nicht berücksichtigt, da aus meinen Kontoauszügen keine Mietzahlung erkennbar ist.


    Ich habe einen Untermietvertrag mit meiner Mutter und gebe ihr das Geld immer bar, das kann sie auch so bestätigen.


    Soll ich jetzt dagegen einen Widerspruch einlegen?

    • Offizieller Beitrag

    Also keine Chance das die Kosten für die Miete mitgerechnet wird?


    Tja, kommt darauf an, ob deine Mutter tatsächlich auf die 150 Euro besteht und aufgrund Nichtzahlung ggf. Räumungsklage erhebt.

    • Offizieller Beitrag

    Warum in aller Welt sollte meine eigene Mutter eine Räumungsklage gegen mich erheben??


    Weil das jemanden ereilt, der seine Miete nicht zahlt.