Schwangerschaft Anträge werden nicht genehmigt

  • Guten Tag ,


    Ich bin etwas verzweifelt. Zur Vorgeschichte. Ich lernte vor gute 8 Monaten ein Mann kennen. Es lief eine Freundschaft plus Geschichte . Wir hatten kein Interesse an mehr als diese Freundschaft plus Geschichte. Weshalb wir von einander eben kaum Dinge wissen. Gut es passierte wie es nicht passieren sollte ;

    Ich erwarte ein Baby. Bin im 6 Monat und bekomme mehr bedarf. Alles gut. Ich Stellte ein Antrag auch Erstausstattung fürs Baby und für mich. Habe alle Dinge mit geschickt die so verlangt wurden. Bis mein bearbeiter mir schrieb das er zum genehmigen die Daten des Vaters braucht. Ich erklärte meine Situation und das ich eben nicht viel weiß. Vorname,Stadt und das Geburtsdatum. Er sagte es würde ihm nicht reichen also schrieb ich den Erzeuger an das ich mehr Daten brauche. Der Erzeuger sagte mir er würde sich selber bei meinem bearbeiter melden und seine Daten angeben. 2 Wochen sind vergangen und nichts passierte. Ich habe nun mit einer Beratungsstelle gesprochen und diese versicherte mir das dies nicht rechtens ist. Der Antrag auf die Erstausstuattung und die Daten des Vaters sind 2 unterscheidliche Sachen. Den fakt sei ich bekomme Bürgergeld und erwarte ein Baby. Da sei der Vater erstmal gar nicht wichtig. Natürlich habe ich eine Mitwirkungspflicht (diese gehe ich nach )aber im jetzigen Moment sei es nicht wichtig wer der Erzeuger sei.

    Nun weiß ich selber nicht was wirklich stimmt. Vielleicht hat hier jemand Ahnung ?


    Liebe Grüße

  • Der künftige Vater eures Kindes (also der Erzeuger) ist dir gegenüber unterhaltspflichtig, s. § 1615l BGB. Das umfasst u. a. deinen zusätzlichen Kleidungsbedarf und die Erstausstattung für das Kind.

    Daher musst du dich zunächst an ihn wenden.

    Spätestens sechs Wochen vor der Geburt kommt eine vollständige Unterhaltspflicht hinzu.

    Der Erzeuger sollte sich also schnellstmöglichst outen, ob er finanziell leistungsfähig ist oder nicht.

    Und lass dir seine vollständigen Daten geben, die brauchst du später auch für's Jugendamt.

  • Du bekommst sein Kind, hast den Vornamen, die Stadt, das Geburtsdatum und telefonierst mit ihm.


    Du hast aber nicht die Telefonnummer und seinen Nachnamen?


    Ganz durchdacht scheint das Ganze noch nicht zu sein.


    Die Erwachsenenantwort: Dir muss seit Monaten klar sein, dass Du Dich darum kümmern musst und hast das bisher nicht getan.


    Sprich mit dem Vater des Kindes, kläre mit ihm das Thema, dass er für das Kind einstehen muss und lass Dir seine Daten geben,


    Falls er sich ausdrücklich weigert und nicht einmal seinen Nachnamen rausrückt, schreibst Du genau das dem Jobcenter zusammen mit allen anderen Daten, die Du bereits von ihm und über ihn hast, einschließlich seiner Telefonnummer. Mach dort am Besten auch einen persönlichen Termin aus.


    Wie stellst Du Dir das Ganze denn praktisch vor? Allerspätestens mit der Geburt wirst Du vor der Frage stehen, ob in der Geburtsurkunde ein Papa eingetragen wird oder nicht. Da Du im 6. Monat bist, steht auch ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes im Raum. So einen Anspruch hat nämlich die Mutter auch schon ein Weilchen vor der Geburt. Mit der Geburt haben Kind und Mutter beide einen solchen Anspruch, so der Papa genug verdient. Verdient der Papa nicht genug, entsteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Was willst Du denn später dem Kind erzählen, wer der Papa ist?


    Die Probleme mit dem Jobcenter können hier in Zukunft noch deutlich komplizierter werden. Die Erstausstattung ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Falls Du lügen solltest, damit die verschiedenen Behörden den Vater des Kindes nicht finden, bist Du übrigens auch sehr schnell im kriminellen Bereich. Wenn es ums Geld geht, wird aus so einer falschen Angabe ganz schnell Betrug.


    Ich kann Dir hier guten Gewissens nun wirklich nur raten, Dich schnellstmöglich darum zu kümmern, die ganze Geschichte mit dem Kindsvater zu klären.

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    Wenn es ums Geld geht, wird aus so einer falschen Angabe ganz schnell Betrug.


    Wir gehen in solchen Fällen jetzt vermehrt mit Kostenersatzforderungen nach § 34 SGB II oder zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch gegen die Mütter, die meinen, so dumm zu sein, den Vater zu verschweigen, vor. Und natürlich OwiG/Betrugsanzeige.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.