Bürgergeld beim Wechselmodel

  • Hallo an Alle,

    Das Jobcenter hat mir einen neuen Bescheid gesandt, zuvor wurde der Unterhalt geprüft. Wir praktizieren ein klares Wechselmodel. Der Kindesvater ist voll berufstätig.

    Dem Kind wurde nun der Regelsatz um die Hälfte gekürzt und der Mehrbedarf für allein Erziehende wurde komplett gestrichen. Der Unterhalt wurde nicht verändert, obwohl er ja neu berechnet und dem Wechselmodel angepasst hätte sein müssen.

    Ich hätte gerne mal Meinungen, ob das so rechtens ist. Vielen Dank

  • Beim Wechselmodell 50:50 ist die Kürzung des Regelbedarfes um 50 % richtig. Willst du den vollen Regelbedarf für 1 Monat wenn das Kind nur den halben Monat bei ist?


    Der Mehrbedarf fällt weg weil du das Kind nicht mehr alleine erziehst.


    Wurde der Unterhalt neu gerechnet und wenn ja durch wen? Die Änderung liegt dem Jobcenter vor?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Der Unterhalt wurde nicht verändert, obwohl er ja neu berechnet und dem Wechselmodel angepasst hätte sein müssen.


    Der Unterhalt wird in der Höhe angerechnet, in der er zufließt. Ungeachtet dessen, was eine Behörde als "Unterhaltsfähigkeitsbetrag" errechnet hat. Wenn der Vater also unverändert zahlt, wird auch in unveränderter Höhe angerechnet.


    Daher kann ich auch nur im Wegfall des Mehrbedarfs einen Fehler erkennen. Kann man den Bescheid vielleicht mal sehen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.