Muss man Probearbeiten dem JC melden?

  • Ja.

    Es gibt zwar inoffizielles Probearbeiten, bei dem man nichts verdient, nicht versichert ist und dementsprechend auch kein Einkommen erzielt, bei dem das Verschweigen dann automatisch eine Straftat sein kann.

    Aber "eigentlich" sind derartige Probearbeitstätigkeiten schon wegen des Versicherungsschutzes, dem Schwarzarbeitsproblem und auch aus anderen Gründen zu bezahlen und anzumelden. Was nicht wenige der besser organisierten Arbeitsgeber dann auch machen.

    Dementsprechend ist es besser und einfacher, wenn Du es dem Jobcenter meldest.

    • Offizieller Beitrag

    Nein. Dass es als Maßnahme (MAG) bewilligt oder sogar zugewiesen werden kann, ist im SGB II kein Muss, weil im SGB II, anders als im SGB III, Verfügbarkeit keine Rolle spielt. Allenfalls, wenn damit eine Ortsabwesenheit notwendig ist, wird es zum Muss.


    Mit Zuweisung als Maßnahme sind natürlich Vorteile wie Fahrtkostenerstattung oder Absicherung im Fall eines Unfalls gegeben, aber das war nicht die Frage.


    Die Frage war, ob es gemeldet werden muss. Und das muss es eben nicht.


    Dementsprechend ist es besser und einfacher, wenn Du es dem Jobcenter meldest.

    Das ist korrekt. Aber "besser und einfacher" ist eben kein "Muss".


    Es mag sein, dass die meisten Kollegen diese Frage mit "ja" beantworten, insbesondere von meinen Markt und Integrationskräften höre ich das bei Diskussionen. Aber das liegt daran, dass sie einfach nach wie vor nicht in der Lage sind, den Unterschied SGB III und II zu erkennen. Da das System des SGB II nur auf die Förderleistungen des SGB III verweist, nimmt man offenbar an, dass auch alles, was dort gilt, im SGB II gelten muss. Da könnte ich jedesmal aus der Hose hüpfen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es geht nicht um sozialrechtliche Fragen, sondern um die Frage, ob die Probearbeit als Arbeitsverhältnis stattfindet.

    Unbezahlte Probearbeit ist je nach Branche und Arbeitgeber nicht gerade gut für den Ruf und hat im Fall der Fälle einige recht problematische rechtliche Folgeprobleme (z.B. Datenschutz, Versicherung bei Unfällen etc). Nun kann man entweder die Probearbeit als kostenloses Arbeiten mit Vertrag gestalten. Dafür brauchts aber Fachwissen, das eigentlich recht exotisch ist. Oder man gestaltet es als zweckbefristeten Arbeitsvertrag und kann dadurch in den altvertrauten Bahnen von Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis und allem was dazu gehört fahren. Das ist für viele v.a. größere Arbeitgeber in der Situation am einfachsten, da die eigene Personalabteilung etc. damit Erfahrung hat.

    Die Probearbeiter bekommen davon oft nicht viel mit, außer Sie am Anfang ein paar Blätter unterschreiben und dass Ihnen am Ende ein kleines Handgeld als Lohn gezahlt wird.

    In den Fällen liegt dann ein Einkommen und eine Anmeldung zu den Sozialversicherungen bzw. zur Knappschaft vor. *Das* bekommt das Jobcenter dann etwas später mit. :)

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, zurück zur Ausgangsfrage.

    Muss ich eine Probearbeit dem JC melden oder nicht? Ich bekomme dafür kein Geld!

    Ich bin dort bei Turtle.

    Einschlägig sind hier die Mitwirkungspflichten im Sinne der §§ 60 ff. SGB I. Dort muss ich nur alle leistungserheblichen Änderungen mitteilen. Leistungserheblich heißt für mich: ich bekomme Geld. Dies ist gerade nicht der Fall, also muss man dies nicht mitteilen!!

    • Offizieller Beitrag

    Es geht nicht um sozialrechtliche Fragen, sondern um die Frage, ob die Probearbeit als Arbeitsverhältnis stattfindet.


    Es geht um die Frage

    Muss ich das dem JC sagen?


    Und die klare und einfache Antwort ist "Nein". Dass es immer besser ist, es trotzdem mitzuteilen, ist was ganz anderes.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja.

    Es gibt zwar inoffizielles Probearbeiten, bei dem man nichts verdient, nicht versichert ist und dementsprechend auch kein Einkommen erzielt, bei dem das Verschweigen dann automatisch eine Straftat sein kann.

    Aber "eigentlich" sind derartige Probearbeitstätigkeiten schon wegen des Versicherungsschutzes, dem Schwarzarbeitsproblem und auch aus anderen Gründen zu bezahlen und anzumelden. Was nicht wenige der besser organisierten Arbeitsgeber dann auch machen.

    Dementsprechend ist es besser und einfacher, wenn Du es dem Jobcenter meldest.

    Richtig, ich hatte auch Probearbeiten und habe es nicht gesagt. Im Nachhinein wurde mir dann aber auch mitgeteilt dass es ganz besonders wegen Versicherungsschutz wichtig ist. Und, der Arbeitgeber bei dem man das Probearbeiten hatte würde dann auch gefragt werden warum man keine Zusage bekommen hat. Fand ich persönlich auch ganz gut. Vieles macht man ja auf Eigeninitiative und so können sie dann auch wirklich nachvollziehen dass man sich bemüht. Also, so empfinde ich.