Moin!
ich habe online eine Veränderung mitgeteilt, dass ich umziehe (Neues Jobcenter, neuer Zuständigkeitsbereich). Es kam der Aufhebungsbescheid, der ab 1. Dezember gültig ist. Daraufhin hab ich beim Jobcenter angerufen, die Situation erklärt und die nette Frau ist mit mir ein paar grundlegende Daten durchgegangen, die sie nun im System hinterlegt hat für den Umzug (Ich habe nicht wirklich verstanden was sie gemacht hat, aber sie meinte ab heute ist die Meldung für das neue Jobcenter hinterlegt). Jetzt habe ich zusätzlich noch meine Unterlagen, wie z.b. den neuen Hauptantrag, Anlage VM, Kontoauszüge, Anlage EK per E-Mail an das Jobcenter geschickt. KdU habe ich keine, weil ich ins Haus meiner Eltern ziehe. Als Rückantwort auf die Mail bekam ich, dass die E-Mail eingegangen ist, aber keine individuelle Antwort gegeben werden kann, weil die E-Mails unverschlüsselt sind und PGP noch nicht unterstützt wird. Ich gehe morgen in den Ort meiner Eltern und melde meinen Ausweis auf die neue Adresse (mit der Wohngeberbescheinigung) und fahre danach zum Jobcenter des Zuständigkeitsbereiches, um mich dort persönlich vorzustellen.
Leider kann ich online den Antrag nicht stellen, weil ich das Jobcenter nicht wählen kann. Es ist immer noch das alte Jobcenter hinterlegt, weil die alte Adresse eingetragen ist. Am liebsten würde ich allen Papierkram online erledigen, wenn möglich. Ich hoffe, dass durch die Änderung des Wohnsitzes meines Ausweises eine Änderung der Adresse online bei der Arbeitsagentur/Jobcenter möglich ist, sodass ich den Hauptantrag sofort stellen kann.
Ich bin wirklich stark auf die Krankenversicherung angewiesen, da darf es eigentlich nicht passieren, dass eine Lücke entsteht.
Was muss ich beachten? Wenn der Aufhebungsbescheid am 1.12. gültig wird, dann bekomme ich kein Bürgergeld mehr und ich bin nicht mehr krankenversichert, richtig?