Hauptantrag Bürgergeld

  • Hallo,


    meine Frage bin über 6 Monate raus aus Alg2.

    Jetzt muss ich es wieder beantragen Alg 2 jetzt Bürgergeld einen Hauptantrag mit 3 Monate Kontoauszüge vorzeigen. Bekomme eine kleine teilweise EM-Rente

    Hatte die letzten 2 Monate ÖFTER MALS WAS regelmässig GEWONNEN beim Glückspiel was mir auch auf Konto überwiesen wurde so um 800Eu pro Monat.

    Wird das Amt das was vor meinem Antrag zufloss als Einkommen oder Vermögen berechnen weil normalerweise ob öfter oder nicht

    allles was vor dem Hauptantrag bzw. der Bedarfszeit zufliesst ist doch dem Vermögen zuzuordnen mit höheren Freibeträgen?Oder?Ich war ja zur Zeit des Gewinns und des zuflusses aufs Konto nicht im Leistungsbezug.Andereseits prüft das Amt ja die Hilfebdürftigkeit evtl. ist das zuviel???


    :/ Im Voraus vielen Dank für eure Antworten..

  • Dürfte Vermögen sein. Viel wichtiger aber: was bedeutet "kleine teilweise EM-Rente"? Wenn die Rentenversicherung Deine Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat, müsstest Du ggfs. Grundsicherung /Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen. Dort sind die Vermögensfreigrenzen geringer als beim Bürgergeld.

  • Teilweise Erwerbsminderung heißt zwischen 3 und weniger als 6 Stunden, vermute das dieses der TE meint. In diesem Fall kommt durchaus ergänzendes Bürgergeld in Frage, denn in § 8 SGB 2 heißt es:


    "(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."


    Sozialhilfe nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB 12 kommt nur für volle Erwerbsminderung in betracht, also arbeitsfähig für weniger als 3 Stunden.

  • Hallo, ja andi1985 hat recht deswegen aufstocken Bürgergeld und nicht Sozialamt.


    Meine Frage noch aber die prüfen doch die Hilfebedürftigkeit jetzten sehen die regelmässige Gutschriften auf den Kontoauszügen zu verschiedenden Tagen in verschiedene Höhe so zusammen ca, 800Eu po Monat die letzten 2 Monate von einer Bank die für das Online Casino die gewinne überweist. Sicher das Vermögen und wird nicht bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Einkommen angerechnet? Dann wär es wohl zu viel.

    Die Teilw. Em Rente wird ja auch als Einkommen angerechnet bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit war jedenfalls früher so unter Alg2 aufstocken.

    Im Voraus vielen Dank für eure Antworten..

  • Gewinne während des Leistungsbezuges (also vom Ersten des Monats der Antragstellung an) sind Einkommen abzüglich des für diesen einen Gewinn erforderlichen Spieleinsatzes. Was davor war, ist Vermögen.

    Wenn du weiterspielst, musst du Gewinne anzeigen.

  • Hallo Vielen Dank für die Antworten.


    Eine Frage noch wie inspektor Columbo.

    Meine teiweise Em Rente muss ich auf Anlage EK angeben und nachweisen. Was die Spielgewinne betrifft ist das dann Anlage VM vermute ich auf der Seite 2, Spalte Girokonten unter der Spalte Bargeld , muessten die Gewinne als Gesamtsumme eingetragen werden der letzen 2 Monate vor dem oder nur der Name der Absender Bank oder nur mein aktueller Kontostand oder gar nichts und das Jobcenter macht das von selber Anhand der Kontoauszüge.

  • Ps:


    Nicht das das Jobcenter hergeht und sagt die Spielgewinn Gutschriften sind Einkommen. Im Umkehrschluss wäre ja dann meine teilw. EM ja dann auch kein Einkommen vor dem Hauptantrag???????


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Einkommen ist alles, was während des ALG2 Bezuges zufließt, Vermögen alles, was du vorher schon besessen hast.


    Die Gewinne sind daher auch nicht gesondert in der Anlage VM aufzuführen, nur dein Kontostand/deine Kontenstände am 1. des Monats, in dem du Leistungen beantragst.


    Wenn du während des Bezuges Gewinne erzielst, musst du diese unverzüglich melden.


    Damit dürfte das Thema jetzt aber wirklich zur Genüge beantwortet sein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja danke an allen.


    Nur eine kleine Anekdote zum Schluss. Ich bin im Mai 21 aus dem alg2 Bezug ausgeschieden, Im sept 21 weitebewilligungsantrag innerhalb 6 Monate gestellt. So. Auch schon in der Zeit gezockt und was hat das Jobcenter gemacht die Gutschriften in der zeit ohne Bezug von Juli bis aug 21 als einkommen angerechnet und den Antrag abgelehnt.

    Es liegt inzwischen bei Gericht seit Sept 21 aber auch hier habe ich das gefühl man ist der Meinung was den zeitraum betraf der hatte genug der is nicht hilfebedürftig. Recht haben und recht kriegen in diesen Land is zweierlei paar Schuh.

    zweierlei paar Schuh.