Ehe änhliche Gemeinschaft

  • Lebe mit meiner Partnerin, die arbeitet, bald ein Jahr zusammen. Und nach dem Jahr wird uns nun ja eine Ehe ähnliche Gemeinschaft rein gewürgt....Wie verhält es sich wenn meine Freundin noch Kredite abzuzahlen hat, aus einer früheren Ehe?

    Wenn wir nicht zusammen wirtschaften!...Beide, gegenseitig, kein Konto Zugriff haben. Und wir offiziell, aus privaten Gründen, nicht für einander einstehen.

    Darf das Amt uns dann trotzdem ein rein würgen und wie verhindere ich das oder weise nach das es nicht so ist....?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ihr nicht füreinander einsteht, ist sie nicht deine Partnerin. Partnerschaft ist mehr als nur Geld.


    Schulden werden nicht berücksichtigt. Du kannst alles verhindern, indem du z. B. deinen Lebensunterhalt selbst verdienst.


    Ansonsten gilt nunmal nach einem Jahr die Beweislastumkehr.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Lass doch mal deine unqualifizierten Privat Meinungen und einfach sehr sehr dummen Kommentare. Ist mir hier jetzt schon öfter aufgefallen!.... Du gibst deine privat Meinung ab und weist doch gar nicht wie der Sachverhalt im Detail aussieht!... Ich wollte ein rechtlichen Rat und deine dumme Meinung....!

    Und zum Thema arbeiten.....Weist du ob ich schwer krank bin - war?... Meine Freundin arbeitet bestimmt bei weitem mehr als du Suppenkasper..12 Std. Schichtdienst in der Pflege.... Also ruhig sein wenn man keine Ahnung hat bitte... Gruß DeBremer

  • DeBremer, Du meckerst hier selber rum und verwendest nicht gerade anständige Formulierungen, so etwas gehört sich nicht, selbst wenn man mit einer Antwort nicht einverstanden ist.

    Deine polemisierende Fragestellung mit dem Reinwürgen ist im übrigen völlig daneben. Wenn das JC anhand von rechtlichen Regelungen nach einem Jahr Zusammenleben von einem wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, ausgeht, so ist das zunächst nicht zu beanstanden. Den Hinweis, dass es an dir und deiner Mitbewohnerin ist, im Rahmen einer Beweislastumkehr darzulegen, dass dieser wechselseitige Wille nicht bestehe, hast du ja schon bekommen.

    Steht übrigens in § 7 Abs. 3 und 3a SGB II.

    Und mit dem Hinweis "offiziell" solltest du dich ebenfalls zurückhalten, du bist nämlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, steht in § 60 SGB I.

    • Offizieller Beitrag

    Im Übrigen gibt es in diesem Forum keine Anleitung für Betrug.


    Partner ohne Trauschein sind nicht besser zu stellen als Eheleute.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • DeBremer: Nur weil dir die Antwort nicht gefällt, wirst du ausfallend. Turtle hat nicht seine Privatmeinung abgegeben, sondern geschrieben, wie die Rechtslage aussieht und was du tun kannst, damit ihr finanziell besser da steht. Nämlich einen Job aufnehmen. Das ist ja wohl legitim.

  • private Meinung? was soll es denn hier sonst geben? Rechtsberatung ?? Hier gibt es privateMeinung zur allg. Rechtslage.


    Der sicherste Nachweis des Nichtvorliegens einer Einstandsgemeinschaft wäre Dein Auszug. Also Antrag auf eigene Wohnung stellen.


    Alles andere ist Kampf bzw. Krampf.