Bürgergeld Frage

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine Frage.

    Durch Krankheit meines Mannes bekommt er ALG 1 (er ist zur Zeit Arbeitsunfähhig) mein Mann war immer Alleinverdiener. Das ALG 1 beträgt 1500.- € uns fehlen jetzt knapp 1000,- € Monatlich. Wir haben ein eigens Haus .

    Meine Frage , können wir Bürgergeld beantragen? Entweder mein Mann oder ich?

    Wir sind beide 60 Jahre.


    Viele Grüße

  • Das hängt davon ab, wie viel berücksichtigungsfähige Kosten ihr noch für das Haus habt (Tilgung wird i.d.R. nicht berücksichtigt).

    Am besten mal einen Online-Rechner fragen oder direkt beim Jobcenter melden.

    Bürgergeld Rechner - Leistung online berechnen
    Mit dem Bürgergeld Rechner des gemeinnützigen Vereins "Für soziales Leben e.V." lässt sich der mögliche Anspruch auf Bürgergeld exakt online berechnen. -
    www.buerger-geld.org

  • Hallo,


    ich muss einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Leider helfen die einem nicht oder Beraten vorab.Anders gesagt ich muss diesen Antrag ausfüllen . Was die alles wissen wollen. Und es ist noch nicht mal gewiss ob wir Bürgergeld bekommen. Gibt es nicht eine Stelle wo man sich vorab mal Beraten lassen kann.

    Und nein ich habe nix zu verbergen,


    Lg

  • Dann nutze doch wie oben bereits vorgeschlagen vorab z.B. den Bürgergeldrechner auf dieser Seite. Euer Bedarf wäre grob gesagt zweimal der Regelsatz der Regelbedarfsstufe zwei (ab 2024 2 x 506 Euro) + die Wohnkosten für das Haus (aber wie bereits geschrieben ohne Tilgung), von diesem Bedarf würde dann das ALG 1 abzüglich einer Versicherungspauschale von 30 Euro abgezogen. Ggf. käme auch alternativ der sog. Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz als Alternative zum Bürgergeld in betracht, hierzu mal einen Wohngeldrechner nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist klar. Dann müsstest du für jeden Monat gesondert rechnen. Es werden immer dann Hauslasten (Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müll etc.) berücksichtigt, wenn die Abschläge oder Rechnungen fällig sind. Also im Normalfall jeden Monat ein anderer Betrag. Grob gesagt: Wenn eure monatlichen Hauslasten unterhalb von ca. 450 Euro bleiben, gibt es kein Bürgergeld. Lastenzuschuss als Alternative wurde bereits genannt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Wie groß ist denn das Haus? Und welche Unterlagen zum Auto? Hört sich nach Vermögensprüfung an.

  • 125 Quadratmeter Wohnfläche

    Fahrzeug Brief Kilometerzahl Marke

    Auch Kontoauszüge von allen Familienmitglieder

    Ich bin erhlich irgendwo ist eine Grenze.

    Wenn wir Geld haben würde ich nicht um Hilfe bitten . Und das man überhaupt mal nicht ein Beratungsgspräch bekommt finde ich auch nicht gut. Da könnte man alles im Vorfeld mal Besprechen.

    • Offizieller Beitrag

    125 qm sind angemessen, da wird es keine Probleme geben. Auto ist nunmal auch Vermögen und muss geprüft werden. Wenn du Grenzen möchtest, darfst du eben keine Sozialleistungen beantragen. Und es gibt durchaus genug Leute, die mehr Vermögen haben und trotzdem versuchen, Sozialleistungen zu erhalten. Wenn alles ungeprüft durchgehen würde, könnte man auch gleich einen Sack mit Geld auf den Tisch stellen.


    Im Normalfall bekommt man recht schnell einen Termin, zumindest bei der Vermittlung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.