Hallo,
Ich wohne in einer Einliegerwohnung mit Inklusivmiete und Ausschluss der Heizkostenverordnung. Ich bezahle alles zusammen 550€. Die Vermieter wohnen im Haus und ich in der Einliegerwohnung.
Wenn ich nun Bürgergeld wg Erwebsminderung beantrage, muss der Vermieter dem Jobcenter dann Auskunft über die Zusammensetzung der Miete geben? Also was ist quasi Kaltmiete und was Warmmiete?
Lg