Inklusivmiete Auskunft über Zusammensetzung an Amt geben?

  • Hallo,

    Ich wohne in einer Einliegerwohnung mit Inklusivmiete und Ausschluss der Heizkostenverordnung. Ich bezahle alles zusammen 550€. Die Vermieter wohnen im Haus und ich in der Einliegerwohnung.

    Wenn ich nun Bürgergeld wg Erwebsminderung beantrage, muss der Vermieter dem Jobcenter dann Auskunft über die Zusammensetzung der Miete geben? Also was ist quasi Kaltmiete und was Warmmiete?

    Lg

  • Bei einer Inklusivmiete wird ja nicht aufgestaffelt nach Kaltmiete und Warmmiete. Es handelt sich ja einfach nur um den Bruttobetrag. Im Mietvertrag steht ja, was alles in der Miete mit drin ist. Aber eben nicht was Kalt- und Warmanteil davon ist…

    Muss ich dann zum Vermieter gehen und den fragen? Und muss er darüber bei einer Inklusivmiete überhaupt Auskunft erteilen? Er kann es ja vielleicht gar nicht, weil Nebenkostenabrechnung nicht möglich ist in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Muss er Auskunft darüber geben, wie geheizt wird? Also ob mit Gas oder Strom, Nachtspeicherstrom oder Photovoltaik und Fußbodenheizung?

  • Jain, da es ja um eine Inklusivmiete geht. Es ist ein relativ neues Haus und weil vom Bauträger Zähler nicht eingebaut wurden (Baupfusch), geht keine genaue extra Nebenkostenabrechnung. Wenn die ursprünglich mal angedachte Kaltmiete benannt wird (500€), dann wird die Wohnung nicht übenommen bzw bleibe ich auf 115€ selbst sitzen. Und wir wissen ja alle wie schwer es ist eine Wohnung derzeit zu finden :/ Erlaubt sind hier bis 385€ kalt. Weil keine Nebenkostenabrechnung möglich ist, wurde es in eine Inklusivmiete umgewandelt. Da muss man dann keine Kalt-und Warmmiete ausweisen.

    Wenn man den erlaubten angemessenen Höchstsatz mit Stromheizung und Verbrauchsstrom, Warmwasser etc von meinem Ort vom Jobcenter ansieht, liegt die Miete darunter (ca 581€). Deshalb ja die Frage.

    Ich möchte, sobald es mir wieder besser geht, auch dazuverdienen. Nur beim SGB XII kann man ja leider nur 30% behalten und hat keinen Freibetrag von 100€ :/ Sonst könnte ich die 115€ einfach dazuverdienen. Ich müsste also 400€ dazuverdienen. Da weiß ich nicht, ob ich das schaffe…

    Ich finde es halt etwas unfair/schwierig, da wenn ich jetzt eine alte Wohnung hätte mit günstiger Kaltmiete aber viel Nebenkosten (Bsp 380€ kalt und 200€ Nebenkosten) dann würden die Kosten ohne Probleme übernommen. So halt leider eben nicht :/

    • Offizieller Beitrag

    Naja, die 550 € wird der Eigentümer ja nicht erwürfelt haben.

    Es gibt durchaus Möglichkeiten zur Berechnung.

    Er kennt seine Hauskosten und die Aufwendungen für die Heizung. Diese Kosten kann er im Rahmen der Wohnungsgrößen durchaus splitten.

    Wenn die gesamte Wohnfläche z.B. 200 m² beträgt und Du bewohnst 50 m², könnte man 50/200 auf dich umrechnen.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Ja könnte man. Muss man aber nicht. Ist ja ein rechtlich zugelassener Vertrag bei dem man weder die Kaltmiete, noch die Pauschale für Warmmiete angibt bzw berechnet. Ich glaub da orientiert man sich am allgemeinen Mietspiegel und dann überschlägt man eben ungefähr durchschnittliche Nebenkosten. Die hatten ja anfangs nichtmal ne eigene Nebenkostenabrechnung wegen dem ganzen Bauproblem. Aber das haben sie jetzt und einige Sachen können sie auch bei mir separat jetzt bestimmen. Aber da kommen die Nebenkosten eben insgesamt auf ca 80€. Deshalb wollen wir auch die Miete auf 580 anpassen. Nur wenn ich die Bestimmung ans Jobcenter weitergebe, dann liegt die Kaltmiete bei 500€. Und da können sie nicht runter, weil das für die Finanzierung des Hauses so festgelegt ist.

    Deshalb eben meine Frage. Muss der Vermieter da überhaupt Auskunft geben.

    • Offizieller Beitrag

    Wie bei so vielem: kommt drauf an. Wenn die Vermieter in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dir stehen, wird das Sozialamt oder Jobcenter einen erhöhten Prüfungsbedarf sehen, denn die Rechtsprechung schreibt vor, dass im Prinzip aufgepasst werden soll, dass es sich nicht um Scheinmietverträge handelt.


    Bei einer ganz normalen Inklusivmiete von einem gänzlich neutralen Vermieter kann man nicht von dir verlangen, was du nicht bringen kannst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Fraglich ist, wie der örtliche Träger diese Fälle berücksichtigt?

    Mgl. wäre folgendes Vorgehen: Berücksichtigung der angemessenen Bruttokaltmiete sowie der für die angemessenen QM Heizkosten nach aktuellem Heizkostenspiegel für die konkrete Heizungsart.

    Dann erhält man eine abstrakt maximal angemessen Wert, den man den konkreten Kosten der Unterkunft gegenüberstellen kann.


    Die Kosten für den Haushaltsstrom sind ja vom Regelsatz umfasst und daher nicht gesondert zu bewilligen.


    Das es sich hierbei ebenfalls um eine Pauschalmiete ohne jährliche Nebenkostenabrechnung handelt ist unschädlich.