Anruf durch Arbeitsagentur: für Sie ist ein Antrag auf Bürgergeld sinnlos, lassen sie es !

  • Betreff: Unterstützung bei Fragen zum Bürgergeld und Wohnsituation

    Hallo und guten Tag,

    ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin 20 Jahre alt und habe gerade meine Ausbildung zur Reno erfolgreich abgeschlossen. Ich habe mich zum 1. Juli 2025 arbeitslos gemeldet. Momentan wohne ich in der Wohnung meines Vaters, der jedoch vor einigen Monaten ausgezogen ist und sich in einem anderen Bundesland angemeldet hat.

    Ich soll seine Wohnung übernehmen, aber wir sind uns unsicher, ob der Vermieter damit einverstanden ist, da ich jung und arbeitslos bin. Mein Vater hat mir einen Untermietvertrag ausgestellt, um das Problem mit dem Vermieter zu umgehen.

    Zusätzlich lebt bei mir noch meine Schwester, die bald 18 wird. Mein Vater zahlt weiterhin für sie, aber ich soll meinen Anteil der Wohnung selbst zahlen (deswegen der Untermietvertrag).

    Ich habe versucht, den Antrag auf Hartz IV online zu stellen, kam jedoch nicht klar und habe den Antrag nicht abgeschickt. Daraufhin erhielt ich sofort einen Anruf vom Amt, in dem man mich fragte, warum ich einen Antrag stelle. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich unter 25 Jahren bin und mein Vater für mich aufkommen müsse.

    Mein Vater ist krank, hat nur 300 Euro Rente und lebt von seinen Ersparnissen. Er sagt, ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und muss jetzt für mich selbst sorgen.

    Fragen:

    1. Wer hat in dieser Situation recht?
    2. Darf ich kein Bürgergeld beantragen?
    3. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung zu erhalten? Die Arbeitsagentur hat mich bereits zur Jugendhilfe geschickt.

    Ich wäre für jede Hilfe und jeden Rat dankbar!

    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Wer hat in dieser Situation recht?

    Da ihr nicht in einem Haushalt wohnt, bildest du eine eigene Bedarfsgemeinschaft, dein Vater muss dich nicht unterstützten.

    Darf ich kein Bürgergeld beantragen?

    Natürlich.

    An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung zu erhalten?

    Wozu brauchst du wen? Wenn du den Antrag online nicht hinbekommst, druck dir die Antragsformulare im Netz aus und füll sie halt per Hand aus und sende/bring den Antrag zum zuständigen JC.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Bezüglich des Anrufes vom Amt hast du vielleicht daraus gelernt, dass man besser keine Telefonnummer dort angibt und je nach Gegenüber auch keine eMail-Adresse.

  • Im Übrigen ist doch dieser Beruf sehr gefragt. Es sollte möglich sein, deine Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden. Ansonsten musst du jeden Job annehmen, den du gesundheitlich ausüben kannst. Einen Anspruch auf einen Job in deinem Beruf hast du nicht. Auch mit Maßnahmen kommt das JC sehr schnell um die Ecke.

  • Bezüglich des Anrufes vom Amt hast du vielleicht daraus gelernt, dass man besser keine Telefonnummer dort angibt und je nach Gegenüber auch keine eMail-Adresse.

    Wenn Du noch mehr so waaaaahnsinnig tolle Tipps auf Lager hast, werde ich Dich melden. Wenn jemand Geld aus Steuermitteln möchte, gibt es halt ein paar Regeln, an die der Mensch sich halten muss. Erreichbarkeit gehört auch dazu. Was speziell ist so dramatisch daran, wenn man angerufen wird und einem erläutert wird, was die rechtliche Situation ist? Genau: nichts. Einen Antrag darfst Du immer stellen, auf alles mögliche. Er wird im Zweifel dann abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Aber es soll ja auch Menschen geben, die froh sind, wenn ihnen geholfen wird.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Wenn Du noch mehr so waaaaahnsinnig tolle Tipps auf Lager hast, werde ich Dich melden. Wenn jemand Geld aus Steuermitteln möchte, gibt es halt ein paar Regeln, an die der Mensch sich halten muss. Erreichbarkeit gehört auch dazu. Was speziell ist so dramatisch daran, wenn man angerufen wird und einem erläutert wird, was die rechtliche Situation ist? Genau: nichts. Einen Antrag darfst Du immer stellen, auf alles mögliche. Er wird im Zweifel dann abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Aber es soll ja auch Menschen geben, die froh sind, wenn ihnen geholfen wird.

    Man braucht sich nur die Postings von NordBG anzuschauen. Ich schätze, dass er genau einer von denjenigen ist, denen er A**** auf Grundeis geht, weil solche Hilfeempfänger ein Grund für die derzeitigen Kürzungs- und Sanktionsplanungen der Bundesregierung sind.

    Schöne Grüße
    ubu

  • *lol* - melde mich gerne...

    Ich merke allerdings gerade, welcher Wind hier weht. Das hat mit Rechte von Bürgern beachten nichts zu tun.

    Eine postalische Erreichbarkeit ist gefordert, ja. Es kann aber jeder nachlesen, dass die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse "freiwillig" ist. Auch wenn dies gern und oft nur sehr klein und versteckt geschrieben wird und man manchmal von Mitarbeitern penetrant nach diesen Daten gefragt wird.

    Wenn es hier für bestimmte Leute falsch ist, die einem zustehenden Rechte auch zu nutzen, dann gute Nacht.

  • Du verstehst das Sozialstaatsprinzip falsch.

    Selbstverständlich soll Menschen, die bedürftig sind, geholfen werden. Das bedeutet Rechte, die der Bedürftige hat, aber auch Pflichten. Du betont zwar gerne die Rechte - aber die Pflichten scheinst du (absichtlich?) auszublenden. Dazu gehört nämlich vor allem, alles zu tun, den Lebensunterhalt selbst wieder möglicht weit sicherzustellen. Nämlich durch Arbeit.

    Das hingegen scheinst du nicht so ganz verinnerlicht zu haben (z.B. deine Tipps wie "bloß dem Jobcenter keine Telefonnummer oder Mailadresse geben, es könnte ja passieren, dass die plötzlich mit Arbeitsangeboten kommen")

    Immer nur beim Staat die Hand aufzuhalten und auf seinen Rechten zu bestehen, ist keine Dauerlösung. Arbeitsfähige Bedürftige haben nicht nur das Recht auf Hilfe (nicht nur Geld, sondern auch Unterstützung zur Arbeitsaufnahme oder Beratung), sondern auch die Pflicht zur nachweisbaren Eigeninitiative, sich um Arbeitsstellen zu bemühen.

    Wenn alle Bürgergeldempfänger so denken würden wie du, dann wird es mangels fehlender Steuereinnahmen und Sozialabgaben ganz schnell zu drastischen Kürzungen der Sozialleistungen kommen müssen - denn dann ist der Sozialstaat in heutiger Form nicht mehr finanzierbar.

    Schöne Grüße
    ubu

  • Eine postalische Erreichbarkeit ist gefordert, ja. Es kann aber jeder nachlesen, dass die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse "freiwillig" ist. Auch wenn dies gern und oft nur sehr klein und versteckt geschrieben wird und man manchmal von Mitarbeitern penetrant nach diesen Daten gefragt wird.

    für die meisten Menschen ist aber gerade das eine Erleichterung. die Kommunikation geht wesentlich schneller und direkter. Du scheinst dies nicht zu wünschen. Das ist ok, erschwert halt die Kommunikation von beiden Seiten. Ansonsten schließe ich mich Ubu an.

    Sozialhilfe im SGB II soll eine vorübergehende Hilfe in einer Notsituation sein. Um diese zu beenden, ist auch die Initiative des Bürgergeldempfängers notwendig.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen