Erbe ausschlagen mit Bürgergeld und Schulden

  • Ich habe ...

    1. Anspruch auf ein Pflichtteil-Erbe von 100.000 Euro.
    (Das Gesamterbe sind 600.000 Euro: 70% Immobilien + 20% Aktien + 10% Geld.)
    (Der Erblasser hat mich enterbt.)
    (Es gibt kein Bedürftigentestament.)
    (Der Erblasser ist vor 3 Monaten gestorben.)
    (Das Nachlassgericht hat sich noch nicht gemeldet, also das Testament ist noch nicht eröffnet.)

    2. Schulden von 85.000 Euro.
    (Mahnbescheide, Titel, Kontopfändungen, P-Konto, Fantasieforderungen, ...)

    Meine Schulden sind circa
    40.000 für Unterhalt
    30.000 für Gerichtskosten
    10.000 "Privatschulden" (Copyright Abmahnung)
    5.000 "Privatschulden" (Autounfall)

    Die "Privatschulden" bestehen nur mündlich, das sind Forderungen von meinen Eltern gegen mich.

    Normalerweise würde das Jobcenter auf den Pflichtteil zugreifen, aber das will ich verhindern.

    Mein Plan:
    Ich warte bis mir das Nachlassgericht schreibt, dann fordere ich alle Unterlagen zum Erbe (brauche ich fürs Jobcenter).
    Ich werde das Erbe ausschlagen (zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht, oder beim Notar)
    (innerhalb der 6 Wochen Ausschlagungsfrist ab der Testament-Eröffnung durch das Nachlassgericht).
    Ich werde das Erbe dem Jobcenter melden, das muss ich.
    Das Jobcenter wird auf den Pflichtteil zugreifen wollen, dem werde ich widersprechen.
    Die Sache wird vors Sozialgericht gehen. (Irgendwie brauche ich einen kostenlosen Anwalt...)

    Beim Sozialgericht werde ich dem Richter erklären:
    Nach Abzug aller Schulden bleiben nur 15.000 Euro vom Pflichtteil,
    das fällt unter das Schonvermögen, also das Jobcenter hat genau Null Euro von diesem "Deal".

    Ich werde dem Jobcenter einen Vergleich anbieten: Eine einmalige Zahlung von circa 10.000 Euro (durch andere Erben),
    dann hat das Jobcenter immer noch mehr davon, als wenn es auf den Pflichtteil besteht.

    Ich könnte auch so argumentieren, dass der Erblasser das "so gewollt hätte",
    dass das Erbe nicht zu 85% von Schulden aufgefressen wird,
    also im Nachhinein sowas wie ein Bedürftigentestament konstruieren...
    aber ich fürchte, das Sozialgericht wird zu Gunsten meiner Gläubiger urteilen,
    weil das sind ja vor allem "staatliche" Gläubiger, und "Kollegen" halten gerne zusammen...

    Wie hoch schätzt ihr die Erfolgsaussicht beim Sozialgericht?

    Ich würde dem Jobcenter den Deal sofort anbieten, im gleichen Schreiben, wo ich das Erbe melde,
    vielleicht können wir dann eine aussergerichtliche Einigung aushandeln.
    Ich würde dazu dem Jobcenter meine Schulden offenlegen, dann können die selber rechnen.

  • Erbschaft und Bürgergeld - Das gilt zu beachten
    Galt eine Erbschaft bei Hartz IV noch als Vermögen, hat sich durch das Bürgergeld grundlegend einiges verändert. Wir erläutern, auf was Bürgergeld-Bezieher…
    www.gegen-hartz.de
    Zitat

    Abmeldung vom Bürgergeld-Bezug

    Wer sich aus dem Leistungsbezug abmeldet, um ein Nebeneinkommen dem Zugriff des Jobcenters zu entziehen, sollte aber Vorsicht walten lassen. Dann darf das Jobcenter die Einkünfte trotzdem anrechnen, das hat das LSG Berlin 2012 entschieden.

    Wäre das eine Lösung?

    Wenn ich mich noch vor der Testament-Eröffnung durch das Nachlassgericht beim Jobcenter abmelde,
    dann muss ich dem Jobcenter mein Erbe nicht melden,
    dann kann das Jobcenter nicht auf den Pflichtteil zugreifen. Oder?

  • Alleine der Umstand, dass du ein Erbe ausschlagen willst was es aufgrund der Enterbung überhaupt nicht gibt, zeigt dass du dich mit dem Thema nicht auseinandergesetzt hast. Ein Pflichtteil ist nun mal gerade kein Erbe, also kannst du es auch nicht ausschlagen.

    Wenn deine Zahlen oben stimmen sollten, was zu bezweifeln ist, hättest du doch mit 15.000 €, wenn es denn Vermögen wäre, nichts zu befürchten.

    Bist du Donald Trump dass du Deals anbietest? Alleine das lässt vermuten, dass die Zahlen oben nicht stimmen.

    Und deine vermeintliche Lösung ist gerade keine, genau das hast du selbst geschrieben.

    Hilfe dabei, das Jobcenter, die Steuerzahler und damit die Allgemeinheit zu besch..... wirst du hier nicht bekommen.

  • Ein Pflichtteil ist nun mal gerade kein Erbe, also kannst du es auch nicht ausschlagen.

    Ah, das geht nur mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen Erblasser und Erbe, beglaubigt durch einen Notar.

    Wenn deine Zahlen oben stimmen sollten, was zu bezweifeln ist, hättest du doch mit 15.000 €, wenn es denn Vermögen wäre, nichts zu befürchten.

    Ich will vor allem meine Schulden nicht zahlen.

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    • Offizieller Beitrag

    Ah, das geht nur mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen Erblasser und Erbe, beglaubigt durch einen Notar.

    Ich will vor allem meine Schulden nicht zahlen.

    Na du bist ja niedlich.

    Unterhalt für Frau und/oder Kind lieber vom Steuerzahler finanzieren lassen???

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

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    Ich habe mir mal sagen lassen, dass so etwas häufiger vorkommt.

    Das Erbe wird ausgeschlagen, Ziel ist es, dass die Gläubiger aufgrund der Schulden davon nichts bekommen.

    Durch die Ausschlagung werden die anderen Erben begünstigt. D.h., sie bekommen mehr. Unter der Hand einigt man sich mit den anderen Erben. Es fließt dann ein geringer Betrag unter der Hand, der dann aber frei zur Verfügung steht.

    Wobei ich dies natürlich nicht in diesem Fall unterstelle!!!!!!

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    • Offizieller Beitrag

    Wobei ich dies natürlich nicht in diesem Fall unterstelle!!!!!!

    Musst du doch gar nicht:


    Ich werde dem Jobcenter einen Vergleich anbieten: Eine einmalige Zahlung von circa 10.000 Euro (durch andere Erben),

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Unterhalt für Frau und/oder Kind lieber vom Steuerzahler finanzieren lassen???

    Sozialstaat war nicht meine Idee, von mir aus können die verhungern.

    Wären wir (als Familie) schlauer gewesen, dann hätten wir vor dem Erbfall ein Bedürftigentestament gemacht, oder einen Pflichtteilsverzichtsvertrag. Beide haben den Effekt, dass alle Gläubiger leer ausgehen (auch das Jobcenter), und dass der Erbe jeden Monat 1.500 Euro Einkommen hat (unter der Pfändungsfreigrenze 1.559,99 Euro).

    Für Bedürftigentestament und Pflichtteilsverzichtsvertrag ist es aber zu spät, und ich suche einen "Plan C" zum gleichen Ziel.

    Wahrscheinlich geht die Sache vors Sozialgericht, dann soll mir ein Richter erklären, warum der Pflichtteilsverzicht nur dann gehen soll, wenn wir als Familie vor dem Erbfall einen "magischen Vertrag" abschließen. Ich glaube, ein Pflichtteilsverzicht sollte auch nach dem Erbfall möglich sein, ohne einen "magischen Vertrag" zwischen Erbe und Erblasser. Offiziell hat der Erblasser den Erben ja "enterbt", also ein Pflichtteilsverzicht wäre im Sinn vom Erblasser.

  • Inoffiziell dürfen die anderen Erben mir dann freiwillig jeden Monat bis zu 990 Euro schenken,
    dann bin ich mit 563 Euro Bürgergeld unter der Pfändungsfreigrenze von 1.559,99 Euro.

    Also ganz ähnlich wie bei einem Bedürftigentestament.

  • Inoffiziell dürfen die anderen Erben mir dann freiwillig jeden Monat bis zu 990 Euro schenken

    Natürlich nur Sachgeschenke, die zählen nicht als Einkommen.

    Sachgeschenke sind DIE Möglichkeit Bürgergeld-Bezieher zu unterstützen
    Sachgeschenke von Dritten kann eine Möglichkeit sein, ohne dass diese Bürgergeld-Beziehern als Einkommen angerechnet wird. Es kommt allerdings darauf an,
    www.gegen-hartz.de

    "Da diese Sachgeschenke schon per Definition kein Einkommen sind, ist ihre Höhe komplett irrelevant (z.B. Immobilie) – hier sind aber ggf. Vermögensgrenzen zu beachten." (15.000 Euro Schonvermögen)

  • Beitrag von rossi63 (12. August 2025 um 17:25)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (12. August 2025 um 17:26).
  • Hallo in die Runde,

    erstmal etwas "OffTopic" - hoffe das ist ok - und dann ein Kommentar zu diesem thread hier.

    Ich lese schon seit längerer Zeit hier mit. Das ist wirklich sehr sehr hilfreich, habe viel gelernt und es wird auch gut moderiert.


    Nun zu dem Thema hier:

    ich hab ja schon viele "unglaubliche" Ansichten und Denkweisen hier gelesen, die aber - nach meiner Einschätzung - von den Admins/Moderatoren gut und hilfreich abgehandelt werden.

    Aber diese Aussage hier:

    Sozialstaat war nicht meine Idee, von mir aus können die verhungern.

    ist ja schon ..... finde grade nicht die passenden Worte. Das grenzt ja schon fast an strafrechtliche Relevanz?

    Ich hoffe mal, dass sich die Moderation hier einschaltet.

    Gruß vom sinnfinder und schönen Abend

  • Sozialstaat war nicht meine Idee, von mir aus können die verhungern.

    Was bist du denn für ein Zeitgenosse? Da wird mir fast schlecht.

    Oder anders: Von mir aus kannst du verhungern. Verzichte auf das Bürgergeld und mache deine seltsamen Geschäfte ohne dem Jobcenter irgendwas erklären zu müssen.

  • Pff, ihr habt doch angefangen mit dem Offtopic Blabla.
    Euer moralisches Getue könnt ihr behalten, das tut Nix zur Sache.
    Try walking in my shoes... In meiner Situation würdet ihr auch nen Ausweg suchen.
    Du würdest die 100.000 Euro kampflos verschenken an deine Feinde? Glaube ich nicht.

    Ich glaube, ein Pflichtteilsverzicht sollte auch nach dem Erbfall möglich sein, ohne einen "magischen Vertrag" zwischen Erbe und Erblasser. Offiziell hat der Erblasser den Erben ja "enterbt", also ein Pflichtteilsverzicht wäre im Sinn vom Erblasser.

    Ein Gericht hat das auch schon Mal so gesehen:
    OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2021 - 10 U 19/21

    Keine Sittenwidrigkeit eines Pflichtteilserlasses durch einen Sozialhilfeempfänger
    Bereits im Jahr 2011 hat der BGH entschieden, der zu Lebzeiten des Erblassers beurkundete Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers sei…
    blog.kluehs-notar.de

    "Bereits im Jahr 2011 hatte der BGH jedoch entschieden, der zu Lebzeiten des Erblassers beurkundete Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers sei grundsätzlich nicht sittenwidrig. Nunmehr hat mit dem OLG Hamm (Urteil vom 09.11.2021, 10 U 19/21) ein erstes Obergericht diese Rechtsprechung auf einen nach dem Tod des Erblassers gegenüber den Erben erklärten Pflichtteilserlass übertragen."

    Siehe auch
    Pflichtteilsverzicht nach dem Erbfall

    Pflichtteilsverzicht nach dem Erbfall
    Normalerweise geht ein Pflichtteilsverzicht nur VOR dem Erbfall, durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen Erblasser und Erbe. Aber kann ich als Erbe…
    www.frag-einen-anwalt.de
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    • Offizieller Beitrag

    Na ja, im Netz liest man sehr viel.

    Mal dies und mal das!

    Ziehe es ggf. mit deinem Jobcenter durch. Kämpfe darum, aber gehe mal davon aus, dass es nicht so ohne weiteres (schnippi /schnappi) funktionieren wird.

    Das wird an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit ein riesen Kampf, der letztendlich vorm Sozialgericht landen wird.

    Und genau dort gibt es einen Spruch: vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.

    Ich persönlich wünsche Dir viel Erfolg.

    Turtle1972

    Was hälst Du davon den Thread zu schließen!

  • .......... kampflos verschenken an deine Feinde? ........

    Verzichte auf's Bürgergeld!

    Dann hast Du keine "Feinde" mehr.


    Du bist ja echt ein sauberes Früchtchen. Wer Rittmeister war, sollte natürlich auch Zahlmeister sein.
    Und wenn Du auf nichts verzichten möchtest: Mit Arbeit könnte man sich sein Leben durchaus finanzieren, wenn man die nötigen Voraussetzungen dafür hat, sich seiner Verantwortung zu stellen.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

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    Was hälst Du davon den Thread zu schließen!


    Sehr viel.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Turtle1972 13. August 2025 um 10:13

    Hat das Thema geschlossen.