Hallo in die Runde,
Ich werde in nächster Zeit ein Barvermögen in Höhe von ca. 35.000 € erben.
Ziehe ich das momentane Schonvermögen von 15.000 € ab, bleibt ein anzurechnendes Rest-Vermögen in Höhe von 20.000 € übrig.
Meine Warm-Miete beträgt ca. 400 €/Monat.
Wie viel Monate muss ich (alleinstehen, ohne Kinder) bei Bezug von Bürgergeld von den 20.000 € Rest-Vermögen leben?
Wieviel Geld darf ich im Monat von den 20.000 € Rest-Vermögen "verleben" bis ich wieder berechtigt bin, Bürgergel zu beantragen?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
M.T. Mayr