Mitwirkungspflicht und Sanktionen

  • Hallo in die Runde,,


    ich habe eine Frage zu meiner speziellen Situation:


    Ich werde das Bürgergeld nur übergangsweise benötigen, da ich bereits Aussicht auf eine neue berufliche Tätigkeit habe. Nun ist man ja scheinbar als Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, an diversen Terminen und Arbeitsvermittlungs-Maßnahmen des Jobcenters teilzunehmen. Das würde in meinem Fall keinen Sinn machen bzw. wäre ggf. sogar für meine neue Perspektive hinderlich.


    Hatte schonmal jemand den Fall, dass man sich selbst aktiv um eine neue berufliche Perspektive kümmert statt an den Termine bei dem Jobcenters teilzunehmen?


    Im Notfall würde ich sogar lieber die Kürzung des Bürgergeldes in Kauf nehmen, statt an für mich sinnlosen Arbeitsvermittlungs-Termine teilzunehmen. Hatte einen ähnlichen Fall schonmal jemand? Wie läuft das ab, wenn man dieser sog. Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, d.h. die Termine absagt bzw. nicht wahrnimmt?


    Schöne Grüße,


    Theo

  • Hast du die neue Stelle nur in Aussicht oder hast du sie fest?


    Falls du sie nur in Aussicht hast, dann hast du derzeit nix, oder?


    Dann kann es doch nicht schaden die Termine wahrzunehmen.


    Woher weisst du denn dass die Termine sinnlos sind? Grundsätzlich gibt es auch Möglichkeiten zur Unterstützung bei einer Arbeitssuchen und Arbeitsaufnahme.


    Warum willst du das nicht annehmen?


    Der Verweis von Trixx76 ist nur teilweise richtig. Wenn du eine Einladung zu einem Gespräch bekommst und dem nicht nachkommst und keinen wichtigen Grund hast, wird eine Minderung von 10 % des Regelbedarfes für 1 Monat verfügt.

  • Danke für die Antwort.

    Hast du die neue Stelle nur in Aussicht oder hast du sie fest?

    Ich habe eine feste Zusage, allerdings steht der genaue Zeitpunkt noch nicht fest und hängt von verschiedenen Faktoren in dem Unternehmen ab. Geplant ist Frühjahr/Sommer.

    Falls du sie nur in Aussicht hast, dann hast du derzeit nix, oder?

    Momentan bereite ich mich im Selbststudium auf die neue Tätigkeit vor.

    Dann kann es doch nicht schaden die Termine wahrzunehmen.

    Natürlich schadet es, wenn ich dadurch von etwas Sinnvollem abgehalten werde.

    Warum willst du das nicht annehmen?

    Ich verstehe die Frage nicht. Warum soll ich eine "Unterstützung wahrnehmen", die nicht sinnvoll ist und nicht benötigt wird?


    Wenn du erlaubst, würde ich gerne zu einer konstruktiven Diskussion zurückkehren. Wann findet üblicherweise der erste Pflichttermin statt und wie viele weitere Pflichttermine/Veranstaltungen sind zu erwarten und wie zeitaufwendig sind diese?


    Schönen Gruß


    Theo

  • Das genauere zu den Terminen wird dir nur dein JC beantworten können, alles andere wäre nur ein Blick in die Glaskugel. Wenn du weisst was ich meine.


    Was ist an Unterstützung zur Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nicht konstruktiv?


    Du musst dich auf die neue Tätigkeit im Selbststudium vorbereiten? Also brauchst du doch Unterstützung. Aber die willst du nicht.


    Eine Zusage für vllt im Sommer? Dann kannst du doch locker bis dahin jeder möglichen und zumutbaren Arbeit nachgehen, die das JC dir zuweist bzw vorschlägt.


    Es gibt Selbsthilfepflichten im SGB II.

  • Du musst dich auf die neue Tätigkeit im Selbststudium vorbereiten? Also brauchst du doch Unterstützung. Aber die willst du nicht.

    Aha? Was brauche ich denn für eine Unterstützung bei meinem Selbststudium?


    Bitte nicht falsch verstehen und nur interessehalber: entfernt by Mod

  • Sonst geht es dir gut? Ich glaub es hakt.


    Du hast vielleicht am Sankt Nimmerleinstag einen neuen Job. Der ist aber nicht der Beruf den du vllt mal gelernt hast, sonst bräuchtest du kein Selbststudium. Und ein Selbststudium ist der perfekte Befähigungsnachweis.


    Ich vermute dass du mit der Geschichte von dem Job Bürgergeld abgreifen willst und schauen willst wie du deine Ruhe dabei hast.


    Und zack, nach ein paar Monaten wird das dann doch nix mit dem Job. Weil die verschiedenen Faktoren nicht gepasst haben.


    Erzähl hier nix vom Storch.

    • Offizieller Beitrag

    Aha? Was brauche ich denn für eine Unterstützung bei meinem Selbststudium?


    Anscheinend mehr, als du denkst. Ein Benimmkurs z. B. wäre äußerst ratsam.


    Der Bürgergeldbezug ist keine "wasch mich, aber mach mich nicht nass" Veranstaltung. Man hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und bis du deinen imaginären Job anfangen kannst, unterliegst du diesen Pflichten.


    Wenn die Antworten also nicht deiner Vorstellung entsprechen, weil du gerne etwas anderes hören wolltest, dann ist das dein Problem. Aber bestimmt nicht das der User hier.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.