Bürgergeld-Akte unter Verschluss halten

  • Hallo,

    hatte früher Bürgergeld bezogen und dann nen Job bei derselben Kommune bekommen, wo das JC ist.

    Möchte aber, dass meine Akte unter Verschluss bleibt und meine jetztigen Arbeitskollegen darauf, mit Ausnahme des Abteilungsleiters, keinen Zugriff darauf haben sollen. Weiß jemand ob man sowas beantragen kann und/oder überhaupt möglich ist?

    Habe nämlich mitbekommen, dass einige Kollegen das erfahren haben, dass ich Bürgergeld bezogen haben und nicht will, dass das weiter seine Runde macht. Zudem sind da wichtige persönliche Daten zu sehen wie Kontoauszüge usw.

  • Das müsste im JC quasi "Automatisch" passieren, dass nicht mehr alle Personen Zugriff darauf haben.

    Du solltest dem entsprechend nachgehen!!

    Aber, machen wir uns nichts vor, bekannt ist es eh schon. Der "Flurfunk" über den Neuen wird auch wieder verstimmen, wenn was spannenderes passiert.

  • Hab es dem Leiter gesagt und er meint, so was wäre nicht möglich und man könne nichts machen ...

    Das ist doch n Witz oder!?

    Und warum reicht es nicht wenn nur der Leiter den Zugriff auf die Daten hat. Ich meine der Fall ist abgeschlossen. Es wäre was anderes wenn ich es noch aktiv beziehen würde usw.

  • Weißt du ob eine Papierakte oder eine elektronische Akte geführt wird?

    Eine Papierakte kann man ganz locker, mindestens beim letzten Teamleiter (oder höher) aufbewahren, wenn es elektronisch ist kann es anders aussehen. Da hängt es davon ab, welche Fachanwendungen benutzt werden.

    Bei uns ist es CompAss von ProSozial als Fachanwendung und Enaio für die Akten. Bei beiden können diese im Zugriff gesperrt werden, so dass nur bestimmte Personen die Akte einsehen können. Bei anderen Fachanwendung -----> keine Ahnung, denke aber dass es geht.

  • Bezüglich einer Zugriffsbegrenzung habe ich leider keine Ahnung, aber ich hatte mal eine Papier-Sozialhilfeakte die unter Verschluss zu halten war (ein Amtsleiter unserer Kommune war der Vater des unehelichen Kindes der Leistungsempfängerin). Die Akte war niemals mit der normalen "Hauspost" zu transportieren. Ich musste sie immer überall hintragen.

    Aber zu Deinem Fall: Ich finde es eher bemerkenswert, dass Du den Sprung aus dem Bürgergeld heraus geschafft hat - so sollte es ja sein. Und jeder kann auf irgendwelchen Wegen mal auf das Bürgergeld angewiesen sein. Das ist nichts wofür Du Dich schämen müsstest. Und ich denke, dass es die Kolleginnen und Kollegen ähnlich sehen. Ja, Du hattest eine Durststrecke, die Du nur mit Hilfe von staatlicher Unterstützung überwinden konntest, aber ab jetzt geht es nur noch bergauf!

    Good luck

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Ein guter Einstieg beim neuen Arbeitgeber mit ner Klage um die Ecke zu kommen. Mit welchem Leiter hast du gesprochen? Der Leiter des Jobcenters? Sprich mit deinem Personalsachbearbeiter, so als Idee.

  • Nein, aber das ist doch nicht richtig!?

    Dass der Leiter des JC nicht mal den jeweiligen Mitarbeiter verwarnt hat oder darauf angesprochen hat, find ich persönlich lächerlich.

    • Offizieller Beitrag

    Welcher Mitarbeiter soll weswegen verwarnt werden? Der, der meinte, dass, das technisch nicht möglich ist? Was kann der dafür, wenn das wirklich so sein sollte? Offenbar war ja für dich ein kommunales Jobcenter zuständig und die haben nunmal nicht die Technik wie die BA. Wenn du den Hersteller der Software in Erfahrung bringen kannst, könntest du dort mal nachfragen, ob das wirklich stimmt.

    Ansonsten hat jeder Mitarbeiter einer Behörde eine Verschwiegenheitspflicht, das solltest du als Neuzugang eigentlich wissen, denn das ist sicher auch Inhalt deines Arbeitsvertrages. Wenn du also die tatsächliche undichte Stelle ermitteln kannst, dann steht es dir natürlich frei, selbst gegen die Person vorzugehen oder dich über sie zu beschweren.


    Allerdings, und das sage ich dir aufgrund einer inzwischen 34 jährigen Zugehörigkeit zum ÖD, davon 20 Jahre Jobcenter: Ich habe im Laufe der Jahre viele neue Kollegen dazu bekommen, die vorher im Leistungsbezug waren. Das ist kein Aufreger und auch keine Schande. Wie schon gesagt wurde: überzeuge besser mit Leistung und nicht mit Beschwerden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Der Mitarbeiter der das rausgeplaudert hat, verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht! Das der JC-Leiter ihm das nicht sagt, dass das falsch war oder anmahnt oder irgendetwas tut, ist ne Frechheit. Vor allem warum erzählt er das, wenn es gar keinen Grund dafür gibt.


    Meine Leistungen sind gut, dass sagt mein Bereichsleiter. Im Gegensatz zum Rest, bin ich der, der arbeitet und was tut und nicht mit Kaffee trinken und quatschten beschäftigt ist! Die lästern nur weil das, das einzige ist was mich angreifbar macht. Anstand ist wohl ein Fremdwort bei vielen...

    • Offizieller Beitrag

    Der Mitarbeiter der das rausgeplaudert hat

    Ich kann in deinen bisherigen Beiträgen nicht erlesen, dass nur ein bestimmter Kollege irgendwas ausgeplaudert hat. Nur, dass es halt einige Kollegen zu wissen scheinen.


    Im Gegensatz zum Rest, bin ich der, der arbeitet und was tut und nicht mit Kaffee trinken und quatschten beschäftigt ist!

    Nö gut, dass du jetzt da bist. Da muss ja die Arbeit von Jahrzehnten liegen geblieben sein, wenn dort außer dir niemand arbeitet, sondern alle nur mit Klönen und Kaffee saufen beschäftigt sind.

    Mit der Einstellung wirst du es weit schaffen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich werde gerade schwindelig vom Kopfschütteln und stimme Turtle zu. Du solltest Dir weniger Gedanken über das Ausplaudern des Staatsgeheimnisses machen (natürlich sollte sowas nicht die Runde machen, aber je offener Du damit umgehst, desto weniger Grund gibt es für eventuelle Legendenbildung), sondern mehr zu Deiner eigenen Einstellung den Kollegen gegenüber.

    Was die Geheimhaltung Deiner Akte angeht - sicher, sobald Du es mitteilst und wenn die technischen Gegebenheiten vorhanden sind, sollte die Akte verschlossen werden. Dies ist bei uns in aller Regel nur der Fall, wenn jemand zu seiner Arbeit noch aufstockende Leistungen erhält, ansonsten gibt es ja eigentlich auch keinen Grund mehr, in die Akte zu schauen. Aber es ist natürlich auch nichts schändliches, mal Bürgergeld bekommen zu haben.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Bezüglich einer Zugriffsbegrenzung habe ich leider keine Ahnung, aber ich hatte mal eine Papier-Sozialhilfeakte die unter Verschluss zu halten war (ein Amtsleiter unserer Kommune war der Vater des unehelichen Kindes der Leistungsempfängerin). Die Akte war niemals mit der normalen "Hauspost" zu transportieren. Ich musste sie immer überall hintragen.

    Aber zu Deinem Fall: Ich finde es eher bemerkenswert, dass Du den Sprung aus dem Bürgergeld heraus geschafft hat - so sollte es ja sein. Und jeder kann auf irgendwelchen Wegen mal auf das Bürgergeld angewiesen sein. Das ist nichts wofür Du Dich schämen müsstest. Und ich denke, dass es die Kolleginnen und Kollegen ähnlich sehen. Ja, Du hattest eine Durststrecke, die Du nur mit Hilfe von staatlicher Unterstützung überwinden konntest, aber ab jetzt geht es nur noch bergauf!

    Good luck

    Krasse Nummer, Pepples. Das ist ja auch richtig trash :)

    Die Welt ist nicht, wie sie ist. Sie ist, wie DU sie siehst und gestaltest.