Beiträge von Birgit63

    Du kannst es ja probieren. Die werden dich aber auch gleich in Maßnahmen stecken. Ich an deiner Stelle würde auch erstmal einen Job annehmen und aus dem Job heraus nach einem Arbeitsplatz entsprechend der Ausbildung suchen. Berufsschutz, von wegen ich habe ja schließlich studiert, hast du keinen.

    Das ganze Haus wird mit Sicherheit nicht vom Sozialamt bezahlt. Deine Frau muss ihren Anteil natürlich selbst bezahlen. Wie groß ist denn die Einliegerwohnung. Am besten wäre es, deine Frau schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag über das Haus und du schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag für die Einliegerwohnung ab. Ich gehe mal davon aus, dass die Einliegerwohnung auch kleiner ist, als das Haus. D. h. du hast natürlich weniger Heiz- und Nebenkosten zu zahlen.

    Dein Sohn muss sich ummelden. Und mit der Meldebescheinigung teilst du dem JC mit, dass dein Sohn ausgezogen ist. Evtl. ist die Wohnung dann zu teuer und du bekommst eine Aufforderung, dir was günstigeres zu suchen oder die Differenz selbst zu zahlen. Was macht dein Sohn denn? Besucht er eine Schule, macht er eine Ausbildung?

    Wer Bürgergeld bezieht, zahlt keine GEZ-Gebühren, die Kinder haben freies Mittagessen in Schule und Kita, Zuschuss zum Sportverein, Klassenfahrten werden bezahlt. Zum Schuljahresbeginn gibt es Geld für Schulmaterial etc. Wer Geringverdienter ist und knapp über dem Bürgergeld liegt, hat das alles nicht. Was möchtest du denn noch für Zuschüsse haben?

    Wie alt bist du denn überhaupt? Ab 25 Jahren muss dir das Bürgergeld bewilligt werden. Da bist du deine eigene BG. Meine Schwester hat auch schwere COPD. Auch wenn die Krankheit sehr schlimm ist, so schnell stirbt es sich nicht.

    Für einen Rollstuhl braucht es ein Rezept vom Hausarzt oder vom Facharzt. Aber nur wegen einem Katheter braucht man keinen Rollstuhl. Ich habe noch nie gehört, dass das JC für Rollstühle zuständig ist. Das ist immer die KK. Man reicht das Rezept bei der KK ein und diese entscheidet dann, ob man einen bekommt. Allerdings habe ich bei meinen Eltern nie eine Ablehnung bekommen.

    Zumal man im Bürgergeldbezug dazu angehalten wird, sich einen Job zu suchen, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Natürlich muss man einen Kindergartenplatz haben. Aber man hat kein Recht sein Kind bis zur Einschulung zu betreuen und sich diese Betreuung vom Steuerzahler finanzieren zu lassen.

    Es werden oft genug die Menschen ausgelacht, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Jetzt wird diesen Menschen vielleicht endlich mal das Lachen vergehen. Es richtet sich ja auch nur an die Menschen, die keinen Bock auf Arbeit haben. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, dann betrifft es einen ja auch nicht.

    Du bist 27 Jahre alt und bildest damit deine eigene Bedarfsgemeinschaft (BG). Da deine Mutter Rentnerin ist und dein Bruder arbeitet, beziehen sie kein Bürgergeld und brauchen damit auch nichts nachweisen. Du musst nachweisen, was du an Miete an deine Mama zahlst. Beachte dabei aber bitte, dass Mieteinnahmen bei Eigentum dem Finanzamt mitzuteilen sind. Wenn du keine Miete zahlen musst, dann bekommst du dein normales Bürgergeld (momentan 502,00 Euro). Ab Januar gibt es ja eine Erhöhung. Zahlst du Miete, dann kommt noch die Miete dazu. Ich gehe mal davon aus, dass das JC meint, dass dich deine Mutter und dein Bruder finanziell unterstützen. Das kannst du ja leicht widerlegen. Du beziehst ja noch ALG I und hast damit ja dein Leben finanziert.