Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet damit, dass gesetzlich Versicherte ab 2027 deutlich länger auf einen Arzttermin warten müssen, und macht dafür die Sparmaßnahmen der Bundesregierung verantwortlich. Wer mit Überweisung, Schmerzen oder einem unklaren Befund auf einen Facharzt angewiesen ist, steht damit vor einem Winter voller Ungewissheit. Die Warnung der Ärzteschaft hat ZDFheute ausführlich dokumentiert.
Koalitionspolitiker sehen eine Schieflage zwischen Kassen- und Privatpatienten
Die Warnung der Kassenärzte hat in der Koalition eine Debatte ausgelöst, die weit über Honorarfragen hinausgeht. Im Kern geht es um eine alte Frage mit neuer Dringlichkeit: Entscheidet die Krankheit über die Wartezeit, oder die Versichertenkarte?
Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, sieht bereits heute eine Schieflage zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Durch die beschlossenen Sparmaßnahmen drohe sich diese Unwucht aus seiner Sicht weiter zu verschärfen. Als schnell umsetzbaren Schritt bringt er ins Spiel, dass Online-Terminportale künftig nicht mehr abfragen dürfen, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.
Auch aus der SPD kommt Druck. Der Gesundheitspolitiker Christos Pantazis argumentiert, die medizinische Dringlichkeit müsse den Ausschlag geben, nicht der Versicherungsstatus. Sein Vorschlag sieht grundsätzlich einen Facharzttermin innerhalb von drei Wochen vor, bei medizinischer Dringlichkeit entsprechend früher; gelingt das in einer niedergelassenen Praxis nicht, soll eine geeignete Krankenhausambulanz die Behandlung übernehmen können.
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Was hinter der Warnung der Kassenärzte steckt
Der aktuelle Streit hat einen konkreten gesetzlichen Hintergrund. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, dessen Neuregelungen überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Sparpaket passieren lassen.
Für die Terminvergabe besonders relevant: Die extrabudgetäre Vergütung für TSVG-Fälle sowie die Zuschläge für Hausarztvermittlungsfälle und Fälle der Terminservicestellen entfallen zum 1. Januar 2027. Diese Zuschläge waren einst eingeführt worden, um Praxen einen Anreiz für zusätzliche Termine zu geben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziffert das Sparvolumen allein für das kommende Jahr auf rund drei Milliarden Euro, hinter denen nach ihrer Rechnung 46 Millionen Behandlungsfälle stehen, die Praxen nicht bezahlt bekommen.
Die Krankenkassen sehen das völlig anders. Die vdek-Vorstandschefin Ulrike Elsner bezeichnete die Warnungen der KBV als Schreckgespenst. Der GKV-Spitzenverband hält dagegen, dass niemand Termine gestrichen habe, vielmehr sei der Honorar-Bonus für schnellere Terminvergabe zurückgenommen worden, weil es keine schnelleren Termine gegeben habe.
Neue Meldepflicht für Praxen sorgt zusätzlich für Streit
Seit Veröffentlichung der ersten Berichte hat sich ein weiterer Punkt in den Vordergrund geschoben. Angehängt an die jüngst verabschiedete Notfallreform wurde eine Verpflichtung für Vertragsärzte eingeführt, den bestehenden Terminservicestellen Termine zu melden; können sich die Beteiligten nicht einigen, sollen Schiedsämter entscheiden, in denen auch Kassenvertreter sitzen.
KBV-Chef Andreas Gassen hält das für kontraproduktiv. Sein Argument: Wenn ein festes Kontingent für die Vermittlung reserviert werden muss, fehlen diese Termine den eigenen Patientinnen und Patienten der Praxis. Aus Sicht der Kassen ist genau diese Transparenz dagegen überfällig.
Primärversorgungssystem: Gesetzentwurf für November angekündigt
Die eigentliche Weichenstellung steht noch bevor. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte im September im Bundestag an, den Entwurf für ein Primärversorgungssystem noch in diesem Jahr, wahrscheinlich im November, vorzulegen. Das Prinzip: in der Regel zuerst in die Hausarztpraxis, die bei Bedarf mit einem Termin in einem bestimmten Zeitraum an Fachärzte überweist; im Alltag ankommen soll das System 2028.
Die Koalition plant im Rahmen dieses Systems eine Termingarantie in Form eines Zeitkorridors, den Primärärzte anhand des medizinischen Bedarfs festlegen. Die Forderungen von Holetschek und Pantazis kommen also zu einem strategisch gewählten Zeitpunkt: kurz bevor der Referentenentwurf auf dem Tisch liegt. Am dualen System aus gesetzlicher und privater Versicherung will die CDU allerdings festhalten. Linnemann bezifferte die durchschnittliche Wartezeit gesetzlich Versicherter je nach Untersuchung auf 36 bis 41 Tage.
Der Stand der Dinge im Überblick
| Instrument | Status | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Vermittlung über Terminservicestelle (116117), Wartezeit höchstens vier Wochen | geltendes Recht (§ 75 SGB V) | seit 2019 |
| Wegfall der Zusatzvergütung für vermittelte Termine | beschlossen (GKV-Spargesetz) | ab 1. Januar 2027 |
| Meldepflicht freier Termine an Terminservicestellen | beschlossen mit Notfallreform, Umfang noch offen | Umsetzung folgt |
| Termingarantie binnen drei Wochen, sonst Klinikambulanz | Forderung der SPD | offen |
| Verbot der Abfrage des Versicherungsstatus auf Portalen | Vorschlag der CSU | offen |
| Primärversorgungssystem mit Zeitkorridor | Entwurf angekündigt | Entwurf Nov. 2026, Start 2028 geplant |
Was für Bürgergeld-Beziehende und Geringverdiener auf dem Spiel steht
Für Menschen im Bürgergeld, in der Grundsicherung oder mit kleinem Einkommen ist die Debatte keine abstrakte Systemfrage. Bürgergeld-Beziehende sind in aller Regel über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert; ein Wechsel in die private Versicherung ist für sie keine Option. Längere Wartezeiten treffen diese Gruppe doppelt: Wer ohnehin gesundheitlich angeschlagen ist, steht oft auch bei Jobcenter-Terminen, Eingliederungsvereinbarungen oder Fragen der Erwerbsfähigkeit unter Druck, für die ärztliche Befunde entscheidend sind.
Bereits heute gilt ein Rechtsanspruch, der vielen Versicherten kaum bekannt ist: Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen bei einer Überweisung einen Facharzttermin vermitteln, wobei die Wartezeit vier Wochen nicht überschreiten soll. Gelingt das nicht, kommt eine ambulante Behandlung im Krankenhaus in Betracht. Erreichbar ist der Service über die Rufnummer 116117 und das offizielle Portal 116117.de. Pantazis‘ Vorschlag würde diese Frist von vier auf drei Wochen verkürzen und verbindlicher machen.
Hinzu kommt der Sozialverband Deutschland: SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier nannte es einen Skandal, dass gesetzlich Versicherte teils monatelang warten müssten, während Privatversicherte innerhalb weniger Tage einen Termin bekämen. Die private Krankenversicherung weist die Verantwortung dagegen zurück und verweist darauf, dass rund zehn Prozent Privatversicherte rechnerisch nicht die Ursache für die Probleme von rund 90 Prozent gesetzlich Versicherten sein könnten.
Häufige Fragen zur Termingarantie beim Facharzt
Gibt es bereits heute eine Frist für Facharzttermine?
Ja. Nach geltendem Recht vermitteln die Terminservicestellen gesetzlich Versicherten mit Überweisung einen Facharzttermin, bei dem die Wartezeit in der Regel höchstens vier Wochen betragen soll. Für Termine bei Augen- und Frauenärzten ist keine Überweisung nötig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wunschpraxis besteht dabei nicht.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Mit dem GKV-Spargesetz entfallen die zusätzlichen Vergütungen, die Praxen bisher für über Terminservicestellen oder Hausärzte vermittelte Termine erhalten haben. Der gesetzliche Vermittlungsanspruch der Versicherten bleibt bestehen. Ob dadurch tatsächlich weniger Termine angeboten werden, ist zwischen Ärzten und Kassen umstritten.
Ist die Termingarantie innerhalb von drei Wochen schon beschlossen?
Nein. Die Drei-Wochen-Garantie ist bislang ein Vorschlag aus der SPD. Ob und in welcher Form eine Termingarantie kommt, entscheidet sich mit dem Gesetzentwurf zum Primärversorgungssystem, den das Bundesgesundheitsministerium für November angekündigt hat. Danach folgen Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat.
Dürfen Terminportale nach dem Versicherungsstatus fragen?
Derzeit ist das zulässig und gängige Praxis. Der Vorschlag von CSU-Fraktionschef Holetschek, diese Abfrage zu untersagen, ist bislang weder als Gesetzentwurf eingebracht noch beschlossen.
Meinung der Redaktion
Die Forderungen von CSU und SPD treffen einen wunden Punkt, kommen aber mit einem unübersehbaren Widerspruch daher. Dieselbe Koalition, die nun eine Termingarantie verspricht, hat im Sommer genau jene Zuschläge gestrichen, die Praxen zu zusätzlichen Terminen motivieren sollten. Dass diese Anreize nach Lesart der Kassen wenig gebracht haben, mag stimmen, doch dann braucht es ein überzeugendes Ersatzmodell, bevor die Wartezimmer im Januar voller werden. Eine Garantie auf dem Papier schafft keine einzige zusätzliche Sprechstunde. Wer ernsthaft will, dass Dringlichkeit statt Versichertenkarte entscheidet, muss die Ersteinschätzung verbindlich regeln, die Terminservicestellen spürbar ausbauen und die Klinikambulanzen als echte Ausweichoption finanzieren. Für Menschen mit geringem Einkommen, die keinen Plan B in Form einer Privatpraxis-Rechnung haben, ist das keine Detailfrage, sondern eine Frage gleicher Gesundheitschancen. Der Entwurf im November wird zeigen, ob aus den Ankündigungen mehr wird als ein Wahlkampfthema im Wartezimmer.