Das Wohngeld ist eine wichtige staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten unterstützt. In diesem Artikel auf Bürger & Geld erfährst du alles Wichtige rund um das Wohngeld: Wie hoch ist die Unterstützung 2025? Wer hat Anspruch? Wie funktioniert der Antrag? Wann erfolgt die Auszahlung? Und welche weiteren Punkte solltest du beachten?
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen, die wenig verdienen oder nur eine kleine Rente beziehen. Ziel ist es, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und sozialen Härten vorzubeugen. Der Zuschuss wird an Mieterinnen und Mieter (als Mietzuschuss) sowie unter bestimmten Voraussetzungen an Eigentümerinnen und Eigentümer (als Lastenzuschuss) gezahlt.
Höhe des Wohngeldes 2025
Seit dem 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Im Schnitt erhalten Haushalte monatlich etwa 330 Euro Wohngeld, wobei die tatsächliche Höhe individuell berechnet wird. Prognosen und Erfahrungswerte zeigen, dass die durchschnittliche monatliche Leistung für 2025 sogar auf rund 400 Euro steigen kann, abhängig von der Haushaltsgröße und den regionalen Mietstufen.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach drei zentralen Faktoren:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der Miete bzw. Belastung
Je weniger Einkommen ein Haushalt hat und je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher fällt in der Regel das Wohngeld aus. Es gibt jedoch auch Obergrenzen für das Einkommen, ab denen kein Wohngeld mehr gezahlt wird.
Voraussetzungen für Wohngeld
Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Die Voraussetzungen für das Wohngeld sind folgende:
Geringes Einkommen: Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und dem Wohnort.
Selbstzahlung der Miete: Ein Mindesteinkommen ist erforderlich, da der Haushalt einen Teil der Miete selbst zahlen können muss.
Keine Transferleistungen mit Wohnkosten: Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, erhält bereits Unterstützung für die Wohnkosten und hat daher keinen Anspruch auf zusätzliches Wohngeld.
Besondere Regelungen: Eigentümerinnen und Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss beantragen, wenn sie selbst im Wohnraum leben.
Freibeträge beim Wohngeld
Vom Gesamteinkommen werden bestimmte Freibeträge abgezogen, z.B. für Werbungskosten, Steuern oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Zusätzliche Freibeträge gibt es für Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung oder Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.
Antrag auf Wohngeld
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Wohngeld muss schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden – in der Regel beim Bürgeramt oder der Stadtverwaltung. Auch ein Online-Antrag ist in vielen Kommunen möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Wohngeld
- Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder (Kopie)
- Nachweis über das Aufenthaltsrecht (Kopie)
- Mietvertrag
- Nachweise zum Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide)
Ablauf und Fristen:
- Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
- Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate.
- Für eine Weiterzahlung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Rückwirkende Anträge sind möglich, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Ablehnung von Bürgergeld oder Grundsicherung der Wohngeldantrag gestellt wird.
Auszahlung des Wohngeldes
Wie und wann wird das Wohngeld ausgezahlt?
Das Wohngeld wird monatlich im Voraus auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, sodass das Geld zum Monatsbeginn zur Verfügung steht.
Eine Tabelle zur monatlichen Wohngeld Auszahlung finden Sie hier: Wohngeld Auszahlung 2025 und 2026
Beispiel für die Auszahlung:
Monat | Überweisungstag (2025) | Auf dem Konto ab |
---|---|---|
Juni 2025 | 30.05.2025 (Freitag) | 02.06.2025 (Montag) |
Sollte das Wohngeld nicht pünktlich eingehen, kann dies an Bearbeitungszeiten oder Bankverzögerungen liegen. Auf Wunsch kann das Wohngeld auch direkt an den Vermieter gezahlt werden.
Weitere wichtige Punkte zum Wohngeld
Was soll sich 2025 oder 2026 ändern?
Wohngeld und Kinderzuschlag: Laut Koalitionsvertrag sollen Wohngeld und Kinderzuschlag 2025 zusammengelegt werden. Dann wäre nur noch ein Antrag erforderlich.
Klimakomponente: Seit der Wohngeldreform 2023 ist die Klimakomponente Teil der Berechnung, um gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen.
Wer bekommt kein Wohngeld?
- Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (näheres hier: Wohngeld oder Bürgergeld?)
- Studierende und Auszubildende, die Anspruch auf Ausbildungsförderung (z.B. BAföG) haben
Wohngeldrechner nutzen
Um einen ersten Überblick über die mögliche Höhe des Wohngeldes zu erhalten, empfiehlt sich die Nutzung eines Wohngeldrechners, z.B. von der Stadtentwicklung Berlin oder dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Der offizielle Link zum Wohngeldrechner (Wohngeld-Plus-Rechner) der Bundesregierung ist auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu finden. Dort können Sie direkt online berechnen, ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen könnten.
Hier ist der direkte Link zum Wohngeldrechner:
Zusammenfassung zu Wohngeld, Höhe, Antrag und Voraussetzungen
Wohngeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete ab. Der Antrag ist einfach zu stellen und die Auszahlung erfolgt zuverlässig zum Monatsbeginn. Mit der Wohngeldreform 2025 profitieren mehr Menschen von einer erhöhten Unterstützung bei den Wohnkosten.
Tipp: Nutze einen Wohngeldrechner, um deinen Anspruch zu prüfen und stelle den Antrag bei deiner zuständigen Wohngeldbehörde – so sicherst du dir die finanzielle Unterstützung, die dir zusteht!