Wann wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2026 und 2027 ausgezahlt? Wann sind die Auszahlungstermine?
Aus der Verpflichtung des Sozialamts, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Voraus zu zahlen, geregelt in § 44 Abs. 4 SGB XII , ergibt sich die nachfolgende Tabelle mit den Terminen der Auszahlung der Grundsicherung im Alter für 2026 und 2027. Sie zeigt für jeden Monat des Jahres 2026 und 2027 das Datum der Grundsicherung Auszahlung und den Wochentag der Auszahlung an, also der Gutschrift des Geldes auf dem Konto der Grundsicherungs-Bezieher.
Grundsicherung im Alter: Auszahlung 2026
In nachfolgender Tabelle finden Sie alle Auszahlungstermine 2026 der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
| Monat des Grundsicherungs- Anspruchs 2026 | Wochentag der Grundsicherung Auszahlung 2026 | Datum der Grundsicheurng Auszahlung 2026 |
|---|---|---|
| Januar 2026 | Mittwoch | 30.12.2025 |
| Februar 2026 | Freitag | 30.01.2026 |
| März 2026 | Freitag | 27.02.2026 |
| April 2026 | Dienstag | 31.03.2026 |
| Mai 2026 | Donnerstag | 30.04.2026 |
| Juni 2026 | Freitag | 29.05.2026 |
| Juli 2026 | Dienstag | 30.06.2026 |
| August 2026 | Freitag | 31.07.2026 |
| September 2026 | Montag | 31.08.2026 |
| Oktober 2026 | Mittwoch | 30.09.2026 |
| November 2026 | Freitag | 30.10.2026 |
| Dezember 2026 | Montag | 30.11.2026 |
Grundsicherung im Alter: Auszahlung 2027
In nachfolgender Tabelle finden Sie alle Termine zur Auszahlung der Grundsicherung 2027. Diese sind identisch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld).
| Monat des Grundsicherungs-Anspruchs 2027 | Wochentag der Grundsicherung-Auszahlung 2027 | Datum der Grundsicherung-Auszahlung 2027 |
|---|---|---|
| Januar 2027 | Mittwoch | 30.12.2026 |
| Februar 2027 | Freitag | 29.01.2027 |
| März 2027 | Freitag | 26.02.2027 |
| April 2027 | Mittwoch | 31.03.2027 |
| Mai 2027 | Freitag | 30.04.2027 |
| Juni 2027 | Montag | 31.05.2027 |
| Juli 2027 | Mittwoch | 30.06.2027 |
| August 2027 | Freitag | 30.07.2027 |
| September 2027 | Dienstag | 31.08.2027 |
| Oktober 2027 | Donnerstag | 30.09.2027 |
| November 2027 | Freitag | 29.10.2027 |
| Dezember 2027 | Dienstag | 30.11.2027 |
Wichtige Hinweise für die Auszahlung 2027
- Für Januar 2027 ist die Auszahlung am Mittwoch, den 30. Dezember 2026, vorgesehen, weil der 1. Januar 2027 ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag ist, der 31. Dezember 2026 kein Bankarbeitstag.
- Die Leistung für November 2027 wird bereits am Freitag, 29. Oktober 2027, fällig: Der 31. Oktober ist in mehreren Bundesländern gesetzlicher Feiertag, weshalb Sozialämter die Zahlung üblicherweise so veranlassen, dass sie rechtzeitig vor Monatsbeginn verfügbar ist.
- Die Termine können bei einzelnen Sozialämtern und Banken geringfügig abweichen, etwa durch regionale Feiertage, technische Banklaufzeiten oder besondere Überweisungsabläufe. Entscheidend ist, dass die Leistung zum Beginn des Anspruchsmonats bereitsteht.
Auszahlung im Voraus
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss – da sie dem Lebensunterhalt dient – bereits am ersten Tag eines jeden Monats auf dem Konto des Leistungsberechtigten verfügbar sein. Da es nicht selten vorkommt, dass der erste eines Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, überweist das Sozialamt die Leistung so, dass es bereits am letzten Werktag (Bankarbeitstag) des Vormonats auf dem Girokonto der Berechtigten gutgeschrieben wird.
Für den Anspruchsmonat April 2027 ist die Auszahlung beispielsweise am Mittwoch, 31. März 2027, vorgesehen. Der regulär letzte Kalendertag im März fällt zwar ebenfalls auf einen Mittwoch; relevant bleibt aber stets der letzte Bankarbeitstag vor Beginn des neuen Leistungsmonats.
Auszahlung für den ganzen Monat
Die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt immer für einen kompletten Monat, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen berechnet wird. In jedem Monat des Jahres wird also immer die gleiche Summe ausgezahlt, unerheblich wie viele Tage dieser Monat hat.