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Die gesetzliche Rente in Deutschland: ein umfassender Ratgeber

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Die gesetzliche Rente ist das Fundament der Altersvorsorge in Deutschland. Sie sichert den Lebensunterhalt nach dem Erwerbsleben und schützt im Fall von Erwerbsminderung oder beim Tod eines Angehörigen die Hinterbliebenen.

Über 21 Millionen Rentner beziehen eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung. “Bürger & Geld“, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt hier, welche unterschiedlichen Rentenarten es gibt und was man beim Bezug einer Rente alles beachten muss. Auch weitere Fragen beantworten wir auf verständliche Art und Weise, z. B.: Wann kommt und wie hoch ist die Rentenerhöhung? Wann erfolgt die Auszahlung der Rente, Termine?

Was ist die Deutsche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Deutesche Rentenversicherung (DRV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient vor allem der Altersvorsorge von Arbeitnehmern, aber auch von bestimmten Selbstständigen, Kindererziehenden und Pflegepersonen. Sie basiert auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen werden direkt zur Finanzierung der Renten der aktuellen Rentner verwendet – das wird Generationenvertrag genannt. Zusätzlich erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln, um versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren.

Altersrente bzw. Regelaltersrente

Zunächst befassen wir uns mit der regulären Altersrente. Es geht um die Fragen des Renten-Eintrittalters. Wer kann noch mit 65, wer erst später, wer mit 67 Jahren in Rente gehen?
Zudem gibt es unterschiedliche Altersrenten, die wir vorstellen.

Die Altersrente ist die “ganz normale” Rente. Früher konnte man mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Gegenwärtig steigt die die Altersgrenze schrittweise (seit Januar 2012) von Jahr zu Jahr auf 67 Jahre an. Im Jahr 2025 kann man mit 66 Jahren und 6 Monaten in rente gehen, im Jahr 2026 mi6 66 Jahren und 8 Monaten. Die Rente mit 67 beginnt also erst im Jahr 2030, bis dahin liegt sie zwischen 66 und 67 Jahren.

Die Regelaltersrente erhält, wer die Regelaltersgrenze erreicht und mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (Wartezeit). Ab Geburtsjahrgang 1964 gilt 67 als Regelaltersgrenze. Ein vorzeitiger Rentenbezug ist möglich, führt aber zu lebenslangen Abschlägen von 0,3 % pro Monat, den man eher in Rene geht.

Nachfolgende Tabelle zeigt, wann die aufgeführten Geburtsjahrgänge ohne Abschläge in Altersrente gehen können.

Tabelle: Altersrente ohne Abschlag

Jahr der GeburtErreichen der Altersgrenze (Jahr/Monat)
für die reguläre Altersrente
195866
195966/2
196066/4
196166/6
196266/8
196366/10
196467

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich an Personen mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie können ab 63 Jahren in Rente gehen, müssen dann aber mit Abschlägen rechnen – bei Jahrgang 1964 beträgt der Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahren insgesamt 14,4 %.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei bereits ab 65 Jahren beziehen (ab Jahrgang 1964). Ein vorzeitiger Bezug ist hier nicht möglich.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren können früher in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren. Ein vorgezogener Bezug ist ab 62 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat – bei Rentenbeginn mit 62 Jahren ergibt das einen Abschlag von 10,8 %.

Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung sind fünf Versicherungsjahre und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Es wird unterschieden zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung, abhängig davon, wie viele Stunden pro Tag noch gearbeitet werden können.

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente sichert Witwen, Witwer, Waisen und Erziehungsberechtigte ab, wenn ein Angehöriger verstirbt. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen und kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Kind unter 18 Jahren) ab 47 Jahren gewährt werden.

Grundrente bzw. Grundrentenzuschlag

Die Grundrente ist kein eigenständiger Rententyp, sondern ein Zuschlag für Menschen mit niedrigen Renten trotz langer Versicherungszeiten (mindestens 33 Jahre mit Beitragszeiten, Kindererziehung oder Pflege). Die Prüfung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung, ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Flexirente und Teilrente

Mit der Flexirente können Versicherte den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand flexibel gestalten und neben der Rente weiterarbeiten. Die Höhe der Teilrente kann zwischen 10 und 99,9 % gewählt werden. Hinzuverdienstgrenzen entfallen mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Rentenerhöhung

Die jährliche Rentenerhöhung – auch Rentenanpassung genannt – sorgt dafür, dass die gesetzlichen Renten regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Ziel ist es, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten und sie an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben zu lassen.

Die Rentenanpassung erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli. Grundlage ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland, aber auch andere Faktoren wie die Beitragssätze zur Rentenversicherung und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern werden berücksichtigt.

Rentenauszahlung: Termine

Wasnn wird die Rente ausgezahlt? Die monatlichen Auszahlungstermine der gesetzlichen Rente sind ein zentrales Thema, da die Rente die wichtigste Einnahmequelle im Ruhestand darstellt.

Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente grundsätzlich am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den jeweiligen Kalendermonat. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Auszahlung am vorhergehenden Werktag. Es wird unterschieden zwischen vorschüssiger und nachschüssiger Rentenauszahlung

  • Nachschüssige Auszahlung: Für alle, die ab April 2004 in Rente gegangen sind, erfolgt die Überweisung rückwirkend am Monatsende.
  • vorschüssige Auszahlung: Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats – also vorschüssig.

Eine Übersicht zur Rentenauszahlung 2025 und 2026 geben wir hier: Tabelle Rentenauszahlung 2025 und 2026

Rentenberechnung: Wie wird die Höhe der Rente ermittelt?

Die Rentenhöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Entgeltpunkte: Für jedes Jahr mit Durchschnittsverdienst gibt es einen Entgeltpunkt. Höhere oder niedrigere Verdienste führen zu mehr oder weniger Punkten
  • Zugangsfaktor: Für einen vorzeitigen Rentenbeginn gibt es Abschläge, für einen späteren Beginn Zuschläge
  • Aktueller Rentenwert: Der Wert eines Entgeltpunkts wird jährlich angepasst (2025: 39,32 Euro)
  • Rentenartfaktor: Je nach Rentenart unterschiedlich (z. B. Altersrente: 1,0).

Die Formel lautet: Monatliche Rente=Entgeltpunkte×Zugangsfaktor×Rentenartfaktor×aktueller RentenwertMonatliche Rente=Entgeltpunkte×Zugangsfaktor×Rentenartfaktor×aktueller Rentenwert

Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege werden ebenfalls berücksichtigt und können die Rente erhöhen.

Antragstellung: Schritt für Schritt zur Rente

Um eine Rente zu beantragen, sind folgende Schritte und Unterlagen erforderlich:

Rentenkonto klären: Prüfen, ob alle relevanten Zeiten (z. B. Ausbildung, Kindererziehung, Pflege) erfasst sind. Fehlende Zeiten können nachgemeldet werden

Rentenantrag besorgen: Das Formular R0100 kann online heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden.

Antrag stellen: Spätestens drei Monate vor gewünschtem Rentenbeginn einreichen, damit die Bearbeitung rechtzeitig erfolgen kann. Die Rente kann auch online beantragt werden.

Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Rentenversicherungsnummer, Nachweise über Versicherungszeiten, Steueridentifikationsnummer, IBAN, Nachweise über Kinder, ggf. Schwerbehindertenausweis, Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit, ggf. Vollmacht bei Vertretung.

Bearbeitung und Bescheid: Die Rentenversicherung prüft den Antrag und fordert ggf. weitere Unterlagen an. Nach Abschluss der Bearbeitung wird ein Rentenbescheid erteilt.

Rentensteuer

Viele Rentner sind verunsichert und stellen sich die Frage, ob sie ihre Renteneinnahmen versteuern und dem Finanzamt eine Steuererklärung abgeben müssen. Wir erklären die Voraussetzungen der Steuerpflicht für Rentner und stellen insbesondere die unterschiedlichen Freibeträge vor.

Krankenversicherung der Rentner

Die Krankenversicherung für Rentner ist ein Thema, das viele Fallstricke in sich birgt. Es gibt gravierende Unterschiede hinsichtlich der Beiträge, die man an die Krankenkasse zahlen muss, je nachdem, ob man in der KVdR pflichtversichert oder ob man sich freiwillig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gegen Krankheit absichern muss.

Hinzuverdienst zur Rente

Nur neben der Altersrente kann man unbeschränkt hinzuverdienen. Doch wo liegen die Verdienstgrenzen bei den anderen Rentenarten? Mit welchen Abzügen von der Rente muss man bei einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze rechnen?
Hinterbliebenenrente
Wir zeigen die Unterschiede zwischen der großen und der kleinen Witwenrente auf und stellen die Voraussetzungen dar, unter denen eine Hinterbliebenenrente beantragt werden kann.

Bürgergeld und andere Sozialleistungen neben der Rente

Reicht die Rente zum Leben nicht aus, kann daneben Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder aufstockend andere Sozialleistungen bezogen werden.

FAQ zur Rente

Was ist ein Abschlag bei der Rente?

Ein Abschlag ist eine Kürzung der Rente, wenn man vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht. Je früher der Rentenbeginn, desto höher fällt der Abschlag aus.

Was versteht man unter Altersrente?

Die Altersrente ist die Rente, die man nach Erreichen eines bestimmten Alters und nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.

Was sind beitragsfreie Zeiten?

Beitragsfreie Zeiten sind Zeiträume, in denen keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, die aber trotzdem für die Rentenberechnung angerechnet werden (z.B. Kindererziehungszeiten).

Was ist eine Betriebsrente?

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Altersvorsorgeleistung, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, meist als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann.

Was ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente ist eine Rente für Personen, die ein Kind erziehen, aber keine Witwenrente beziehen können (selten und meist durch andere Leistungen ersetzt; korrekter wäre oft „Kindererziehungszeiten“ in der Rentenversicherung).

Hinweis: Der Begriff „Erziehungsrente“ ist in Deutschland selten und wird oft mit „Kindererziehungszeiten“ verwechselt. In der Praxis werden meist die Kindererziehungszeiten angerechnet, nicht aber eine eigenständige Erziehungsrente gezahlt.

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung für Rentner und ältere Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Was ist die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente wird nach dem Tod eines Versicherten an dessen Witwe/Witwer oder Waisen gezahlt. Sie wird auch als Witwenrente bezeichnet.

Was ist eine Leibrente?

Eine Leibrente ist eine regelmäßige Zahlung, meist aus einer privaten Altersvorsorge, die bis zum Tod des Berechtigten gezahlt wird.

Was ist eine private Rente?

Die private Rente ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die man selbst abschließt, z.B. durch eine private Rentenversicherung, um die gesetzliche Rente zu ergänzen.

Was ist die Regelaltersrente bzw. die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersrente ist die Rente, die man ab dem gesetzlich festgelegten Rentenalter (Regelaltersgrenze) ohne Abschläge beziehen kann.

Was ist eine Renteninformation?

Die Renteninformation ist ein jährlicher Brief der Deutschen Rentenversicherung, der über den aktuellen Stand der eigenen Rentenansprüche informiert.

Was ist der Rentenpakt bzw. das Rentenpaket?

Der Rentenpakt oder das Rentenpaket bezeichnet gesetzliche Reformen und Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was ist das Rentenniveau?

Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen und gibt an, wie viel Prozent des letzten Einkommens die Rente ausmacht.

Was ist die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung ist die gesetzliche Versicherung, die im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall Leistungen erbringt.

Was ist Rentensplitting?

Rentensplitting ist die Möglichkeit, Rentenanwartschaften zwischen Ehepartnern aufzuteilen, um die Altersvorsorge gerechter zu gestalten.

Was ist das Umlageverfahren?

Das Umlageverfahren ist das Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Beiträge der aktuell Arbeitenden finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentner.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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