Kindergrundsicherung

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Im Koalitionsvertrag haben die Parteien der Ampelkoalition die Einführung einer Kindergrundsicherung vereinbart. Wie diese konkret aussehen soll und wann sie kommen wird, ist allerdings bisher noch offen.

Die Politik fordert strukturelle Entlastungen für Familien. Hintergrund: jedes fünfte Kind in Deutschland lebt unterhalb der Armutsgrenze.

Die Kindergrundsicherung soll die gegenwärtigen Familienleistungen zusammenfassen. Gegenwärtig gibt es vor allem das Kindergeld, das Sozialgeld für Kinder (künftig wohl Bürgergeld), der Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.  Es sollen aber nicht alle gegenwärtigen Leistungen in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden. Etwa das Elterngeld soll eigenständig bestehen bleiben. Gleiches gilt für das Wohngeld für Familien.

Einkommensunabhängiger Garantiebetrag und Zusatzbetrag

Die Kindergrundsicherung soll aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen bestehen. Darüber hinaus soll es voraussichtlich einen Zusatzbetrag geben, der vom Einkommen der Familie abhängt. Die Summe soll  sich am kindlichen soziokulturellem Existenzminimum messen. Dabei macht die Politik deutlich, dass es eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder geben soll.


Konzept der Partei Die Grünen

Die Partei Die Grünen haben bereits vor einiger Zeit ein konkret beziffertes Konzept vorgelegt, wonach der monatliche Garantiebetrag 290 Euro, der Maximalbetrag 547 Euro pro Kind betragen soll. Ob diese Summen realisiert werden ist offen.

Aus Regierungskreisen ist zu vernehmen, dass eine Abstimmung mit dem geplanten Bürgergeld erfolgen soll.

Kosten der Kindergrundsicherung

Da mit der  Kindergrundsicherung unterschiedliche Leistungen zusammengefasst werden sollen und darüber hinaus mehr für die Kinder gezahlt werden soll, werden durch die Kindergrundsicherung zusätzliche Kosten auf den Staatshaushalt zukommen. Wie viel das sein wird, ist noch nicht bezifferbar.  


Kindergrundsicherung und Kinderfreibetrag im Steuerrecht

Die Bundesregierung plant, die Entlastung durch den Kinderfreibetrag durch den Garantiebetrag der Kindergrundsicherung vollständig abzudecken. Das sagt der Koalitionsvertrag.  Wohlhabende Familien sollen nicht die größte staatliche Entlastung für ihre Kinder bekommen. Hintergrund: Gegenwärtig werden die Eltern mit hohen Einkommen, die beispielsweise den Steuersatz von 45 Prozent zahlen, besonders stark entlastet, weil ihre Steuerlast durch den Kinderfreibetrag deutlich sinkt. Sie behalten also über die Steuerersparnis mehr an Einkommen, als Gering- und Normalverdiener über das monatliche Kindergeld ausgeglichen erhalten. Die Bundesregierung will hier einen sozialeren Ausgleich schaffen.

Bürokratie soll abgebaut werden

Gegenwärtig sind für Leistungen für Kinder unterschiedliche Behörden zuständig, etwa die Jobcenter und die Familienkassen.

Künftig sollen die Schnittstellen zu anderen Leistungen wie dem Bürgergeld, dem Wohngeld oder dem Bafög vereinfacht werden, so dass die Kindergrundsicherung auf unbürokratischem Weg dahin gelangt, wo sie hin soll.


Wann kommt die Kindergrundsicherung?

Wann die Kindergrundsicherung kommen wird, steht noch nicht fest. Ein entsprechendes Gesetz wird voraussichtlich nicht vor Ende 2023 oder Anfang 2024 verabschiedet werden.

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