In vielen Briefkästen liegen derzeit die Betriebskostenabrechnungen für 2025, und für das laufende Jahr rechnet der Heizspiegel 2026 von co2online bei Ölheizungen mit 24 Prozent höheren Kosten. Wer Grundsicherungsgeld bezieht und eine hohe Nachforderung erhält, hofft auf das Jobcenter. Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt, wie wackelig diese Hilfe sein kann.
Eilantrag gewonnen, Geld überwiesen, Beschwerde verloren
Ein Mieter aus dem Ruhrgebiet hatte eine Nachforderung über 2.984,81 Euro für Betriebs- und Heizkosten erhalten. Das Jobcenter wollte nicht zahlen. Der Mann zog vor das Sozialgericht Gelsenkirchen und bekam im Eilverfahren recht: Am 2. September 2026 verpflichtete das Gericht die Behörde, den Betrag vorläufig zu übernehmen. Acht Tage später war das Geld überwiesen.
Das Jobcenter machte dabei deutlich, dass es nur den Gerichtsbeschluss umsetzt und die Forderung inhaltlich weiter bestreitet. Gleichzeitig legte es Beschwerde ein. Mit Erfolg: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob die Anordnung am 6. Oktober 2026 auf und lehnte den Eilantrag ab (Beschluss vom 6. Oktober 2026, L 21 AS 1654/26 B ER).
Die bereits geleistete Zahlung hat den Streit nach Auffassung des Senats nicht erledigt. Wird eine einstweilige Anordnung der ersten Instanz aufgehoben, steht dem Leistungsträger ein Anspruch auf Erstattung der vorläufig erbrachten Leistungen zu. Auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Jobcenter dafür nicht warten. Ob es das Geld inzwischen tatsächlich zurückverlangt hat, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
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Sollte das Jobcenter vorläufig gezahlte Nebenkosten zurückfordern dürfen, bevor im Hauptsacheverfahren entschieden ist?
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Ein Mietvertrag mit Pauschale und eine Abrechnung für das halbe Haus
Grundsätzlich gehören Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung zum Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II. Das Bundessozialgericht behandelt sie als einmaligen Bedarf im Monat der Fälligkeit (BSG, Urteil vom 22.03.2010, B 4 AS 62/09 R). Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter die Forderung zivilrechtlich überhaupt schuldet. Genau daran hatte das Landessozialgericht erhebliche Zweifel.
Der Mietvertrag aus dem Juni 2024 sah vor, dass Heizung und Warmwasser nach Personenzahl umgelegt werden. Für alle übrigen Betriebskosten galt eine monatliche Pauschale von 81,20 Euro. Abgerechnet wurde etwas ganz anderes: Die Vermieterin verteilte die Betriebs- und Heizkosten des gesamten Hauses mit 240 Quadratmetern je zur Hälfte, obwohl der Mieter nur 50 Quadratmeter bewohnt.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 27. Juni 2024 | Mietvertrag mit Betriebskostenpauschale von 81,20 Euro |
| 20. Juli 2026 | Zugang der Abrechnung für 2025 |
| 24. August 2026 | Zusatzvereinbarung, datiert auf den 1. Januar 2025, geht beim Jobcenter ein |
| 2. September 2026 | Sozialgericht Gelsenkirchen verpflichtet das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung |
| 10. September 2026 | Jobcenter überweist 2.984,81 Euro |
| 6. Oktober 2026 | Landessozialgericht hebt die Anordnung auf |
| 31. Mai 2027 | Ende des laufenden Bewilligungszeitraums |
| 20. Juli 2027 | Ende der zwölfmonatigen Einwendungsfrist gegen die Abrechnung |
Gericht hält Zusatzvereinbarung für rückdatiert
Um die hälftige Verteilung zu rechtfertigen, legte die Vermieterseite eine Zusatzvereinbarung vor. Danach sollten ab dem Abrechnungsjahr 2025 sämtliche Betriebs- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieterin geteilt werden, alle anderslautenden Klauseln sollten entfallen. Das Papier trug das Datum 1. Januar 2025, beim Jobcenter tauchte es aber erst Ende August 2026 auf.
Der Senat wertete die seit 2024 dokumentierte Korrespondenz aus und kam zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung offensichtlich nachträglich erstellt und zurückdatiert wurde. Eine wirksame Vertragsänderung lag damit nicht vor, weder einvernehmlich noch durch einseitige Erklärung der Vermieterin. Ob die Abrechnung schon formell unwirksam ist, ließ das Gericht offen.
Auffällig ist eine weitere Beobachtung der Richter: Das Eilverfahren sei dem Anschein nach von der Vermieterin oder den Vermietern selbst geführt worden. Darauf deuteten Aufmachung, Wortwahl und Ton der eingereichten Schriftsätze hin. Ob hier ein versuchter Betrug zulasten des Jobcenters vorliegt, muss gegebenenfalls das Hauptsacheverfahren klären.
Keine drohende Wohnungslosigkeit
Für eine einstweilige Anordnung braucht es neben einem wahrscheinlichen Anspruch auch besondere Eile. Die sah das Landessozialgericht nicht. Der Mieter erhält bis Ende Mai 2027 bestandskräftig 783,33 Euro monatlich für Unterkunft und Heizung, davon 433,33 Euro für Nebenkosten. Die laufende Miete ist also gedeckt.
Eine Räumungsklage hielt der Senat für wenig wahrscheinlich. Die Vermieterin verfolge mit Nachdruck finanzielle Interessen, und es sei kaum vorstellbar, dass sie für eine kleine Wohnung in einem unsanierten Altbau mit alten Fenstern schnell jemanden findet, der monatlich 783,33 Euro zahlt.
Neue Grundsicherung: Wohnkosten stehen stärker unter Beobachtung
Der Fall fällt in eine Zeit, in der die Jobcenter Wohnkosten genauer prüfen. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Mit der Reform gilt auch in der einjährigen Karenzzeit eine Obergrenze: Unterkunftskosten werden höchstens bis zum Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Kommunen können zudem eine Höchstgrenze je Quadratmeter festlegen. Einzelheiten zur Reform hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem FAQ zusammengestellt.
Für Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen bedeutet das: Das Jobcenter schaut nicht nur auf die Endsumme, sondern auch darauf, ob der Vertrag die Abrechnung trägt. Nach § 556 BGB können Mieter Einsicht in die Belege verlangen und haben für Einwände zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit. Im NRW-Fall läuft diese Frist noch bis Juli 2027.
Häufige Fragen zur Nebenkostennachforderung im Grundsicherungsbezug
Muss das Jobcenter eine Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung übernehmen?
In der Regel ja, wenn im Monat der Fälligkeit Hilfebedürftigkeit besteht und die Kosten angemessen sind. Die Nachforderung zählt dann zum Bedarf für Unterkunft und Heizung. Voraussetzung ist eine Forderung, die der Mieter nach Mietvertrag und Gesetz tatsächlich schuldet. Eine fehlerhafte oder unwirksame Abrechnung muss das Jobcenter nicht bezahlen.
Ist Geld aus einem gewonnenen Eilverfahren endgültig?
Nein. Eine einstweilige Anordnung regelt nur einen vorläufigen Zustand. Hebt die nächste Instanz sie auf, kann das Jobcenter die gezahlten Beträge zurückfordern, auch bevor über die Hauptsache entschieden ist. Das gilt erst recht, wenn die Behörde bei der Auszahlung erklärt hat, nur den Beschluss umzusetzen.
Was gilt, wenn im Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist?
Über eine Pauschale wird nicht jährlich abgerechnet. Nachforderungen für diese Kosten sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Erhöhung der Pauschale ist nur möglich, wenn der Vertrag sie vorsieht und die Voraussetzungen des § 560 BGB erfüllt sind. Eine nachträgliche Umstellung auf eine Abrechnung braucht eine wirksame Vereinbarung beider Seiten.
Wie lange können Mieter Einwände gegen die Abrechnung erheben?
Einwendungen müssen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter eingehen. Diese Frist erlaubt aber nicht, eine fällige Nachzahlung ein Jahr lang liegen zu lassen. Bei Mahnungen oder einer Kündigung kann die Lage schnell ernst werden.
Einschätzung der Redaktion
Der Beschluss ist im Ergebnis gut nachvollziehbar. Wenn ein Vertrag eine Pauschale vorsieht und plötzlich ein rückdatiertes Papier die halben Hauskosten auf eine 50-Quadratmeter-Wohnung verteilt, darf das Jobcenter nicht einfach zahlen. Steuergeld ist kein Puffer für Forderungen, die zivilrechtlich wohl gar nicht bestehen. Unbequem bleibt die Lage trotzdem für den Mieter. Er hat ein Gerichtsverfahren gewonnen, Geld erhalten und muss nun mit einer Rückforderung rechnen, während die Hauptsache offen ist. Wer im Grundsicherungsbezug lebt, kann knapp 3.000 Euro nicht einfach zurücküberweisen. Der Fall zeigt deshalb vor allem, wie schnell Mieter zwischen Vermieter und Behörde geraten. Hilfreich wäre, wenn Jobcenter bei zweifelhaften Abrechnungen früher und klarer mitteilen, welche Positionen sie für unberechtigt halten. Dann ließe sich der Streit dort führen, wo er hingehört: zwischen Mieter und Vermieter.