Rund 27.000 selbstständige Frauen bekommen jedes Jahr ein Kind, ohne grundsätzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen oder Mutterschaftsgeld. Betriebsmiete und Versicherungen laufen weiter, das Einkommen bricht weg. Der Bundestag hat am 15. Oktober über eine Pauschale von 5.000 Euro debattiert, mitten in einer Haushaltsdebatte über Kürzungen bei Familienleistungen.
Zwei Anträge, zwei Modelle, noch kein Gesetz
Im Plenum lagen gleich zwei Vorschläge. Die Grünen wollen mit ihrem Antrag „Mutterschutz für Selbstständige schaffen – Schutzlücken gesetzlich schließen“ (Drucksache 21/8401) einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz einführen. Auf Antrag sollen weitere Zuschüsse dazukommen, etwa für eine Vertretung oder Betriebshilfe. Finanziert werden soll das solidarisch. Beim Elterngeld fordert die Fraktion, schwankende Einkommen von Selbstständigen besser abzubilden.
Die Linke geht einen anderen Weg. Sie will das U2-Umlageverfahren, über das Arbeitgeber heute den Mutterschutz ihrer Angestellten finanzieren, auf Selbstständige ausweiten. Alle Selbstständigen würden einzahlen. Abgedeckt wären dann Einkommensausfälle, unter Umständen auch betriebliche Fixkosten und Vertretungen. Separate Krankengeld- oder Krankentagegeldtarife wären für dieses Risiko nicht mehr nötig.
Beide Anträge wurden nach der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine Abstimmung über den Inhalt hat es noch nicht gegeben. Die 5.000 Euro sind damit eine politische Forderung und keine Leistung, die beantragt werden kann.
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Die Koalition hat das Thema selbst versprochen
Brisant ist die Debatte, weil Union und SPD das Problem längst anerkannt haben. Im Koalitionsvertrag steht, man wolle einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Fristen für Beschäftigte einführen und Finanzierungsmodelle prüfen. Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte im Herbst 2025 angekündigt, Anfang 2026 einen Vorschlag vorzulegen. Inzwischen ist von einem Gesetzentwurf „noch 2026“ die Rede. Bis zum Jahresende bleiben gut zehn Wochen.
Der im Herbst bekannt gewordene Referentenentwurf zur Elterngeldreform enthält nach Berichten der Handwerkspresse keine Regelung zum Mutterschutz für Selbstständige. Genau darauf zielen die Grünen: Sie wollen das Thema an die laufende Elterngeldreform koppeln.
In der Debatte nannte SPD-Abgeordnete Josephine Ortleb die fehlende Absicherung ein seit Jahrzehnten ungelöstes Problem. Die Union verwies auf knappe Kassen und darauf, dass die Koalition ihre Mittel vorrangig in Kitas steckt. Die Linke führte an, dass ein Großteil der selbstständigen Handwerkerinnen bis kurz vor der Geburt weiterarbeitet. Auch die Länder machen Druck: Bei der Agrarministerkonferenz im September baten alle 16 Bundesländer den Bund zu prüfen, wie Landwirtinnen und unentgeltlich mithelfende Frauen in der Landwirtschaft abgesichert werden können.
Wo die Lücke heute liegt
Das Mutterschutzgesetz ist auf Arbeitnehmerinnen zugeschnitten. Wer ausschließlich selbstständig arbeitet, hat keinen Arbeitgeber, der einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt oder ein Beschäftigungsverbot umsetzt. Die Unternehmerin entscheidet selbst, wann sie pausiert. Das klingt nach Freiheit, ist aber oft eine finanzielle Zwangslage.
Laut dem Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums sichern bestehende Versicherungen in der Regel nur das private Einkommen ab. Der Betrieb mit seinen laufenden Kosten ist damit nicht automatisch geschützt.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Eine selbstständige Kosmetikerin braucht monatlich 1.950 Euro zum Leben. Für Studiomiete, Versicherungen und Leasing fallen weitere 650 Euro an. Pausiert sie drei Monate, summieren sich die Kosten auf 7.800 Euro. Eine Pauschale von 5.000 Euro würde davon knapp zwei Drittel abdecken. Es blieben 2.800 Euro offen. Das Beispiel ist frei gewählt und keine Berechnung künftiger Leistungen. Es erklärt, warum die Grünen zusätzlich Zuschüsse für Vertretungen fordern.
Was gesetzlich und privat Versicherten schon heute zusteht
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse bekommen. Voraussetzung ist ein Tarif mit Anspruch auf Krankengeld, der bei Selbstständigen nicht automatisch mitversichert ist. Die Kasse zahlt dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Termin, am Entbindungstag und acht Wochen danach. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt. Berechnungsgrundlage sind 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens bis zu einer Höchstgrenze, nicht der Umsatz.
Privat versicherte Selbstständige sind auf eine Krankentagegeldversicherung angewiesen. Nach § 192 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz deckt diese auch den Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag ab, sofern kein anderer angemessener Ersatz besteht. Gezahlt wird das vereinbarte Tagegeld. Wartezeiten im Vertrag können dazu führen, dass ein erst während der Schwangerschaft abgeschlossener Tarif nicht sofort greift.
Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung ist für ausschließlich selbstständige Frauen ausgeschlossen. Anders kann es aussehen, wenn neben der Selbstständigkeit ein Arbeitsverhältnis besteht, auch ein Minijob kann hier eine Rolle spielen.
| Situation | Mögliche Leistung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Freiwillig gesetzlich versichert | Mutterschaftsgeld der Krankenkasse | Tarif muss Krankengeldanspruch enthalten |
| Privat versichert | Krankentagegeld nach § 192 Abs. 5 VVG | Höhe des vereinbarten Tagegelds, Wartezeiten |
| Familienversichert, nur selbstständig | Kein eigenes Mutterschaftsgeld | Andere Ansprüche gesondert prüfen |
| Selbstständig mit Nebenjob als Angestellte | Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis möglich | Versicherungsstatus der Beschäftigung |
| Nach der Geburt | Elterngeld | Mutterschaftsgeld wird angerechnet |
| Künstlerinnen über die KSK, Landwirtinnen | Sonderregeln | Eigene Systeme mit eigenen Voraussetzungen |
Elterngeld schließt die Lücke nicht
Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, allerdings erst ab der Geburt. Für die letzten Wochen der Schwangerschaft hilft es nicht. Gesetzliches Mutterschaftsgeld für dasselbe Kind wird auf das Elterngeld angerechnet. Beim privaten Krankentagegeld läuft es umgekehrt: Hier wird das Elterngeld auf das Krankentagegeld angerechnet. Beide Leistungen addieren sich also nicht einfach.
Wer zusätzlich Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bezieht, muss mit weiteren Anrechnungen rechnen. Mutterschaftsgeld und Elterngeld zählen dort grundsätzlich als Einkommen, beim Elterngeld gelten unter bestimmten Bedingungen Freibeträge.
Häufige Fragen zum Mutterschutz für Selbstständige
Gibt es die 5.000 Euro schon?
Nein. Es handelt sich um eine Forderung der Grünen-Fraktion. Der Antrag liegt im Familienausschuss. Erst ein beschlossenes Gesetz würde regeln, wer die Leistung bekommt, wie sie beantragt wird und wie sie mit anderen Leistungen verrechnet wird.
Wann kommt ein Gesetz der Bundesregierung?
Familienministerin Prien hat einen Gesetzentwurf für 2026 angekündigt. Ein Entwurf liegt bislang nicht öffentlich vor. Die Finanzierung ist nach ihren eigenen Aussagen der schwierigste Punkt, eine Umlage nach dem Vorbild der Arbeitgeber lehnte sie bisher ab.
Bekommen Selbstständige heute gar kein Mutterschaftsgeld?
Doch, wenn sie entsprechend versichert sind. Freiwillig gesetzlich Versicherte brauchen einen Tarif mit Krankengeldanspruch, privat Versicherte eine Krankentagegeldversicherung. Ohne diese Absicherung gibt es in der Regel keinen Ersatz für den Verdienstausfall.
Was verlangt die EU?
Die Richtlinie 2010/41/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen zu ermöglichen, die eine Unterbrechung von mindestens 14 Wochen erlauben. Grüne und Linke werfen der Bundesregierung vor, diese Vorgabe nicht vollständig umgesetzt zu haben.
Einschätzung der Redaktion
Die Debatte vom 15. Oktober hat wenig Neues gebracht, aber sie hat den Druck auf die Koalition erhöht. Union und SPD haben den Mutterschutz für Selbstständige selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben, und die Ministerin hat einen Entwurf für dieses Jahr versprochen. Dass die Elterngeldreform das Thema ausklammert, ist ein schlechtes Signal. Die 5.000-Euro-Pauschale wäre kein vollständiger Lohnersatz, aber ein Boden, auf dem Gründerinnen planen können, ohne sich vorher durch Tarifdetails ihrer Krankenkasse arbeiten zu müssen. Welches Modell am Ende kommt, Pauschale, Umlage oder eine Mischung, ist weniger wichtig als die Frage, ob überhaupt eines kommt. Für Frauen, die heute schwanger und selbstständig sind, hilft keine der Forderungen. Für sie zählt allein, was in ihrem Versicherungsvertrag steht.