PKV-Beiträge 2027: Für 53 Prozent der Privatversicherten wird es im Schnitt 13,4 Prozent teurer

Autor: Experte:

Datum:

|     Lesezeit: 8 Min.

Für gesetzlich Versicherte hat der Schätzerkreis einen stabilen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent errechnet. Für Privatversicherte kommt dagegen die nächste Teuerungsrunde. Nach Angaben des PKV-Verbands steigen die Beiträge zum 1. Januar 2027 für rund 53 Prozent der Privatversicherten, im Durchschnitt voraussichtlich um 13,4 Prozent. Für Selbstständige mit knappem Einkommen und für Rentner wird das zur Belastungsprobe.

Dritte spürbare Erhöhung innerhalb von drei Jahren

Der Verband unterscheidet zwei Gruppen. In Tarifen für Beihilfeberechtigte liegt der Anstieg im Schnitt bei 11,4 Prozent, bei allen übrigen Versicherten bei 15,3 Prozent. Die zweite Gruppe sind vor allem Selbstständige und Angestellte. Sie tragen damit die größte Last. Beamte sind etwas weniger betroffen, weil die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten abdeckt.

Die Zahlen sind noch nicht das ganze Bild. Versicherte, deren Gesellschaft die Beiträge erst im Laufe des Jahres anpasst, sind darin nicht enthalten. Für viele Haushalte ist die neue Runde zudem keine Ausnahme mehr. Laut PKV-Verband ist es die dritte spürbare Anpassung in drei Jahren. Schon 2026 stiegen die Beiträge im Durchschnitt um 13 Prozent.

Krankenhauskosten treiben die Rechnung

Als Hauptursache nennt die Branche die Ausgaben für medizinische Leistungen. Diese steigen nach Darstellung des Verbands dauerhaft stark, im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich gleichermaßen. Für allgemeine Krankenhausleistungen zahlte die PKV 2025 nach Verbandsangaben fast 7,5 Prozent mehr als im Jahr davor.

Ihre Meinung ist gefragt:

Sollte die private Krankenversicherung gesetzlich zu kleineren, jährlichen Beitragsanpassungen statt sprunghafter Erhöhungen verpflichtet werden?

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen Auf Google News folgen
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Ein Grund für die Sprünge liegt im System selbst. Private Versicherer dürfen nicht jedes Jahr ein wenig nachjustieren. Eine Anpassung ist erst erlaubt, wenn die Leistungen eines Tarifs nachweislich um einen festgelegten Prozentsatz über der Kalkulation liegen. Gesetzlich gilt dafür eine Abweichung von 10 Prozent, vertraglich kann ein niedrigerer Wert vereinbart sein. Die Erstkalkulation und jede Neuberechnung muss ein unabhängiger Treuhänder prüfen. Die Kosten stauen sich also über Jahre an und werden dann auf einen Schlag weitergegeben.

Über einen langen Zeitraum betrachtet fällt der Unterschied zur gesetzlichen Versicherung kleiner aus, als die aktuellen Schlagzeilen nahelegen. Laut Wissenschaftlichem Institut der PKV stiegen die Beitragseinnahmen je Versichertem von 2006 bis 2026 in der PKV um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,9 Prozent.

Was die Erhöhung im Haushaltsbudget bedeutet

Prozentwerte sagen noch wenig darüber, wie stark ein Haushalt belastet wird. Zwei Beispielrechnungen zeigen die Größenordnung. Ein 54-jähriger selbstständiger Grafikdesigner zahlt bisher 680 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung von 15,3 Prozent kommen 104,04 Euro hinzu, der neue Beitrag liegt bei 784,04 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 1.248,48 Euro mehr. Eine Beamtin zahlt für ihren beihilfeergänzenden Tarif bislang 290 Euro. Bei 11,4 Prozent steigt ihr Beitrag um 33,06 Euro auf 323,06 Euro.

Gleichzeitig verschieben sich 2027 die Rahmendaten der Sozialversicherung deutlich:

Kennzahl20262027
Anteil der PKV-Versicherten mit Erhöhung zum 1.1.rund 60 Prozentrund 53 Prozent
Durchschnittliche PKV-Erhöhungrund 13 Prozent13,4 Prozent
Erhöhung mit Beihilfe / ohne Beihilfekeine Angabe11,4 / 15,3 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze GKV (Monat)5.812,50 Euro6.375 Euro
Versicherungspflichtgrenze (Jahr)77.400 Euro84.150 Euro
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV2,9 Prozent2,9 Prozent (Prognose)
Höchstbeitrag Basistarif (Krankenversicherung)1.017,18 Eurorechnerisch rund 1.115,63 Euro

Neue Rechengrößen: Was seit der Ankündigung beschlossen wurde

Seit der Verband seine Prognose veröffentlicht hat, ist bei den Grenzwerten einiges passiert. Das Bundeskabinett hat die Rechengrößenverordnung für 2027 beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf 76.500 Euro jährlich, also 6.375 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 Euro im Jahr. Ein Teil dieses Anstiegs ist eine Sonderregel: Neben der regulären Fortschreibung werden beide Grenzen in der Krankenversicherung zusätzlich um 300 Euro im Monat angehoben. Rechtskräftig ist das noch nicht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Für Bestandskunden der PKV gibt es eine Übergangsregel. Wer am 31.12.2026 bereits versicherungsfrei und privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von 80.550 Euro jährlich. So können diese Angestellten in der PKV bleiben. Wer neu wechseln will, muss dagegen deutlich mehr verdienen.

Auch beim Zusatzbeitrag steht der letzte Schritt noch aus. Das Bundesgesundheitsministerium legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2027 fest und veröffentlicht ihn bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger. Dieser Wert ist auch für die PKV wichtig. Er bestimmt nämlich, wie teuer der Basistarif höchstens sein darf. Dessen Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag begrenzt und lag 2026 bei monatlich 1.017,18 Euro. Mit den neuen Werten ergibt sich für 2027 ein Höchstbeitrag von rund 1.115,63 Euro.

Wer in die Grundsicherung rutscht, bleibt versichert

Für Leistungsbeziehende ist ein weiterer Punkt wichtig. Seit dem 01.07.2026 erhalten sie Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld. Privat Versicherte, die hilfebedürftig werden, kommen auch dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Für sie gibt es aber Schutzregeln. Entsteht Hilfebedürftigkeit allein durch den Versicherungsbeitrag, halbiert sich der Beitrag im Basistarif. Reicht auch das nicht, beteiligt sich der zuständige Leistungsträger auf Antrag am Beitrag. Nach § 26 SGB II gibt das Jobcenter einen Zuschuss, der auf den halbierten Basistarif begrenzt ist. 2027 sind das rechnerisch rund 557,81 Euro.

Die Grundlage dafür hat das Bundessozialgericht gelegt. Im Urteil vom 18. Januar 2011, B 4 AS 108/10 R entschied es, dass Jobcenter die Beiträge privat versicherter Leistungsbeziehender übernehmen müssen. Teilweise Deckungslücken hielt das Gericht für unzulässig. Ein Zwang, in den Basistarif zu wechseln, besteht trotzdem nicht. Das zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts: Der Sozialhilfeträger kann eine Kündigung nicht verlangen, muss aber nur die als angemessen geltenden Kosten in Höhe des Basistarifs übernehmen.

Fristen, Treuhänder und Tarifwechsel: Der rechtliche Rahmen

Wie die Erhöhungsschreiben aussehen müssen, ist gesetzlich geregelt. Eine Beitragsanpassung wird erst ab dem zweiten Monat nach der Mitteilung wirksam. Für eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss das Schreiben also bis Ende November vorliegen. Die Begründung muss außerdem die maßgebliche Rechnungsgrundlage nennen, die die Erhöhung ausgelöst hat. Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 16. Dezember 2020, IV ZR 294/19 klargestellt. Fehlt diese Angabe, kann die Erhöhung formell unwirksam sein. Ob der Treuhänder unabhängig ist, prüfen Zivilgerichte dagegen nicht. Das entschied der BGH bereits im Urteil vom 19. Dezember 2018, IV ZR 255/17.

Nach § 205 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz haben Betroffene bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. In der Praxis spielt § 204 VVG eine größere Rolle. Er erlaubt den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers, ohne dass die Alterungsrückstellungen verloren gehen. Nach Auswertungen von Beratungsfirmen fallen die Erhöhungen je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich aus. Auch der PKV-Verband betont, dass die Steigerungen bei einzelnen Unternehmen oder Tarifen vom Durchschnitt abweichen können.

Häufige Fragen zur PKV-Beitragserhöhung 2027

Wer ist von der Erhöhung zum 1. Januar 2027 betroffen?

Nach Verbandsangaben sind rund 53 Prozent der Privatversicherten betroffen. Bei Beihilfeberechtigten liegt das Plus im Schnitt bei 11,4 Prozent, bei Selbstständigen und Angestellten ohne Beihilfe bei 15,3 Prozent. Wer bei einem Versicherer mit späterem Anpassungstermin versichert ist, ist in diesen Zahlen nicht enthalten.

Bis wann muss das Erhöhungsschreiben eingehen?

Damit eine Erhöhung zum Jahreswechsel wirksam werden kann, muss die Mitteilung spätestens Ende November zugehen. Die Anpassung greift erst ab dem zweiten Monat nach der Mitteilung. Ein verspätetes Schreiben verschiebt den Termin entsprechend nach hinten.

Was passiert, wenn der Beitrag nicht mehr bezahlbar ist?

Wer durch den Beitrag hilfebedürftig würde, kann im Basistarif eine Halbierung beantragen. Bei Bezug von Grundsicherungsgeld zahlt das Jobcenter einen Zuschuss bis zur Höhe des halbierten Basistarifs. Daneben gibt es den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG und für ältere Verträge den Standardtarif.

Wird die gesetzliche Krankenversicherung 2027 ebenfalls teurer?

Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt nach der Prognose bei 2,9 Prozent. Jede Kasse legt ihren Satz aber selbst fest. Für Gutverdiener steigt der Beitrag trotzdem, weil die Beitragsbemessungsgrenze auf 6.375 Euro im Monat angehoben wird. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

Kommentar: Das Problem liegt in der Konstruktion

Die neue Erhöhungsrunde zeigt einen Konstruktionsfehler, über den die Politik ungern spricht. Die PKV kann Kostensteigerungen nicht gleichmäßig weitergeben. Sie muss warten, bis Schwellenwerte überschritten sind, und erhöht dann sprunghaft. Für Beamte mit sicherer Besoldung ist das ärgerlich. Für Solo-Selbstständige, kleine Gewerbetreibende und Rentner mit niedriger Altersversorgung kann es dagegen existenzbedrohend werden. Gerade diese Gruppen haben kaum noch einen Weg zurück in die gesetzliche Versicherung. Dass Basistarif und Jobcenter-Zuschuss als Auffangnetz bestehen, ist richtig und vom Bundessozialgericht abgesichert. Ein Sozialsystem, das Menschen erst in die Grundsicherung rutschen lässt, bevor die Entlastung greift, setzt aber zu spät an. Nötig wären gleichmäßigere Anpassungen, wie sie der Gesetzgeber schon lange prüfen könnte. Ebenso nötig wäre eine ehrlichere Debatte darüber, ob die starre Trennung beider Systeme für Geringverdienende unter den Privatversicherten noch zeitgemäß ist.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.