Rund 1,46 Millionen Kinder haben im September Kinderzuschlag erhalten, in jedem Höchstbetrag stecken 25 Euro Sofortzuschlag. Diese 25 Euro sollen ab Januar wegfallen. Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrates, den Zuschlag zu erhalten, zurückgewiesen. Für Familien mit knappem Lohn kommt die Kürzung mitten im teuren Heizwinter.
Gegenäußerung vom 14. Oktober: Regierung bleibt bei der Kürzung
Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 verlangt, die Abschaffung des Sofortzuschlags aus dem Entwurf zu nehmen. Kürzungen träfen gerade Haushalte ohne finanzielle Reserven, argumentierte der Bundesrat. Er warnte außerdem vor zusätzlichen Prüfverfahren bei anderen Sozialleistungen, wenn Familien nach der Kürzung auf Wohngeld oder Grundsicherungsgeld ausweichen müssen.
Die Bundesregierung lehnt das ab. In ihrer Gegenäußerung, die als Bundestagsdrucksache 21/8534 vorliegt, heißt es, die Änderungswünsche würden die Konsolidierung des Bundeshaushalts erschweren. Der Sofortzuschlag sei 2022 als Übergang bis zur Kindergrundsicherung gedacht gewesen. Die Kindergrundsicherung kam nie. Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe sicherten die Teilhabe der Kinder bereits ab, argumentiert die Regierung und beruft sich auf eine Empfehlung der Sozialstaatskommission.
Juristisch geht es um einen einzigen Satz. Im Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 soll § 6a Absatz 2 Satz 4 des Bundeskindergeldgesetzes entfallen. Diese Vorschrift erhöht den Höchstbetrag des Kinderzuschlags um den Sofortzuschlag.
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Wer den Sofortzuschlag heute erhält
Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, die mit ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken, aber nicht den ihrer Kinder. Er soll verhindern, dass arbeitende Familien zum Jobcenter müssen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt er derzeit bis zu 297 Euro je Kind und Monat. Die 25 Euro Sofortzuschlag sind darin bereits enthalten. Eine gesonderte Überweisung gibt es nicht, deshalb wissen viele Eltern gar nicht, dass ein Teil ihres Geldes zur Debatte steht.
Laut den Monatszahlen der Familienkasse floss im September 2026 Kinderzuschlag für rund 1,46 Millionen Kinder in knapp 598.000 Haushalten. Etwa 149.000 davon sind Alleinerziehende, fast jeder vierte Haushalt.
Was ab Januar auf dem Konto fehlen würde
Bleibt der Entwurf unverändert, sinkt der mögliche Höchstbetrag um 25 Euro je Kind und Monat.
| Kinder mit Kinderzuschlag | Weniger pro Monat | Weniger pro Jahr |
|---|---|---|
| 1 Kind | 25 Euro | 300 Euro |
| 2 Kinder | 50 Euro | 600 Euro |
| 3 Kinder | 75 Euro | 900 Euro |
| 4 Kinder | 100 Euro | 1.200 Euro |
Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Pflegehelferin arbeitet 28 Stunden pro Woche und hat zwei Kinder im Alter von sechs und zehn Jahren. Sie bekommt für beide Kinderzuschlag und zusätzlich Wohngeld. Fällt der Sofortzuschlag weg, hat die Familie 50 Euro im Monat weniger, aufs Jahr gerechnet 600 Euro. Wie viel im Einzelfall tatsächlich fehlt, hängt von Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ab.
Der Bund rechnet beim Kinderzuschlag mit Einsparungen von 450 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig erwartet der Entwurf 150 Millionen Euro Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld, weil ein Teil der Familien dorthin wechseln dürfte. Ein Drittel der Ersparnis taucht also an anderer Stelle wieder als Ausgabe auf.
Acht Euro mehr Kindergeld gleichen die Lücke nicht aus
Parallel will die Regierung das Kindergeld zum 1. Januar 2027 von 259 auf 267 Euro anheben. Auch das steht bislang nur im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Kommen beide Pläne so, bleibt je Kind rechnerisch ein Minus von 17 Euro im Monat. Bei drei Kindern wären es 51 Euro. Wie hoch der Kinderzuschlag ohne Sofortzuschlag 2027 genau ausfällt, hängt zusätzlich von der Festsetzung für das neue Jahr ab. Die Gegenrechnung ist deshalb eine Annäherung.
Familien im Grundsicherungsgeld behalten die 25 Euro vorerst
Für Kinder in Haushalten mit Grundsicherungsgeld gilt eine eigene Vorschrift, § 72 SGB II. Der Entwurf ändert sie nicht, das Jobcenter zahlt den Sofortzuschlag weiter. Die Gesetzesbegründung kündigt allerdings an, auch die Sofortzuschläge in den Grundsicherungssystemen im Zuge der neuen Regelbedarfsermittlung zu überprüfen. Der Bundesrat hat sich ausdrücklich auch gegen solche Einschnitte gestellt.
Im Grundsicherungsgeld zählt Kindergeld als Einkommen des Kindes. Die geplanten acht Euro mehr kommen dort also nicht zusätzlich an. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt seit Januar 2024 bei 563 Euro. Für 2027 gilt eine dritte Nullrunde als möglich, festgelegt ist der Betrag noch nicht.
Der Fahrplan bis zum Jahreswechsel
Das Haushaltsbegleitgesetz braucht nach dem Regierungsentwurf keine Zustimmung der Länder. Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss anrufen und danach Einspruch einlegen. Diesen Einspruch kann der Bundestag mit der nötigen Mehrheit zurückweisen. Die Stellungnahme vom Herbst ist noch kein Einspruch.
Der nächste wichtige Termin ist der 12. November 2026. Dann tagt der Haushaltsausschuss des Bundestages zur Bereinigungssitzung, in der letzte Änderungen am Etat 2027 möglich sind. Die abschließende Abstimmung über den Haushalt ist für Ende November vorgesehen. Nach der klaren Gegenäußerung der Regierung müssten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD selbst einen Änderungsantrag einbringen, um den Zuschlag zu erhalten.
Bis dahin gilt das bisherige Recht. Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate bewilligt. Wie die Familienkasse Bewilligungszeiträume behandelt, die über den Jahreswechsel laufen, ergibt sich erst aus dem endgültigen Gesetzestext.
Häufige Fragen zum Wegfall des Sofortzuschlags
Ist die Streichung des Sofortzuschlags schon beschlossen?
Nein. Die Streichung steht im Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027. Der Bundestag muss noch abschließend entscheiden, geplant ist das gemeinsam mit dem Haushalt Ende November. Bis zur Verkündung des Gesetzes zahlt die Familienkasse den Kinderzuschlag einschließlich der 25 Euro weiter.
Wird der gesamte Kinderzuschlag abgeschafft?
Nein. Wegfallen soll nur der darin enthaltene Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind. Der Kinderzuschlag selbst bleibt bestehen und muss weiterhin bei der Familienkasse beantragt werden. Das geplante antragslose Kindergeld ab 2027 gilt für den Kinderzuschlag nicht.
Verlieren auch Kinder im Grundsicherungsgeld die 25 Euro?
Nach dem aktuellen Entwurf nicht. Für sie gilt § 72 SGB II, den das Haushaltsbegleitgesetz nicht ändert. Die Regierung hat aber angekündigt, die Sofortzuschläge in der Grundsicherung bei der nächsten Regelbedarfsermittlung zu überprüfen. Eine konkrete Kürzung liegt dafür bisher nicht vor.
Wann kommt nach der Kürzung ergänzendes Grundsicherungsgeld in Betracht?
Wenn Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen den Bedarf der Familie nicht mehr decken, kann ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld beim Jobcenter entstehen. Der Wechsel passiert nicht automatisch. Familienkasse und Jobcenter prüfen den Anspruch jeweils gesondert. Kinderzuschlag und Grundsicherungsgeld schließen sich gegenseitig aus.
Einschätzung der Redaktion
Im Bundeshaushalt von über 550 Milliarden Euro sind 450 Millionen Euro ein kleiner Posten. Für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sind 600 Euro im Jahr eine Klassenfahrt, ein Wintermantel oder die Stromnachzahlung. Die Regierung argumentiert, der Zuschlag sei nur eine Brücke bis zur Kindergrundsicherung gewesen. Die Kindergrundsicherung ist gescheitert, die Lücke, die sie schließen sollte, besteht weiter. Bemerkenswert ist auch die eigene Rechnung des Entwurfs: Ein Drittel der Ersparnis fließt als Grundsicherungsgeld zurück. Damit schwächt der Bund ausgerechnet die Leistung, die arbeitende Eltern aus dem Jobcenter heraushalten soll. Wer Erwerbsarbeit gegenüber dem Sozialleistungsbezug stärken will, sollte beim Kinderzuschlag zuletzt sparen. Die Koalition hat bis zur Bereinigungssitzung am 12. November Zeit, das zu korrigieren.