Gläserne Auslandskonten: Welche Daten das deutsche Finanzamt erhält – und umgekehrt!

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Zum 30. September 2026 war der jährliche internationale Austausch von Finanzkontodaten vorgesehen. Er betrifft grundsätzlich Angaben aus dem Jahr 2025 – darunter Kontostände, Zinsen und Depotinformationen. Für Menschen mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland können dadurch Auslandskonten mit ihren Steuerangaben abgeglichen werden. Eine automatische Steuernachzahlung folgt daraus nicht.

Was erfahren deutsche Finanzämter durch den Austausch?

Deutsche Finanzämter erhalten über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen zu meldepflichtigen Auslandskonten. Grundlage ist der Common Reporting Standard, kurz CRS: ein internationaler Meldestandard zur Aufklärung grenzüberschreitender Steuersachverhalte. Das Verfahren läuft seit 2017; der Septembertermin 2026 begründet keine neue Sonderkontrolle bestimmter Bevölkerungsgruppen.

Ausländische Finanzinstitute melden zunächst an die zuständige Behörde ihres Landes. Diese übermittelt die Informationen an Deutschland. Das BZSt leitet eingehende Daten an die zuständigen Finanzämter weiter, die sie auswerten. Der Austauschtermin bedeutet deshalb nicht, dass jedes Finanzamt bereits sämtliche Konten geprüft hat.

Wer ist vom Finanzkontenaustausch betroffen?

Entscheidend sind die steuerliche Ansässigkeit, das Finanzinstitut und die Meldepflicht des Kontos – nicht allein die Staatsangehörigkeit. Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und ein erfasstes Konto in einem teilnehmenden Staat besitzt, kann betroffen sein. Das gilt für Beschäftigte, Selbstständige und Rentner gleichermaßen.

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Ein deutsches Konto einer ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässigen Person wird nicht allein wegen eines Renteneingangs zum grenzüberschreitenden CRS-Meldefall. Bei bestimmten Rechtsträgern können außerdem Angaben zu beherrschenden natürlichen Personen meldepflichtig sein.

Welche Kontodaten werden übermittelt?

Die Meldung enthält Identifikationsdaten sowie bestimmte Vermögens- und Ertragsangaben. Welche Informationen dazugehören, hängt von der Kontoart ab. Der deutsche Meldekatalog steht in § 8 FKAustG; für einzelne Angaben, etwa den Geburtsort, bestehen gesetzliche Einschränkungen.

DatenbereichInhalt der Meldung
KontoinhaberName, Anschrift, steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer und Geburtsangaben nach den geltenden Vorgaben
KontoverbindungKontonummer oder vergleichbare Kennung, meldendes Institut
VermögensstandKontosaldo oder Kontowert grundsätzlich zum Jahresende
EinlagenkontoGesamtbruttobetrag der gutgeschriebenen Zinsen
WertpapierdepotBruttozinsen, Dividenden, weitere Erträge und Bruttoverkaufserlöse

Diese Angaben umfassen keinen vollständigen Kontoauszug mit jedem Einkauf und jeder Überweisung. Wichtig für Anleger: Gemeldete Bruttoverkaufserlöse sind nicht mit dem steuerpflichtigen Gewinn gleichzusetzen. Der Meldekatalog erfasst zunächst Finanzinformationen, nicht die abschließende Steuerberechnung.

Welche Länder und Zeiträume umfasst der Austausch 2026?

Die finale Liste des Bundesfinanzministeriums vom 8. Juni 2026 enthält 118 Staaten und Gebiete. Dazu gehören Österreich, die Schweiz, Luxemburg, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für einige Staaten erfolgt der Informationsfluss nur nach Deutschland; Deutschland liefert ihnen keine entsprechenden Finanzkontendaten.

Der Austausch 2026 betrifft grundsätzlich den Meldezeitraum 2025. Deutsche meldende Finanzinstitute mussten ihre entsprechenden Daten bis zum 31. Juli 2026 an das BZSt übermitteln. Der 30. September ist der internationale Austauschtermin, keine persönliche Steuererklärungsfrist.

Was sollten Kontoinhaber jetzt prüfen?

Prüfen Sie, ob Ihre Unterlagen für 2025 vollständig sind und mit bereits abgegebenen Steuerangaben übereinstimmen. Hilfreich sind Jahreskontoauszüge, Ertragsaufstellungen und Depotabrechnungen. Das gemeldete Guthaben allein belegt weder eine zusätzliche Steuerschuld noch eine fehlerhafte Steuererklärung.

Erkennen Sie nachträglich vor Ablauf der steuerlichen Festsetzungsfrist eine unrichtige oder unvollständige Erklärung, durch die Steuern verkürzt werden können oder wurden, verpflichtet § 153 AO zur unverzüglichen Anzeige und erforderlichen Richtigstellung. Warten Sie dann nicht erst auf eine Rückfrage des Finanzamts.

Welche Länder nehmen am Finanzkontenaustausch 2026 teil?

Die finale Staatenaustauschliste des Bundesfinanzministeriums nennt für den 30. September 2026 insgesamt 118 Staaten und Gebiete. Dazu gehören sämtliche anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zahlreiche weitere Finanzplätze. Die folgende Tabelle enthält alle Einträge der amtlichen Liste, alphabetisch zusammengefasst. Mit einem Sternchen gekennzeichnete Staaten und Gebiete übermitteln Finanzkonteninformationen an Deutschland, erhalten im Rahmen dieses Verfahrens aber keine entsprechenden Daten aus Deutschland.

AnfangsbuchstabeTeilnehmende Staaten und Gebiete
AAlbanien, Andorra, Anguilla*, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien
BBahamas*, Bahrain*, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda*, Brasilien, Britische Jungferninseln*, Brunei Darussalam*, Bulgarien
CChile, China, Cookinseln, Costa Rica, Curaçao
DDänemark, Dominica*
EEcuador, Estland
FFäröer, Finnland, Frankreich¹
GGeorgien, Ghana, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Grönland, Guernsey
HHongkong
IIndien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien
JJamaika, Japan, Jersey
KKaimaninseln*, Kanada, Kasachstan, Katar*, Kenia, Kolumbien, Korea (Republik/Südkorea), Kroatien, Kuwait*
LLettland, Libanon*, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
MMacau*, Malaysia, Malediven, Malta, Marshallinseln*, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Montserrat*
NNauru*, Neukaledonien*, Neuseeland, Niederlande², Nigeria, Niue*, Norwegen
O/ÖOman*, Österreich
PPakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal
RRuanda, Rumänien
SSamoa*, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Seychellen, Singapur, Sint Maarten*, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen*, Südafrika
TThailand, Trinidad und Tobago*, Tschechien, Türkei, Turks- und Caicosinseln*
UUganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay
VVanuatu*, Vereinigte Arabische Emirate*, Vereinigtes Königreich
ZZypern

* Einseitiger Informationsfluss nach Deutschland: Diese Staaten und Gebiete liefern Finanzkonteninformationen, erhalten jedoch aufgrund der im BMF-Schreiben erläuterten Notifikation keine entsprechenden Informationen aus Deutschland.

¹ Zu Frankreich zählen nach der amtlichen Liste auch Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin.
² Zu den Niederlanden zählen auch Bonaire, Sint Eustatius und Saba. Diese zusätzlich genannten Gebiete werden nicht als eigene Einträge innerhalb der Zahl 118 gezählt.

Die Aufnahme in die Staatenaustauschliste bedeutet nicht, dass jedes dort geführte Konto automatisch gemeldet wird. Maßgeblich bleiben die Meldevoraussetzungen des jeweiligen Kontos und die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabers. Die Liste dokumentiert außerdem die vorgesehenen Austauschbeziehungen – nicht den nachgewiesenen Eingang jedes einzelnen Datensatzes.[

Quelle: Bundesfinanzministerium: Finale Staatenaustauschliste 2026 für den Finanzkontenaustausch zum 30. September 2026, Schreiben vom 8. Juni 2026 (PDF)

FAQ zum internationalen Finanzkontenaustausch 2026

Werden auch geschlossene Konten gemeldet?

Wurde ein meldepflichtiges Konto im Meldezeitraum aufgelöst, gehört die Information über die Auflösung zur Meldung. Eine Kontoschließung beseitigt diese Meldepflicht nicht.

Sind Versicherungen ebenfalls erfasst?

Bestimmte rückkaufsfähige Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge können erfasst sein. Dann gehören beispielsweise Bar- oder Rückkaufwerte zu den Angaben. Nicht jede Versicherung fällt darunter.

Warum verlangt die Bank eine Selbstauskunft?

Damit ermittelt sie Ihre steuerliche Ansässigkeit. Die Staatsangehörigkeit allein reicht dafür grundsätzlich nicht aus. Änderungen der maßgeblichen Verhältnisse müssen Sie dem Institut mitteilen.

Muss ich den Datenaustausch beantragen?

Nein. Die Übermittlung erfolgt zwischen Finanzinstituten und zuständigen Behörden. Eine erforderliche Mitwirkung bei der Selbstauskunft entfällt dadurch jedoch nicht.

Fazit zum aktuellen internationalen Finanzkontenaustaschu 2026

Der Finanzkontenaustausch ermöglicht den Abgleich meldepflichtiger Auslandskonten mit Steuerangaben. Entscheidend sind vollständige Unterlagen und korrekte Erklärungen – nicht die Annahme, dass jedes gemeldete Guthaben automatisch eine Nachzahlung auslöst.

Quellen

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