Entlastungsbetrag und 42-Euro-Pauschale: Doppelter Verlust für Pflegegrad 1 ab 2027

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Rund zehn Wochen bleiben bis zum geplanten Stichtag. Das Bundeskabinett hat am 30. September das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Danach soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 ersatzlos enden. Viele ältere Menschen können mit ihrer Rente keine bezahlte Haushaltshilfe finanzieren. Für sie fällt damit die wichtigste laufende Leistung der Pflegekasse weg.

Ein Alltag, der an 131 Euro hängt

Ein typischer Fall: Eine 81-jährige Witwe lebt allein in ihrer Mietwohnung. Sie ist seit zwei Jahren in Pflegegrad 1 eingestuft. Eine anerkannte Alltagshilfe kommt einmal pro Woche, putzt Bad und Küche und begleitet sie zum Einkauf. Mit den 131 Euro im Monat lassen sich so rund vier Stunden Unterstützung bezahlen. Diese Stunden sorgen dafür, dass sie noch allein zurechtkommt. Geht es nach dem Regierungsentwurf, muss sie diese Hilfe ab Januar komplett selbst bezahlen. Sonst fällt sie weg.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es in Pflegegrad 1 schon heute nicht. Der Entlastungsbetrag ist für die meisten Betroffenen deshalb die einzige spürbare Geldleistung der Pflegeversicherung. Laut Gesetzentwurf rechnet die Bundesregierung allein durch diese Streichung 2027 mit Minderausgaben von rund 800 Millionen Euro, 2028 mit 900 Millionen Euro und danach mit jeweils etwa einer Milliarde.

Was der Regierungsentwurf konkret vorsieht

Das Gesetz baut die Leistungen der häuslichen Pflege in neue Budgets um. Aus dem bisherigen Entlastungsbetrag wird ein Sozialraumbudget. Es soll 175 Euro im Monat betragen, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro, allerdings nur für Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 ist davon ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Juni hat sich an diesem Punkt nichts geändert. Beim Sozialraumbudget und beim Wegfall für Pflegegrad 1 hat das Kabinett die Pläne unverändert übernommen.

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Kein Bestandsschutz für Pflegebedürftige zu Hause

Besonders umstritten ist, dass der Entwurf keine Übergangsregel enthält. Der Pflegegrad selbst bleibt zwar geschützt. Wer heute eingestuft ist, wird durch die Reform nicht herabgestuft. Der häusliche Entlastungsbetrag fällt aber nicht unter diesen Schutz. Eine Übergangsregelung ist im Entwurf nicht vorgesehen, der Betrag entfiele also auch für Bestandsfälle.

Anders sieht es im Pflegeheim aus. Wer mit Pflegegrad 1 bereits vollstationär im Heim lebt, behält den Zuschuss. Bei einem Heimeinzug ab 2027 soll er jedoch entfallen. Damit entsteht eine Ungleichbehandlung. Ausgerechnet Menschen, die mit wenig Hilfe noch zu Hause leben, verlieren die Unterstützung.

Der zweite Verlust: Die Pauschale für Pflegehilfsmittel

Weniger beachtet wird eine zweite Streichung. Bislang erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Nach dem Kabinettsentwurf würden ab 2027 sowohl diese Pauschale als auch der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 entfallen. In den höheren Pflegegraden sollen die Hilfsmittel künftig aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden. Diese Möglichkeit fehlt in Pflegegrad 1.

Die Bundesregierung begründet die Streichung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit einem „Missbrauchspotenzial“. Verbände verlangen dafür Belege.

Leistung bei Pflegegrad 1 (häuslich)Heute (2026)Ab 1.1.2027 laut Regierungsentwurf
Entlastungsbetragbis 131 Euro im Monat (1.572 Euro im Jahr)entfällt ohne Übergangsregel
Sozialraumbudgetexistiert nichtnur Pflegegrad 2 bis 5
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro im Monat (504 Euro im Jahr)entfällt
Zuschuss Wohnraumanpassungbis 4.180 Euro je Maßnahmebleibt
Pflegeberatungjableibt
Pflegebegleitung vor Ortexistiert nichterst ab 1.1.2029
Punkteschwelle für Pflegegrad 112,5 Punkte15 Punkte (bei Neueinstufungen)

Zusammengerechnet geht es damit um bis zu 2.076 Euro im Jahr, die Betroffenen künftig fehlen können.

Was bleibt – und warum der Ersatz zu spät kommt

Erhalten bleiben der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa für eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift, sowie der Anspruch auf Pflegeberatung. Als Ausgleich verweist die Bundesregierung auf eine neue fachliche Pflegebegleitung vor Ort. Diese soll jedoch erst am 1. Januar 2029 starten. Im Referentenentwurf war noch 2028 vorgesehen. Zwischen dem Wegfall des Geldes und dem Start des Ersatzangebots liegen damit zwei Jahre.

Zweifel gibt es auch grundsätzlich an diesem Tausch. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern kritisierten, dass Beratung bei Pflegegrad 1 weder Betreuung noch Haushaltshilfe ersetzen könne. Die Johanniter-Unfall-Hilfe forderte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Strengere Einstufung trifft vor allem Erstanträge

Parallel dazu sollen die Hürden für die Einstufung steigen. Laut Entwurf soll Pflegegrad 1 künftig erst ab 15 statt ab 12,5 Punkten erreicht werden. Für Pflegegrad 2 sollen 30 statt 27 Punkte gelten, für Pflegegrad 3 50 statt 47,5 Punkte. Bereits anerkannte Pflegegrade bleiben geschützt. Wer erst nach dem Stichtag begutachtet wird, muss aber mehr Punkte erreichen. Wie die Begutachtung abläuft und worauf es beim Termin ankommt, beschreibt unser Beitrag zum [Gutachterbesuch des Medizinischen Dienstes](URL Bestandsartikel Gutachterbesuch einfügen).

Die Wochen bis zum Jahreswechsel werden damit für zwei Gruppen wichtig. Die erste Gruppe sind Menschen, die bisher keinen Antrag gestellt haben, obwohl sie Hilfe brauchen. Die zweite Gruppe sind Pflegebedürftige in Pflegegrad 1, deren Zustand sich verschlechtert hat. Für sie kann eine Höherstufung in Pflegegrad 2 infrage kommen, die Zugang zum Sozialraumbudget und zu Pflegegeld eröffnen würde. Hinzu kommen Guthaben aus nicht genutzten Entlastungsbeträgen des Jahres 2026. Nach heutigem Recht können sie noch bis Ende Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Ob das auch 2027 noch gilt, ist offen.

Offene Frage: Welche Schwellen gelten für Anträge aus dem Dezember?

Ungeklärt ist bislang auch, nach welchem Recht Anträge entschieden werden, die noch 2026 gestellt, aber erst 2027 begutachtet werden. Der Entwurf enthält dazu keine eindeutige Regel für die Punkteschwellen. Bei den heutigen Bearbeitungszeiten ist das keine theoretische Frage. Zwischen Antrag und Gutachterbesuch vergehen häufig mehrere Wochen.

Der Zeitplan im Bundestag ist eng

Noch ist nichts endgültig beschlossen. Der Entwurf liegt dem Bundesrat seit dem 9. Oktober als besonders eilbedürftige Vorlage vor. Nach dem Gesetzesmonitor der AOK sind folgende Termine vorgesehen: erste Lesung im Bundestag am 6. November, erster Durchgang im Bundesrat am 20. November, zweite und dritte Lesung am 11. Dezember, abschließend der Bundesrat am 18. Dezember. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zwischen Schlussabstimmung und Inkrafttreten lägen damit weniger als drei Wochen. Für Pflegekassen, Dienste und Betroffene bliebe kaum Zeit, sich umzustellen. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Der Wegfall für Pflegegrad 1 hat jedoch bereits den Schritt vom Referenten- zum Kabinettsentwurf unverändert überstanden.

Welche Änderungen das Pflegeneuordnungsgesetz für Pflegegeld und die neuen Budgets in den höheren Pflegegraden bringt, lesen Sie hier: Pflegegeld 2027: Bis zu 90 Euro mehr im Monat – die neue Tabelle für alle Pflegegrade

Häufige Fragen zum Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1

Kann angespartes Restguthaben aus 2026 im Jahr 2027 noch genutzt werden?

Nach geltendem Recht lassen sich nicht verbrauchte Entlastungsbeträge eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen. Der Regierungsentwurf regelt nicht, ob das für Guthaben aus 2026 weiter gilt. Eine Übergangsregel für Restguthaben enthält der Entwurf nicht. Solange das Parlament hier nicht nachbessert, besteht das Risiko, dass nicht genutzte Beträge mit dem Jahreswechsel verfallen.

Gilt der Wegfall auch im Pflegeheim?

Nur teilweise. Wer am Stichtag bereits mit Pflegegrad 1 vollstationär versorgt wird, behält den Zuschuss. Bei einem Heimeinzug ab 2027 soll er nicht mehr gezahlt werden. Zu Hause gilt dagegen kein Bestandsschutz.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Nein. Die Einstufung bleibt bestehen, und bereits anerkannte Pflegegrade bleiben geschützt. Wegfallen sollen die Geldleistungen innerhalb dieser Stufe, also der Entlastungsbetrag und die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Beratung und der Zuschuss zur Wohnraumanpassung bleiben erhalten.

Ist der Wegfall schon beschlossen?

Nein. Der Kabinettsbeschluss vom 30. September hat das Gesetzgebungsverfahren erst eingeleitet. Bundestag und Bundesrat sollen bis Mitte Dezember entscheiden. Bis dahin gilt das bisherige Recht, und der Entlastungsbetrag steht in Pflegegrad 1 weiter in voller Höhe zur Verfügung.

Meinung: Gespart wird ausgerechnet bei der Prävention

Die Pflegeversicherung braucht Geld. Ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro für das kommende Jahr lässt sich nicht wegdiskutieren. Trotzdem setzt die Streichung beim Pflegegrad 1 an der falschen Stelle an. Die 131 Euro sind genau die niedrigschwellige Hilfe, die verhindert, dass aus leichter Pflegebedürftigkeit schnell schwere wird: die Putzhilfe, die Einkaufsbegleitung, die Stunde Gesellschaft. Dieselbe Regierung betont an anderer Stelle Prävention und Rehabilitation. Gleichzeitig streicht sie Menschen die Alltagshilfe, die mit wenig Unterstützung noch selbstständig leben. Das passt nicht zusammen. Hinzu kommen zwei handwerkliche Fehler. Es gibt keinen Bestandsschutz für Menschen zu Hause. Und der versprochene Ersatz durch die Pflegebegleitung kommt erst zwei Jahre später. Wenn das Parlament schon an dem Wegfall festhält, sollte es mindestens eine Übergangsfrist und eine klare Regel für Restguthaben schaffen. Sonst bezahlen die Pflegekassen später mit höheren Pflegegraden, was sie heute bei den Kleinsten sparen.

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