Pflegegeld 2028: Regierung will Erhöhung verschieben – frühestens 2029

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Die Bundesregierung will die gesetzlich vorgesehene allgemeine Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2028 aussetzen. Stattdessen sollen die Leistungsbeträge ab 2029 jährlich angepasst werden. Das betrifft auch Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Noch handelt es sich lediglich um einen Gesetzentwurf, der noch diskutiert wird: Die Erhöhung für 2028 ist bislang nicht aus dem geltenden Recht gestrichen.

Ist die Pflegegeld-Erhöhung 2028 bereits gestrichen?

Nein. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, nicht das fertige Gesetz. Das Bundesgesundheitsministerium führt das Vorhaben als laufendes Verfahren. Ein Kabinettsbeschluss allein ändert bestehende Leistungsansprüche nicht; dafür muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat zudem auch eine Pflegekommission eingesetzt.

Die Aussage „Kein höheres Pflegegeld 2028“ beschreibt deshalb eine Regierungsabsicht, noch keine verbindliche Rechtslage. Zudem geht es um den Wegfall der allgemeinen Leistungsanpassung, nicht darum, das Pflegegeld vollständig abzuschaffen.

Welche Erhöhung sieht das geltende Recht für 2028 vor?

Nach § 30 SGB XI sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2028 steigen. Maßgeblich ist der kumulierte Anstieg der Kerninflation in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Anpassungszeitpunkt entsprechende Daten vorliegen. Die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je abhängig Beschäftigten begrenzt die Erhöhung.

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Kerninflation bezeichnet die Preisentwicklung ohne Energie und Nahrungsmittel. Die genaue Erhöhung steht noch nicht fest. Eine verbindliche Tabelle mit Pflegegeldbeträgen für 2028 lässt sich deshalb derzeit nicht angeben.

Warum will die Bundesregierung die Anpassung aussetzen?

Die Bundesregierung begründet die geplante Aussetzung mit der angespannten Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Das Gesundheitsministerium prognostiziert nach geltendem Recht für 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 rund 15,4 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um Vorausberechnungen, nicht um bereits feststehende Jahresergebnisse.

Die ausfallende Erhöhung ist Teil eines größeren Reformpakets. Für Pflegehaushalte bedeutet sie: Der nach bisherigem Recht vorgesehene zusätzliche Aufschlag würde 2028 entfallen. Steigen gleichzeitig die Ausgaben für Unterstützung und Versorgung, sinkt die Kaufkraft unveränderter Leistungen.

Was soll sich ab 2029 ändern?

Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Das Ministerium stellt dies der bisherigen Regelung gegenüber: Diese sieht noch die Erhöhung 2028 vor, enthält danach aber keinen dauerhaft wiederkehrenden Anpassungsmechanismus. Die neue jährliche Anpassung ist ebenfalls erst geplant.

Eine bloße Verschiebung desselben Aufschlags um ein Jahr ist damit nicht zugesichert. Aus der Ankündigung folgt insbesondere keine garantierte Nachzahlung für eine ausgefallene Erhöhung 2028. Verbindliche Eurobeträge für 2029 stehen noch nicht fest.

Bedeutet die Reform bis 2029 unveränderte Pflegeleistungen?

Nein. Die geplante Aussetzung der allgemeinen Anpassung muss von anderen Reformbestandteilen unterschieden werden. Die Bundesregierung will bisherige Einzelleistungen bündeln und das Pflegegeld in ein höheres Entlastungsbudget überführen. Daraus sollen allerdings auch Ausgaben bestritten werden können, für die bislang gesonderte Leistungen bestehen.

Ein höherer Budgetbetrag ist deshalb nicht automatisch ein entsprechend großes finanzielles Plus. Entscheidend ist, welche bisherigen Ansprüche darin aufgehen und welche Unterstützung ein Pflegehaushalt benötigt. Auch diese Neuordnung ist noch kein geltendes Recht.

Müssen Pflegebedürftige jetzt etwas unternehmen?

Allein wegen des Gesetzentwurfs müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Bestehende Ansprüche richten sich weiterhin nach geltendem Recht. Für die persönliche Finanzplanung sollten Sie weder eine bestimmte Erhöhung 2028 noch angekündigte neue Budgetbeträge als bereits gesicherte Einnahmen einrechnen.

FAQ zur geplanten Erhöhung des Pflegegeldes

Betrifft das Vorhaben nur das Pflegegeld?

Nein. Nach den Angaben des Gesundheitsministeriums betrifft die geplante Änderung die allgemeine Anpassung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung insgesamt.

Kann das Parlament die Pläne noch ändern?

Ja. Der Kabinettsentwurf ist nicht die endgültige Gesetzesfassung. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhin möglich.

Gibt es eine besondere Antragsfrist wegen der Verschiebung?

Aus dem Gesetzentwurf ergibt sich für Pflegegeldbeziehende derzeit keine besondere Antragsfrist zur Sicherung der vorgesehenen Anpassung.

Wo erhalten Versicherte Auskunft zu ihren bestehenden Ansprüchen?

Bei ihrer Pflegekasse. Sie kann erläutern, welche Leistungen nach der geltenden Rechtslage im jeweiligen Pflegefall beansprucht werden können.

Fazit zur Pflegegeld Erhöhung 2028

Experten für Pflege und Pflegerecht, Umawathy Sundrarajoo erklärt abschließend: „Die Pflegegeld-Erhöhung 2028 soll nach dem Willen der Bundesregierung entfallen; rechtlich gestrichen ist sie noch nicht. Pflegebedürftige müssen deshalt zwischen bestehenden Ansprüchen und angekündigten Reformen unterscheiden und zusätzliche Einnahmen erst einplanen, wenn die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen feststehen.“

Quellen

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