Ende Oktober überweist der Renten Service die Monatsrenten ins Ausland. Für einen Teil der rund 500.000 aufgeforderten Auslandsrentner bleibt das Konto diesmal leer. Lag bis zum 25. September kein Lebensnachweis vor, wird die Zahlung laut Renten Service der Deutschen Post angehalten. Wer im Ausland ohne Rücklagen von der Rente lebt, kann einen solchen Ausfall kaum überbrücken.
Wer den Nachweis überhaupt erbringen muss
Die Deutsche Rentenversicherung überweist rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland. Bei etwa 1,2 Millionen davon prüfen die Behörden automatisch über einen Datenabgleich, ob die Berechtigten noch leben, so wie es bei Rentnern im Inland ohnehin geschieht. Wer in Deutschland wohnt, muss also nichts tun. Eine Ausnahme sind Menschen, die hier leben, ihre Rente aber auf ein ausländisches Konto beziehen.
Mit 20 Staaten ist der Renten Service technisch vernetzt. Dazu gehören Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Für Ruheständler auf Mallorca oder in Österreich entfällt das Formular deshalb in der Regel. In Malaysia sieht es anders aus. Dort gibt es keinen Abgleich, und die Aufforderung kommt jedes Jahr mit der Rentenanpassungsmitteilung.
Auch in den Abgleich-Ländern gibt es Ausnahmen. Wer 95 oder 100 Jahre alt wird, muss rund um diese Stichtage trotzdem einen Nachweis erbringen, ab dem 100. Geburtstag sogar jährlich. Eine Neuerung betrifft Finnland. Die DRV führt das Land nur noch bis zum 31. Dezember 2026 in der Liste der Staaten mit automatischem Datenaustausch. Rentner dort müssen deshalb ab 2027 mit Post vom Renten Service rechnen.
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| Wohnsituation | Lebensnachweis nötig? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Mallorca (Spanien) | in der Regel nein | automatischer Datenabgleich |
| Österreich | in der Regel nein | automatischer Datenabgleich |
| Finnland | 2026 in der Regel nein | Abgleich laut DRV nur bis Ende 2026 |
| Malaysia, Thailand, Türkei, USA | ja, jährlich | kein Datenaustausch |
| Wohnsitz in Deutschland, Konto im Ausland | ja | Formular kommt mit der Anpassungsmitteilung |
| 95. oder 100. Geburtstag | ja, auch in Abgleich-Ländern | ab 100 jedes Jahr |
Zwei Wege zum Nachweis: App oder Formular
Den Nachweis gibt es digital oder auf Papier. Der digitale Weg führt über die POSTIDENT-App. Dafür braucht es ein Smartphone oder Tablet mit stabiler Internetverbindung und eine eigene E-Mail-Adresse. Den persönlichen QR-Code dafür enthält das Schreiben des Renten Service. Eine amtliche Bestätigung entfällt bei diesem Weg.
Beim Papierformular unterschreibt die rentenberechtigte Person selbst. Anschließend bestätigt eine berechtigte Stelle, dass sie lebt. Das können Behörden wie Polizei oder Einwohnermeldeamt sein, außerdem deutsche Botschaften und Konsulate, Banken, Krankenkassen, Krankenhäuser, Notare, Pfarrämter, Polikliniken, Rabbinate, Rentenversicherungsträger und das Rote Kreuz. In Malaysia kommen damit etwa die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur, die örtliche Polizei oder die eigene Bank infrage. Weigert sich eine Stelle, weil das Formular nicht in der Landessprache abgefasst ist, gibt es das Formblatt zum Herunterladen in 26 Sprachen. Diese Fassung wird zusätzlich zum zugesandten Original vorgelegt.
Das bestätigte Formular geht im Original an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig. Fax und E-Mail akzeptiert der Renten Service nicht. Wer mehrere Renten bezieht, zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente, erhält oft mehrere Formulare mit eigenen Nummern. Für jede dieser Renten ist ein eigener Nachweis fällig. Den Weg, den jemand 2026 gewählt hat, übernimmt der Renten Service standardmäßig auch für 2027.
Wenn der Weg zum Amt nicht mehr möglich ist
Viele Auslandsrentner sind hochbetagt, manche bettlägerig. Für diese Fälle sieht das Formular eigene Felder vor. Kann die berechtigte Person nicht schreiben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen, wird das in Teil C1 bestätigt. In Teil C2 trägt sich die Person ein, die stellvertretend bei der Stelle erschienen ist. Meist übernehmen das Angehörige oder Pflegekräfte. Ist die rentenberechtigte Person gestorben, nehmen Hinterbliebene Teil D oder die „Änderungsanzeige weltweit“ und legen eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Was nach dem Fristablauf passiert
Rechtsgrundlage ist § 119 SGB VI. Er regelt, dass der Renten Service im Auftrag der Rentenversicherung die Zahlungsvoraussetzungen prüft. Ging das Formular nicht bis zum 25. September 2026 ein, hält der Renten Service die Zahlung ab Ende Oktober an. Die Rente bleibt so lange aus, bis der aktuelle Nachweis vorliegt.
Verloren ist das Geld damit nicht. Laut DRV werden die ausgesetzten Monate nachgezahlt, wenn der Nachweis bis April des Folgejahres eingeht. Liegt er auch dann nicht vor, wird die Rente vollständig eingestellt. Wie lange es von der Einreichung bis zur nächsten Überweisung dauert, gibt der Renten Service nicht pauschal an. Bei Papierformularen kommen internationale Postlaufzeiten hinzu, die aus Südostasien leicht mehrere Wochen betragen. Der digitale Weg ist deutlich schneller.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Ein Rentner in George Town auf Penang bezieht monatlich 1.180 Euro Altersrente. Sein Formular kam nie an, und die Oktober- und Novemberzahlung bleiben aus. Im Dezember holt er den Nachweis per App nach. Danach werden ihm 2.360 Euro nachgezahlt. Zwei Monate lang muss er aber Miete, Krankenversicherung und Lebensmittel ohne Rente stemmen.
Woran es in der Praxis meistens hakt
Die meisten Probleme haben dieselben Ursachen. Briefe aus Deutschland kommen in manchen Ländern erst nach Wochen an oder gehen ganz verloren. Für diesen Fall lässt sich über ein Bestellformular ein Ersatzzugang für den digitalen Nachweis anfordern, der per E-Mail kommt. Häufig fehlt auch die eigenhändige Unterschrift im Teil A2, oder das Formular landet bei der Rentenversicherung statt beim Renten Service in Leipzig. Bei mehreren Renten wird oft nur ein Formular zurückgeschickt. Und wer im Ausland umzieht und die neue Anschrift nicht meldet, bekommt die Aufforderung im nächsten Jahr erst gar nicht.
Häufige Fragen zum Lebensnachweis bei Auslandsrenten
Gilt die Pflicht auch für Rentner, die in Deutschland leben?
Nein. Bei Wohnsitz in Deutschland bekommt die Rentenversicherung Sterbefälle automatisch über die Meldebehörden mitgeteilt. Betroffen ist nur, wer hier lebt und die Rente auf ein Konto im Ausland bezieht. Meldungen aus sozialen Netzwerken, alle Rentner müssten künftig einen Lebensnachweis schicken, hat die DRV als falsch zurückgewiesen.
Was gilt für Rentner auf Mallorca oder in Österreich?
Spanien und Österreich tauschen Sterbedaten automatisch mit Deutschland aus. Rentner dort erhalten normalerweise keine Aufforderung. Kommt trotzdem ein Formular, etwa wegen eines runden Geburtstags oder einer zweiten Rente, muss der Nachweis erbracht werden.
Wie lange lässt sich der Nachweis nach dem 25. September noch nachholen?
Nach Angaben der DRV bis April des folgenden Jahres. Die angehaltenen Beträge werden dann nachgezahlt, danach wird die Rente ganz eingestellt.
Kann jemand anderes den Nachweis für eine pflegebedürftige Person erbringen?
Teilweise. Bei Schreibunfähigkeit oder wenn die Person nicht selbst zur Behörde kann, wird das im Formular in Teil C1 bestätigt. In Teil C2 trägt sich die Vertrauensperson ein, die bei der Stelle vorgesprochen hat.
Einschätzung der Redaktion
Dass die Rentenversicherung prüft, ob Renten an lebende Menschen fließen, ist richtig. Es geht um Beitragsgeld. Das Verfahren selbst passt aber schlecht zu einer Gruppe, die im Schnitt sehr alt ist und oft weit weg von deutschen Konsulaten lebt. Ein Brief, der in Malaysia oder auf den Philippinen hängen bleibt, kann eine ganze Monatsrente kosten. Die App ist eine echte Erleichterung, setzt aber Smartphone, E-Mail und etwas Technikvertrauen voraus. Viele 85-Jährige haben das nicht. Der automatische Abgleich mit 20 Staaten zeigt, dass es einfacher geht. Die Bundesregierung sollte ihn auf weitere Länder mit vielen deutschen Rentnern ausweiten, statt Finnland wieder aus der Liste zu nehmen.