Pflegegeld 2027: Bis zu 90 Euro mehr im Monat – die neue Tabelle für alle Pflegegrade

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Gut zweieinhalb Wochen vor der ersten Lesung im Bundestag am 6. November liegt fest, wie die Bundesregierung das Pflegegeld neu ordnen will. Der Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz bringt höhere Monatsbeträge. Er trifft aber Familien, die schon heute jeden Euro für Inkontinenzmaterial, Kurzzeitpflege und Alltagshilfe einplanen müssen. Ein Teil des Plus ist bereits verplant.

Was das Kabinett am 30. September beschlossen hat

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) verabschiedet. Vorausgegangen war ein tagelanger Streit in der Koalition. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren. Nach Angaben des Ministeriums droht ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Der allgemeine Beitragssatz soll 2027 bei 3,6 Prozent bleiben.

Seit dem Beschluss ist das Verfahren weitergegangen. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 9. Oktober als besonders eilbedürftige Vorlage (Drucksache 587/26) an den Bundesrat geschickt. Mitte Oktober hat das Kabinett außerdem die Expertenkommission eingesetzt. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge zu den großen Strukturfragen machen. Dazu gehören ein Deckel für die Heimkosten und ein Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung. Beides steht nicht im Gesetzentwurf.

Gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni gibt es zwei Nachbesserungen. Das Pflegegeld soll in den ersten drei Monaten nach Anerkennung eines Pflegegrades nicht mehr halbiert werden. Und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben in voller Höhe erhalten.

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Das Wichtigste in Kürze

ThemaGilt heute (Recht 2026)Geplant ab 1. Januar 2027
Pflegegeld347 bis 990 Euro380 bis 1.080 Euro (Entlastungsbudget)
Verbrauchshilfsmittelbis 42 Euro extra im Monatim Entlastungsbudget enthalten
Entlastungsbetrag131 Euro, Pflegegrad 1 bis 5, ansparbarSozialraumbudget 175 Euro (unter 25 Jahren 300 Euro), nur Pflegegrad 2 bis 5, kein Ansparen
Verhinderungs- und KurzzeitpflegeGemeinsamer Jahresbetrag 3.539 EuroÜberbrückungsbudget bis 2.285 Euro im Jahr
Kinderlosenzuschlag0,6 Prozentpunkte0,9 Prozentpunkte

Alle Werte in der rechten Spalte sind Planungen. Rechtsverbindlich sind bis zur Verkündung des Gesetzes ausschließlich die heutigen Beträge.

Die neue Pflegegeld-Tabelle im Überblick

PflegegradPflegegeld 2026Geplant ab 2027Rechnerisches Plus
Pflegegrad 2347 €380 €+33 €
Pflegegrad 3599 €630 €+31 €
Pflegegrad 4800 €890 €+90 €
Pflegegrad 5990 €1.080 €+90 €

Den deutlichsten Zuwachs erhalten die Pflegegrade 4 und 5. In den Pflegegraden 2 und 3 fällt das Plus mit gut 30 Euro im Monat deutlich kleiner aus. Hier liegt die Mehrheit der zu Hause versorgten Menschen.

Der Haken: Die Hilfsmittel-Pauschale ist bereits eingepreist

Heute zahlt die Pflegekasse zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld. Das sind etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro im Monat. Nach dem Entwurf entfällt dieser eigene Anspruch. Die Ausgaben sollen künftig aus dem höheren Entlastungsbudget bezahlt werden, das an die Stelle des Pflegegeldes tritt.

Das verändert die Rechnung erheblich. Ein Beispiel: Ein Haushalt mit Pflegegrad 3 bezieht heute monatlich Verbrauchsmaterial im Wert von 38 Euro über die Kasse. Dazu kommen 599 Euro Pflegegeld. Nach der Reform stünden 630 Euro zur Verfügung, aus denen das Material selbst bezahlt werden muss. Frei verfügbar blieben 592 Euro, also 7 Euro weniger als heute. Bei Pflegegrad 4 bliebe unter denselben Annahmen ein Plus von 52 Euro statt der ausgewiesenen 90 Euro.

Vier Budgets statt vieler Einzelleistungen

Die Reform bündelt die häusliche Pflege in vier Töpfen: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget. Das Sachleistungsbudget für Pflegedienste soll ebenfalls steigen. Bei Pflegegrad 2 sind es dann 890 statt 796 Euro, bei Pflegegrad 3 1.590 statt 1.497 Euro.

Das Sozialraumbudget ersetzt für die Pflegegrade 2 bis 5 den Entlastungsbetrag. Der Betrag steigt auf 175 Euro, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren auf bis zu 300 Euro. Er darf aber nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich nicht mehr ansparen.

Das Überbrückungsbudget tritt an die Stelle des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es soll für Kurzzeitpflege und akute Ausfälle der Pflegeperson dienen und einheitlich bis zu 2.285 Euro im Jahr betragen. Heute sind es 3.539 Euro. Geplante Ersatzpflege, etwa während des Urlaubs der pflegenden Tochter, soll künftig aus den übrigen Budgets finanziert werden.

Wer zu den Verlierern zählt

Die Reform verschiebt Geld, und nicht alle profitieren davon. Drei Gruppen sind besonders betroffen.

Bei Menschen mit Pflegegrad 1 sollen der Entlastungsbetrag von 131 Euro und die Hilfsmittel-Pauschale ersatzlos entfallen. Gleichzeitig sollen die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Bereits anerkannte Pflegegrade genießen Bestandsschutz.

Angehörige, die den Entlastungsbetrag bisher angespart oder Verhinderungspflege flexibel genutzt haben, verlieren Spielraum. Ungenutzte Mittel verfallen künftig schneller, und der Jahrestopf für Auszeiten wird um 1.254 Euro kleiner.

Kinderlose Beschäftigte zahlen mehr. Ihr Zuschlag soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen, der Gesamtbeitrag damit auf 4,5 Prozent. Den Zuschlag tragen Beschäftigte allein.

Pflegeheim: Kein Deckel, keine Erhöhung 2028

Die SPD hatte einen Deckel von 1.500 Euro für die pflegebedingten Eigenanteile im Heim gefordert. Er steht nicht im Kabinettsentwurf. Immerhin wurde die im Juni noch geplante Streckung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI gestrichen. Es bleibt bei Zuschlägen von 15, 30, 50 und 75 Prozent je nach Aufenthaltsdauer.

Die nach geltendem Recht für 2028 vorgesehene Anhebung der Leistungsbeträge soll dagegen entfallen. Erst ab 2029 sollen die Beträge jährlich angepasst werden. Steigen die Pflegesätze 2027 und 2028 weiter, tragen Bewohnerinnen und Bewohner diesen Anstieg über ihren Eigenanteil.

Der Zeitplan bis zum 1. Januar 2027

TerminSchrittStand
30. September 2026Kabinettsbeschlusserfolgt
9. Oktober 2026Zuleitung an den Bundesrat (Drucksache 587/26)erfolgt
6. November 20261. Lesung im Bundestaggeplant
November 2026Anhörung im Gesundheitsausschuss, Stellungnahme des Bundesratsgeplant
11. Dezember 20262./3. Lesung im Bundestaggeplant
18. Dezember 20262. Durchgang im Bundesratgeplant
1. Januar 2027Inkrafttreten der ersten Stufegeplant

Den aktuellen Fahrplan führt der AOK-Bundesverband in seinem Gesetzesmonitor. Zwischen Schlussabstimmung und Inkrafttreten liegen weniger als drei Wochen. Für die Pflegekassen ist das ein sehr knapper Zeitraum, um Bescheide umzustellen. Weitere Teile des Gesetzes sollen erst 2028 und 2029 greifen, darunter die neue Pflegebegleitung.

Häufige Fragen zum Pflegegeld 2027

Muss das höhere Pflegegeld beantragt werden?

Nein. Wer bereits Pflegegeld bezieht, muss für die Erhöhung keinen neuen Antrag stellen. Wie bei früheren Anhebungen ergibt sich der neue Betrag unmittelbar aus dem Gesetz, sobald es in Kraft ist. Die Pflegekassen stellen die laufenden Zahlungen dann um.

Gilt das neue Pflegegeld sicher ab Januar 2027?

Nein. Beschlossen ist bislang nur der Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können Beträge und Regeln im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Verbindlich ist erst der Text, der am 11. Dezember im Bundestag verabschiedet wird. Bis dahin gelten die heutigen Beträge von 347 bis 990 Euro.

Was passiert mit der Pauschale für Pflegehilfsmittel?

Der eigene Anspruch auf bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsmaterial soll entfallen. Die Kosten sollen künftig aus dem höheren Entlastungsbudget bezahlt werden. Wer die Pauschale heute voll nutzt, hat in den Pflegegraden 2 und 3 rechnerisch kaum oder gar kein Plus.

Bleibt ein anerkannter Pflegegrad nach der Reform erhalten?

Ja. Für bereits festgestellte Pflegegrade sieht der Entwurf Bestandsschutz vor. Die höheren Punkteschwellen bei der Begutachtung sollen nur für neue Einstufungen gelten. Für Anträge bis Ende 2026 soll nach derzeitigem Stand noch das alte Recht maßgeblich sein.

Einschätzung der Redaktion

Die neue Tabelle wirkt auf den ersten Blick wie eine Entlastung. Bei genauerem Hinsehen ist sie vor allem eine Umbuchung. In den Pflegegraden 2 und 3 frisst die eingepreiste Hilfsmittel-Pauschale das Plus weitgehend auf. Zugleich schrumpft der Topf für Auszeiten der Angehörigen um mehr als ein Drittel. Dass die Halbierung des Pflegegeldes in den ersten Monaten und die Rentenkürzung für Pflegende gestrichen wurden, ist ein echter Fortschritt. Er zeigt, dass Kritik im Verfahren etwas bewirken kann. Ungelöst bleibt das größte Kostenproblem, die Eigenanteile im Heim. Es wurde an eine Kommission weitergereicht. Bis zum 11. Dezember hat der Bundestag Zeit, die Rechnung für die häusliche Pflege ehrlicher zu machen.

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