Die neue Grundsicherung sollte Menschen schneller in Arbeit bringen und den Staatshaushalt entlasten. Doch die ersten Ausgabenzahlen seit dem Reformstart am 1. Juli 2026 liefern keinen Beleg für Einsparungen in Milliardenhöhe. Die Bundesregierung verweist am 23. Oktober auf Entlastungen im Millionenbereich und hält eine abschließende Bilanz für verfrüht. Für Leistungsberechtigte gelten unterdessen strengere Regeln – auch wenn der große Spareffekt bislang ausbleibt. Viele sprechen vom Märchen der Milliardenersparnis.
Wie viel spart die neue Grundsicherung bisher tatsächlich?
Die bisher veröffentlichten Zahlen zeigen einen begrenzten Rückgang der Ausgaben, aber keinen nachgewiesenen Milliarden-Spareffekt der Reform. Für Juli bis September 2026 werden monatlich rund 3,3 bis 3,5 Milliarden Euro für Grundsicherungsleistungen einschließlich Mieten genannt. Damit liegen die Ausgaben nahe an den entsprechenden Vorjahreswerten.
| Monat | Ausgaben 2025 | Ausgaben 2026 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Juli | rund 3,5 Milliarden Euro | rund 3,5 Milliarden Euro | unverändert |
| August | rund 3,5 Milliarden Euro | rund 3,4 Milliarden Euro | rund 100 Millionen Euro weniger |
| September | rund 3,4 Milliarden Euro | rund 3,3 Milliarden Euro | rund 100 Millionen Euro weniger |
Die gerundeten Monatsangaben ergeben zusammen etwa 200 Millionen Euro weniger als im Vorjahreszeitraum. Diese Differenz ist jedoch keine Wirkungsanalyse: Sie zeigt nicht, welcher Anteil auf die neue Grundsicherung zurückgeht und welcher auf andere Entwicklungen. Die Zahlen dürfen außerdem nicht ohne Weiteres mit den gesamten jährlichen Ausgaben einschließlich weiterer Haushaltsposten gleichgesetzt werden.
Der Deutschlandfunk berichtete am 23. Oktober unter Berufung auf eine Auswertung der „Süddeutschen Zeitung“, eine nennenswerte Entlastung durch die Reform sei bisher nicht erkennbar. Zugleich verweist der Bericht darauf, dass die Ausgaben bereits unabhängig von der Reform durch mehr Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter und weniger neu ankommende Geflüchtete beeinflusst werden.
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Warum ist die Behauptung „Die Reform spart nichts“ zu pauschal?
Die Aussage ist zu pauschal, weil die Ausgaben in einzelnen Monaten tatsächlich niedriger liegen und die Bundesregierung begrenzte Entlastungen geltend macht. Ebenso wenig ist aber bewiesen, dass diese Rückgänge durch die Reform verursacht wurden. Zwischen einem niedrigeren Ausgabenstand und einem nachgewiesenen Gesetzeseffekt besteht ein entscheidender Unterschied.
Das Arbeitsministerium erklärte am 23. Oktober, die Kosten hätten in den vergangenen Monaten jeweils ungefähr 100 Millionen Euro unter dem Vorjahresmonat gelegen. Als Gründe nannte es unter anderem schnellere Arbeitsaufnahmen durch den sogenannten Jobturbo sowie die Begrenzung von Unterkunftskosten. Die veröffentlichten Monatswerte zeigen allerdings auch: Im Juli lagen die Ausgaben gerundet unverändert bei 3,5 Milliarden Euro.
Eine belastbare Bewertung müsste untersuchen, wie sich die Ausgaben ohne Reform entwickelt hätten. Der bloße Vorjahresvergleich kann diese Frage nicht beantworten. Die Bundesregierung hält eine abschließende Bilanz nach drei Monaten deshalb für verfrüht und verweist darauf, dass zusätzliche Vermittlungen in Arbeit Zeit benötigen.
Welche Einsparungen hatte die Bundesregierung selbst veranschlagt?
Die konkrete Finanzplanung des Regierungsentwurfs lag schon vor dem Inkrafttreten weit unter politischen Milliardenversprechen. Der Gesetzentwurf vom 12. Januar 2026 veranschlagte für Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit zusammen 86 Millionen Euro Minderausgaben im Jahr 2026 und 70 Millionen Euro im Jahr 2027. Für die beiden Folgejahre erwartete er dagegen geringe Mehrausgaben.
| Jahr | Veranschlagte Gesamtwirkung laut Regierungsentwurf |
|---|---|
| 2026 | 86 Millionen Euro Minderausgaben |
| 2027 | 70 Millionen Euro Minderausgaben |
| 2028 | 11 Millionen Euro Mehrausgaben |
| 2029 | 9 Millionen Euro Mehrausgaben |
Diese Werte stehen im Abschnitt „Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“. Sie sind Prognosen des damaligen Entwurfs, keine nachträgliche Abrechnung der tatsächlich eingetretenen Reformfolgen. Die Bundesregierung berief sich am 23. Oktober erneut auf die Größenordnung von 86 beziehungsweise 70 Millionen Euro für 2026 und 2027.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einzelnen öffentlichen Haushalten: Für den Bund allein sah der Entwurf auch 2028 und 2029 Entlastungen vor. In der Gesamtrechnung wurden diese jedoch durch zusätzliche Ausgaben insbesondere der Bundesagentur für Arbeit übertroffen. Eine Einsparung im Bundeshaushalt ist deshalb nicht automatisch eine gleich hohe Entlastung des gesamten Staates.
Woher kommt dann die Erwartung zweistelliger Milliardenbeträge?
Die Erwartung stammt aus politischen Ankündigungen, nicht aus der späteren konkreten Kostenrechnung des Gesetzesentwurfs. Friedrich Merz hatte im Dezember 2024 nach einem Bericht von dpa-AFX erklärt, bei einer grundlegenden Umgestaltung des Systems ließen sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen. Die bezifferten unmittelbaren Gesetzesfolgen blieben später deutlich darunter.
Der Regierungsentwurf stellte größere Entlastungen vor allem unter eine Voraussetzung: Es müssten erheblich mehr Menschen dauerhaft ohne Grundsicherungsleistungen auskommen. Als Modellrechnung nannte er rund 850 Millionen Euro weniger SGB-II-Ausgaben pro Jahr, wenn die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000 sinkt. Grundlage waren durchschnittliche Zahlungsansprüche aus Juni 2025 einschließlich Lebensunterhalt, Unterkunft, Heizung und Sozialversicherungsbeiträgen.
Diese Rechnung war keine Zusage, dass die Reform tatsächlich 100.000 Menschen zusätzlich aus dem Leistungsbezug bringen würde. Der Entwurf betonte ausdrücklich die Bedeutung einer wirtschaftlichen Belebung und eines aufnahmefähigen Arbeitsmarktes. Das große Sparpotenzial war damit an zusätzliche Beschäftigung geknüpft – nicht allein an einen neuen Leistungsnamen oder strengere Sanktionen.
Warum führen strengere Sanktionen nicht automatisch zu großen Einsparungen?
Strengere Sanktionen betreffen bestimmte Pflichtverletzungen, während die Grundsicherung Menschen in sehr unterschiedlichen Lebenslagen unterstützt. Zu den Leistungsberechtigten gehören auch Kinder und Menschen, die bereits arbeiten, deren Einkommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Die gesamte Zahl der Beziehenden lässt sich deshalb nicht mit der Zahl sofort vermittelbarer Arbeitsloser gleichsetzen.
Das Arbeitsministerium verwies am 23. Oktober ausdrücklich auf Kinder, erwerbstätige Aufstocker sowie Familienangehörige und Alleinerziehende mit kleinen Kindern. Hohe Milliardenentlastungen seien nur bei einem massiven Zuwachs der Beschäftigung möglich. Damit benennt auch die Regierung eine Grenze der Vorstellung, schärfere Leistungskürzungen könnten für sich genommen die großen Haushaltsprobleme lösen.
Zudem verursacht die Umsetzung der Reform selbst Aufwand. Der Regierungsentwurf veranschlagte für die Verwaltung rund 50 Millionen Euro zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand und etwa neun Millionen Euro einmaligen Umstellungsaufwand. Diese gesondert ausgewiesenen Größen zeigen, weshalb eine seriöse Bilanz nicht nur auf gekürzte oder wegfallende Leistungszahlungen schauen darf.
Was bedeutet die Reform für Menschen mit Grundsicherung?
Für Leistungsberechtigte hat die Reform praktische Folgen, unabhängig davon, wie groß die staatliche Ersparnis ausfällt. Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Es verschärft unter anderem die Konsequenzen bei Pflichtverletzungen, stärkt den Vorrang der Arbeitsvermittlung und verändert die Regeln zu Vermögen und Unterkunftskosten.
Nach der Übersicht der Bundesregierung gehören dazu insbesondere:
- stärkere Leistungsminderungen bei bestimmten Pflichtverletzungen;
- ein gestuftes Vorgehen bei wiederholt versäumten Jobcenterterminen;
- die Abschaffung der bisherigen einjährigen Karenzzeit beim Vermögen zugunsten altersabhängiger Freibeträge;
- eine Begrenzung anerkannter Unterkunftskosten auch während der einjährigen Unterkunfts-Karenzzeit.
Das bedeutet nicht, dass jede leistungsberechtigte Person automatisch weniger Geld erhält. Die Folgen hängen davon ab, welche Vorschrift im konkreten Fall greift. Wer Leistungen bezieht, sollte deshalb insbesondere Einladungen, Nachweisanforderungen und Bescheide des Jobcenters beachten; die politische Debatte über Einsparungen ersetzt keine Prüfung des individuellen Leistungsfalls.
FAQ zum Märchen der Milliardeneinsparungen durch die Einführung der neuen Grundsicherung
Sind die genannten Monatsbeträge bereits die endgültige Reformbilanz?
Nein. Es handelt sich um Ausgabenstände für die ersten drei Monate nach Reformbeginn. Sie erlauben einen Vorjahresvergleich, belegen aber nicht, welche Veränderungen durch das Gesetz verursacht wurden. Die Bundesregierung hält eine abschließende Bewertung noch für verfrüht.
Sind die 86 Millionen Euro für 2026 schon nachgewiesen eingespart?
Nein. Die 86 Millionen Euro sind eine Prognose aus dem Regierungsentwurf. Sie dürfen nicht als bereits bestätigtes Jahresergebnis oder als nachgewiesene Wirkung der ersten drei Reformmonate dargestellt werden.
Kann der Bund sparen, obwohl andere öffentliche Haushalte mehr ausgeben?
Ja. Genau diese unterschiedliche Entwicklung sah der Regierungsentwurf für 2028 und 2029 vor: Entlastungen des Bundes standen höheren Ausgaben insbesondere der Bundesagentur für Arbeit gegenüber. Für die Gesamtbewertung müssen beide Seiten berücksichtigt werden.
Bedeutet „neue Grundsicherung“, dass es nur um einen neuen Namen geht?
Nein. Zwar wird die Geldleistung in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt. Das Gesetz verändert aber auch materielle Regeln, etwa zu Mitwirkung, Vermögen und Unterkunftskosten. Es handelt sich deshalb nicht lediglich um eine sprachliche Umstellung.
Fazit zum Versprechen der Milliarden-Einsparungen durch die Bürgergeld-Reform
Sozialrechtsexperte Ass. jur. Peter Kosick fasst zusammemn: „Das Milliardenversprechen ist durch die bisher vorliegenden Zahlen nicht eingelöst. Die konkreten Finanzprognosen des Regierungsentwurfs waren ohnehin erheblich bescheidener als frühere politische Ankündigungen. Allerdings lässt sich ebenso wenig aus drei Monatswerten beweisen, dass die Reform überhaupt nichts spart. Entscheidend bleibt, ob zusätzliche Menschen dauerhaft ohne Leistungen auskommen – und welche Kosten die Umsetzung insgesamt verursacht. – Für Betroffene gelten die veränderten Regeln allerdings – und unabhängig von den Auswirkungen auf den Staatshaushalt.“
Quellen
- Deutscher Bundestag: Regierungsentwurf zur Bürgergeld-Reform vom 12. Januar 2026 – Drucksache 21/3541, mit finanziellen Auswirkungen und prognostizierten Einsparungen
- Bundesregierung: Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab – Inkrafttreten und wesentliche Änderungen der Reform[bundesregierung]
- Deutschlandfunk, 23. Oktober 2026: Bürgergeld-Reform spart offenbar bisher kein Geld – Bericht über die Auswertung der Haushaltszahlen
- dpa-AFX über Onvista, 23. Oktober 2026: Regierung verweist auf Einsparungen im Millionenbereich – Stellungnahme des Arbeitsministeriums und monatliche Ausgaben im Vorjahresvergleich