Österreich will Kindern mit einem staatlichen Startguthaben von 500 Euro den späteren Einstieg ins Erwachsenenleben erleichtern. Vorgesehen ist das Geld für Kinder, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden – nicht als neuer Zuschuss für alle heutigen 18-Jährigen. Das dazugehörige Zukunftsdepot soll am 1. Juli 2027 starten. Die Regierung stellte am 20. Oktober weitere Einzelheiten vor; das Gesetzespaket war laut dieser Mitteilung noch in Ausarbeitung.
Wer soll die 500 Euro bekommen?
Den einmaligen Startbonus sollen grundsätzlich Kinder erhalten, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden. Für früher geborene Kinder ist zwar ebenfalls ein Zukunftsdepot vorgesehen, aber kein staatliches Startguthaben. Entscheidend ist damit die Unterscheidung zwischen dem Zugang zum Depot und dem Anspruch auf die 500 Euro.
Zusätzlich sind Einschränkungen geplant: Nach einem vom ORF am 19. Oktober wiedergegebenen Regierungspapier sollen österreichische Staatsbürger und rechtlich gleichgestellte Personen anspruchsberechtigt sein. Genannt werden unter anderem EU-/EWR-Bürger, Schweizer und Asylberechtigte. Außerdem sollen bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden müssen. Wie dieser Nachweis erfolgt und welche Folgen ein späterer Wegzug hätte, bleibt in der Berichterstattung offen.
Ist der Startbonus bereits geltendes Recht?
Nein. Die Regierung hat sich politisch auf das Zukunftsdepot verständigt, doch eine solche Einigung begründet noch keinen gesetzlichen Zahlungsanspruch. Das Bundeskanzleramt teilte am 20. Oktober mit, das Gesetzespaket werde ausgearbeitet und solle noch im Oktober in Begutachtung gehen. Die angekündigten Bedingungen können sich im Gesetzgebungsverfahren daher noch ändern.
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Bundeskanzler Christian Stocker hatte den vorgesehenen Starttermin am 17. Oktober bestätigt. Bereits im September erklärte das Wirtschaftsministerium, im Doppelbudget 2027/28 seien dafür Mittel eingeplant. Eine Budgetvorsorge ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Regelung der Anspruchsvoraussetzungen.
Wie soll das Zukunftsdepot funktionieren?
Das Zukunftsdepot soll ein steuerlich begünstigtes Wertpapierdepot für Minderjährige werden. Eltern, Großeltern, andere Angehörige und Freunde sollen gemeinsam jährlich insgesamt bis zu 5.000 Euro für ein Kind einzahlen können. Diese Summe ist eine geplante Einzahlungshöchstgrenze – keine zusätzliche staatliche Förderung und keine verpflichtende Sparrate.
Nach den vorgestellten Eckpunkten gilt:
| Bestandteil | Geplante Regelung |
|---|---|
| Staatlicher Startbonus | Einmalig 500 Euro für anspruchsberechtigte Kinder ab Geburtsjahrgang 2027 |
| Private Einzahlungen | Insgesamt bis zu 5.000 Euro jährlich je Kind |
| Anlageform | Bestimmte regulierte Investmentfonds |
| Depotführung | Kostenlos bei teilnehmenden Banken |
| Verfügung | Grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag |
Einzelaktien, Kryptowährungen und Spekulationsprodukte sollen ausgeschlossen sein. Vorgesehen sind sogenannte UCITS-Fonds, also Investmentfonds nach einheitlichen europäischen Vorgaben.
Was bringt das Depot finanziell – und welche Risiken bleiben?
Die Regierung plant eine Befreiung der Wertzuwächse bis zum 18. Geburtstag von der Kapitalertragsteuer. Wie diese Begünstigung rechtstechnisch ausgestaltet wird, muss das Gesetz klären. Ebenso wichtig: Eine kostenlose Depotführung bedeutet nicht automatisch, dass jede Fondsanlage ohne weitere Produktkosten auskommt. Die veröffentlichten Eckpunkte enthalten dazu keine vollständige Kostenübersicht.
Eine bestimmte Rendite ist nicht zugesagt. Auch im Zukunftsdepot können Kurse fallen; der spätere Depotwert steht deshalb nicht fest. Die staatlichen 500 Euro dürfen nicht mit einem garantierten Endbetrag gleichgesetzt werden. Das Familienministerium weist ausdrücklich auf Chancen und Risiken der Kapitalanlage hin.
Müssen Eltern bereits etwas beantragen?
Ein überprüftes Antragsverfahren mit Formularen, Nachweisen und Einreichfristen ergibt sich aus den ausgewerteten Veröffentlichungen noch nicht. Die ersten Depots sollen ab dem 1. Juli 2027 bei teilnehmenden Banken eröffnet werden können. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte deshalb die endgültigen gesetzlichen Bedingungen und die Umsetzungshinweise abwarten.
Bleiben Eltern untätig, soll das Startguthaben nicht verfallen: Wird bis zum dritten Geburtstag kein Zukunftsdepot eröffnet, ist eine automatische Anlage im Bundesschatz vorgesehen. Ein späterer Wechsel in ein Zukunftsdepot bei einer teilnehmenden Bank soll möglich bleiben.
Zukunftsdepot als Beispiel für Deutschland?
Das österreichische Zukunftsdepot kann mit der deutschen Frühstartrente nur bedingt verglichen werden, da es einen anderen Zweck als die deutsche Frühstartrente verfolgt. In Österreich sollen junge Erwachsene ab dem 18. Geburtstag über das angesparte Geld verfügen können. Das deutsche Modell soll dagegen die private Altersvorsorge stärken: Das Kapital ist grundsätzlich für das Rentenalter bestimmt, nicht für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung.
Auch die Förderung unterscheidet sich. Österreich plant einmalig 500 Euro für anspruchsberechtigte Kinder ab Geburtsjahrgang 2027. In Deutschland sind monatlich zehn Euro vom sechsten bis zum 18. Geburtstag vorgesehen, zunächst für bestimmte Geburtsjahrgänge. Der Bundestag beschloss die Frühstartrente am 16. Oktober 2026; der Start ist für Januar 2027 vorgesehen. Ein Bundestagsbeschluss ist dabei noch nicht mit einem bereits in Kraft getretenen Gesetz gleichzusetzen.
Als Vorbild kommt das österreichische Modell deshalb vor allem für eine andere politische Frage in Betracht: Soll staatlich gefördertes Kindersparen bereits den Start ins Erwachsenenleben erleichtern oder langfristig der Alterssicherung dienen? Beide Ansätze verbinden staatliche Förderung mit Kapitalanlage. Ob sie Familien tatsächlich helfen, hängt jedoch auch von Kosten, Anlagerisiken und davon ab, wie viel Angehörige einzahlen können. Ein höheres privates Sparvermögen lässt sich durch einen gleichen staatlichen Startbetrag allein nicht ausgleichen.
FAQ zum Zukunftsdepot in Österreich
Erhalten heutige 18-Jährige die 500 Euro?
Nein. Der angekündigte Startbonus richtet sich an anspruchsberechtigte Kinder ab Geburtsjahrgang 2027, nicht an alle jungen Erwachsenen.[
Wem gehört das Geld im Zukunftsdepot?
Nach dem Regierungsmodell gehört es von Anfang an dem Kind. Eltern sparen somit nicht für ihr eigenes Vermögen.
Müssen Angehörige regelmäßig einzahlen?
Eine verpflichtende monatliche Sparrate ist nicht vorgesehen. Die Regierung beschreibt das Modell als flexibel für unterschiedlich hohe Beiträge.
Wofür darf das Geld später verwendet werden?
Ab Volljährigkeit sollen die jungen Erwachsenen selbst entscheiden können, beispielsweise über eine Verwendung für Ausbildung, Führerschein oder Wohnung. Auch eine Weiterveranlagung soll möglich sein.
Fazit zum österreichischen Zukunftsdepot für Kinder
Der geplante Startbonus ist eine langfristige Vorsorge für bestimmte Neugeborene, keine sofortige Auszahlung an heutige junge Erwachsene. Für Familien bleiben das endgültige Gesetz, die Aufenthaltsbedingungen und das konkrete Verfahren entscheidend. Vorher sollte niemand mit einem bereits gesicherten Anspruch rechnen.
Quellen
- Bundeskanzleramt Österreich, 20. Oktober 2026: Vorstellung des Zukunftsdepots – Startbonus, berechtigte Geburtsjahrgänge, Einzahlungen und geplanter Beginn
- Bundeskanzleramt Österreich Regierungseinigung zum Zukunftsdepot und angekündigter Starttermin
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Zukunftsdepot als geplantes Instrument für Vermögensaufbau und finanzielle Vorsorge