Neue Grundsicherung: Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Autor: Experte:

Datum:

|     Lesezeit: 9 Min.

Zum 1. Januar 2027 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze – das betrifft auch Beschäftigte, die ergänzend Grundsicherungsgeld erhalten. Gleichzeitig läuft nach der geltenden gesetzlichen Regelung der besondere Schutz vor einer verpflichtenden vorzeitigen Altersrente aus. Bei den Regelsätzen plant die Bundesregierung eine andere Berechnung; endgültige Beträge für 2027 sind damit noch nicht festgelegt. Wichtig ist die zeitliche Abgrenzung: Die neue Grundsicherung hat das Bürgergeld bereits zum 1. Juli 2026 abgelöst, nicht erst zum Jahreswechsel.

Welche Änderungen stehen für Januar 2027 fest?

Fest stehen die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro brutto je Stunde und die damit verbundene höhere Minijobgrenze von 633 Euro monatlich. Außerdem endet die gesetzliche Aussetzung der Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente am 31. Dezember 2026. Die neue Berechnungsformel für Regelbedarfe ist dagegen ein Gesetzesvorhaben.

BereichStand für den 1. Januar 2027Bedeutung für Betroffene
Gesetzlicher MindestlohnSteigt von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Beschäftigte im Mindestlohnbereich erhalten bei gleichbleibender Arbeitszeit mehr Bruttolohn.
MinijobgrenzeSteigt von 603 auf 633 Euro monatlich. Ein höherer regelmäßiger Verdienst ist innerhalb der Minijobgrenze möglich.
Besonderer Absetzbetrag für bestimmte unter 25-JährigeIst gesetzlich an die Minijobgrenze gekoppelt. Für die erfassten Personengruppen steigt dieser Betrag auf 633 Euro.
Vorzeitige AltersrenteDie besondere Aussetzung endet nach geltendem Recht am 31. Dezember 2026. [Ab 63 Jahren kann eine Aufforderung zur Rentenantragstellung wieder in Betracht kommen; Voraussetzungen und Ausnahmen bleiben zu prüfen.
RegelbedarfeEine Änderung der Fortschreibung ist geplant; konkrete Beträge werden dadurch noch nicht festgelegt. Eine bestimmte Erhöhung lässt sich noch nicht verlässlich einplanen.

Diese Übersicht betrifft vor allem die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, also die Leistungen der Jobcenter. Die geplante Änderung der Regelbedarfsberechnung betrifft daneben auch die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Wird das Grundsicherungsgeld 2027 erhöht?

Eine verbindliche Erhöhung lässt sich nach dem geprüften Stand vom 11. Oktober 2026 noch nicht nennen. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro monatlich. Der Entwurf zur Änderung der Berechnung legt selbst keine endgültigen Eurobeträge für 2027 fest. Eine sichere Erhöhung oder eine bereits beschlossene Nullrunde wäre deshalb eine zu weitgehende Aussage.

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen Auf Google News folgen
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Der Regelbedarf ist der monatliche Betrag für laufende Lebenshaltungskosten. Er ist nicht mit der gesamten Zahlung des Jobcenters gleichzusetzen: Zusätzlich können beispielsweise Unterkunftskosten und weitere anerkannte Bedarfe berücksichtigt werden.

Für Ihre finanzielle Planung ist daher entscheidend, zwischen einem politischen beziehungsweise gesetzgeberischen Vorhaben und einem verbindlich festgelegten Leistungsbetrag zu unterscheiden.

Wie soll die Berechnung der Regelsätze geändert werden?

Die Bundesregierung will die jährliche Fortschreibung wieder auf einen einzigen Anpassungsschritt begrenzen. Vorgesehen ist ein Mischindex, der die Entwicklung der maßgeblichen Preise zu 70 Prozent und die Entwicklung der Nettolöhne zu 30 Prozent berücksichtigt. Die zusätzliche Fortschreibung anhand der jüngsten Preisentwicklung soll entfallen. Das ist eine geplante Änderung, noch keine feststehende Auszahlungshöhe.

Der Bundestag führt das Haushaltsbegleitgesetz 2027 als Gesetzesvorhaben. Der geprüfte Entwurf erläutert ausdrücklich, dass die konkreten Regelbedarfe anschließend gesondert festgelegt werden müssen.

Die Änderung könnte die Anpassung gegenüber dem bisherigen zweistufigen Verfahren geringer ausfallen lassen. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass die ausgezahlten Regelsätze gegenüber 2026 sinken: Der geprüfte Entwurf sieht weiterhin vor, bisherige Beträge beizubehalten, wenn die Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergibt.

Was bringt der höhere Mindestlohn bei ergänzender Grundsicherung?

Der höhere Mindestlohn erhöht zunächst den Arbeitsverdienst, nicht automatisch das frei verfügbare Einkommen in gleicher Höhe. Wer zusätzlich Grundsicherungsgeld erhält, muss die Einkommensanrechnung berücksichtigen. Die allgemeinen Erwerbstätigenfreibeträge steigen nicht allein deshalb vollständig mit, weil die Minijobgrenze zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro angehoben wird.

Nach § 11b SGB II bleiben nach den allgemeinen Regeln zunächst 100 Euro monatlich frei. Hinzu kommen:

  • 20 Prozent des Bruttoverdienstes zwischen 100 und 520 Euro,
  • 30 Prozent des Bruttoverdienstes zwischen 520 und 1.000 Euro,
  • weitere Freibeträge für darüberliegende Einkommen innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Vereinfachtes Beispiel: Eine leistungsberechtigte Person erzielt 633 Euro monatlichen Bruttoverdienst. Es gelten die allgemeinen Erwerbstätigenregeln, nicht die Sonderregelung für bestimmte unter 25-Jährige. Der Grundabsetzbetrag und die prozentualen Erwerbstätigenfreibeträge ergeben zusammen:

100 Euro + 20 Prozent von 420 Euro + 30 Prozent von 113 Euro = 217,90 Euro.

Bei 603 Euro Bruttoverdienst wären es unter denselben Annahmen 208,90 Euro. Die um 30 Euro höhere Ausschöpfung der Minijobgrenze erhöht diese Freibetragssumme somit um 9 Euro. Steuern, Pflichtbeiträge und gegebenenfalls nachgewiesene höhere notwendige Ausgaben müssen für die konkrete Einkommensanrechnung zusätzlich berücksichtigt werden.

Welche jungen Menschen profitieren vom höheren Absetzbetrag?

Für bestimmte Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gilt ein besonderer Absetzbetrag in Höhe der jeweiligen Minijobgrenze. Dieser steigt 2027 auf 633 Euro monatlich. Die Regelung erfasst aber nicht pauschal alle jungen Menschen im Leistungsbezug, sondern nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Ausbildungs-, Schul- und Freiwilligendienstkonstellationen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Personen in einer dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen Ausbildung,
  • Personen in bestimmten beruflichen Ausbildungen, berufsvorbereitenden Maßnahmen oder einer geförderten Einstiegsqualifizierung,
  • Teilnehmende an einem Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst,
  • Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen mit Erwerbseinkommen außerhalb der gesondert geregelten Ferienzeiten.

Rechtsgrundlage ist § 11b Absatz 2b SGB II. Entscheidend sind das Alter, der Ausbildungs- beziehungsweise Schulstatus und die Art des Einkommens. Die bloße Bezeichnung einer Beschäftigung als Minijob reicht für diese Sonderregelung nicht aus.

Können Jobcenter ab 2027 wieder eine vorzeitige Rente verlangen?

Nach geltendem Recht kann das ab 63 Jahren wieder in Betracht kommen, sofern die gesetzliche Aussetzung nicht verlängert oder ersetzt wird. § 12a SGB II befreit Leistungsberechtigte nur für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 von der Pflicht, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

Das bedeutet nicht, dass alle 63-Jährigen zum Jahreswechsel automatisch in Rente wechseln müssen. Zunächst muss überhaupt ein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente bestehen. Außerdem sind die gesetzlichen Voraussetzungen sowie Härtefallregelungen zu beachten.

Eine wichtige Ausnahme enthält § 6 der Unbilligkeitsverordnung: Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist unbillig, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entstehen würde. Die Vorschrift enthält dafür eine besondere Vergleichsberechnung mit der erwarteten Regelaltersrente.

Wenn Sie eine Aufforderung des Jobcenters zur Rentenantragstellung erhalten, sollten Sie deshalb nicht allein auf Ihr Lebensalter schauen. Lassen Sie insbesondere Rentenanspruch, mögliche Abschläge und die einschlägigen Ausnahmen anhand Ihrer Rentenauskunft prüfen. Eine abschließende Beurteilung erfordert die Angaben des individuellen Falls.

Welche Reformregeln gelten bereits seit Juli 2026?

Die wesentlichen Änderungen der neuen Grundsicherung gelten bereits seit dem 1. Juli 2026. Dazu gehören Änderungen bei Arbeitsvermittlung, Mitwirkung, Vermögensprüfung und Unterkunftskosten. Diese Regeln sind deshalb keine neuen Januar-Regelungen. Auch die Umbenennung der Geldleistung in Grundsicherungsgeld erfolgte bereits mit der Reform im Sommer 2026.

Das Bundesarbeitsministerium dokumentiert den zeitlichen Ablauf der Reform. Danach wurde das Gesetz am 22. April 2026 verkündet; die wesentlichen Vorschriften traten am 1. Juli 2026 in Kraft. Einzelne weitere Vorschriften folgen erst zum 1. August 2027 beziehungsweise zum 1. Januar 2029.

Für die Einordnung von Meldungen zum Jahreswechsel ist diese Trennung wichtig: Nicht jede Veränderung gegenüber dem früheren Bürgergeld beginnt erst am 1. Januar 2027.

Müssen Sie zum Jahreswechsel einen neuen Antrag stellen?

Allein wegen der Umstellung vom Bürgergeld auf das Grundsicherungsgeld ist kein neuer Antrag erforderlich. Entscheidend ist aber, wie lange Ihre Leistungen bewilligt wurden. Endet der Bewilligungszeitraum am 31. Dezember 2026, müssen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit das Jobcenter über die anschließenden Monate entscheiden kann.

Die Bundesagentur für Arbeit erläutert die Fortgeltung bestehender Bescheide. Auch Schreiben und Formulare mit der bisherigen Bezeichnung „Bürgergeld“ bleiben gültig. Die Unterlagen werden schrittweise angepasst.

Für den Jahreswechsel sind daher vor allem drei Punkte relevant:

  • Prüfen Sie das Ende Ihres Bewilligungszeitraums.
  • Prüfen Sie bei Erwerbseinkommen, welche Freibetragsregelung auf Sie zutrifft.
  • Prüfen Sie bei einer Aufforderung zur vorzeitigen Rente die persönlichen Voraussetzungen und Ausnahmen.

FAQ zu den Änderungen bei der neuen Grundsicherung 2027

Gilt der höhere Absetzbetrag für jeden Minijobber unter 25 Jahren?

Nein. Der besondere Absetzbetrag setzt zusätzlich eine der gesetzlich genannten Schul-, Ausbildungs- oder Freiwilligendienstkonstellationen voraus. Das Alter allein genügt nicht.

Werden nachgewiesene Arbeitskosten oberhalb von 100 Euro berücksichtigt?

Bei einem monatlichen Erwerbseinkommen von mehr als 400 Euro können höhere Abzüge berücksichtigt werden, wenn die im Gesetz genannten Versicherungsbeiträge und notwendigen Ausgaben zusammen nachweislich über 100 Euro liegen.

Sind Jobcenter-Schreiben mit dem Wort „Bürgergeld“ ungültig?

Nein. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass entsprechende Bescheide, Schreiben und Formulare während der schrittweisen Umstellung weiterhin gültig sind.

Ist die geplante Streichung des Sofortzuschlags beim Kinderzuschlag schon geltendes Recht?

Die geprüfte Bundestagsdarstellung beschreibt die Streichung als Bestandteil des Entwurfs zum Haushaltsbegleitgesetz 2027. Daraus folgt noch keine bereits wirksame Streichung. Außerdem ist der Kinderzuschlag rechtlich von den Leistungen der Jobcenter zu unterscheiden.

Fazit zu den Änderungen bei der neuen Grundsicherung zum 1. Januar 2027

Zum Jahreswechsel sind vor allem der höhere Mindestlohn, die höhere Minijobgrenze und das gesetzlich vorgesehene Ende der Aussetzung vorzeitiger Rentenanträge relevant. Bei den Regelbedarfen müssen geplante Berechnungsänderungen und verbindliche Leistungsbeträge auseinandergehalten werden. Prüfen Sie Ihren Bewilligungszeitraum und die für Ihr Einkommen geltenden Abzüge; eine mögliche Rentenaufforderung erfordert eine individuelle Prüfung.

Quellen

Weiterführende Info: So soll der Regelbedarf der neuen Grundsicherung 2027 berechnet werden

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.