Rückforderung von Witwerrente: Müssen Rentner jetzt Geld zurückzahlen? Neues LSG-Urteil!
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im August 2025 eine praxisrelevante Entscheidung zur Rückforderung von Witwerrente im Zusammenhang mit nachträglich bezogener Altersrente getroffen. Das Urteil beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen Rentenempfänger zu viel gezahlte Witwen- oder Witwerrente zurückzahlen müssen und wie es um den Schutz des Vertrauens gegenüber der Rentenversicherung steht. Für viele Betroffene stellt sich durch dieses Gerichtsverfahren die Frage, wie behördliche und eigene Mitteilungspflichten genau ausgelegt werden und welche Folgen sich daraus ergeben können.