schlimmsten Fall
mmh ich weiß nicht was daran schlimm sein soll, es ist im Endeffekt eine Sozialleistung wie jede andere, nur halt für Personen für die die vorgeschalteten Sozialleistungen nicht in Frage kommen
schlimmsten Fall
mmh ich weiß nicht was daran schlimm sein soll, es ist im Endeffekt eine Sozialleistung wie jede andere, nur halt für Personen für die die vorgeschalteten Sozialleistungen nicht in Frage kommen
das mein bekannter während der Zeit die er mietfrei wohnt auch Bürgergeld beziehen kann.
grundsätzlich ja, sofern ein Anspruch besteht, dieser kann z.b. aus dem Regelbedarf (da sind Lebensmittel inbegriffen) und den Nebenkosten/Heizkosten (das meinst du sicher mit Warmmiete) bestehen. Wenn er jetzt keine Einkommen hat, könnte das sein Anspruch sein.
Dein Einkommen dürfte nach den Schilderungen nicht von Interesse sein.
Moin,
das hört sich erstmal ganz gut an, wird dieses mietfreie Wohnen vertraglich festgehalten?
Mit dem Vermögen von nur noch 15000€ dürfte es keine Problem geben.
Allerdings kann man wegen der spärlichen Daten nicht genau sagen ob überhaupt noch ein Anspruch besteht. Dazu fehlen einige Daten wie Einkommen, Infos zur persönlichen Situation, verheiratet etc oder ob hier Mehrbedarfe möglich sind.
Eine genau Auskunft dazu gibts dann beim JC mit Bescheid.
Hallo,
sieht mMn nach einer "Vorlage" aus, die sicherlich angepasst wurde, da vermehrt Antragsteller auch Konten im Ausland haben und da auch dieses Geld eingesetzt werden muss um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu verringern, wird dies pauschal bei allen abgefragt (nicht dass sich jemand diskriminiert fühlt).
Falls keine Konten existieren, kann man ja solch eine Erklärung abgeben, dies ist sicherlich keine Aufforderung darzustellen wieso man keine Konten im Ausland hat, es hat nur die Zeit gezeigt, dass es solche Fälle gibt und gegeben hat und in einigen Fällen wurde solche Konten dem SHT bekannt
Moin,
wie auf der BK-abrechnung zu sehen ist wurden mtl. nur 95 € an Vorauszahlungen berücksichtigt. Wie kommt es zur Differenz zu den von dir angegebenen 185 € ? Da fehlen irgendwie 1080 €. Daher meint das JC es müsste ein Guthaben von 280 € sein. Da kann dir nur der Vermieter helfen bzw. Auskunft geben, oder es halt berichtigen.
Wie läuft das ab, wenn man dieser sog. Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, d.h. die Termine absagt bzw. nicht wahrnimmt?
Unterlagen ausfüllen und einreichen, die geforderten Unterlagen einreichen und abwarten was dann kommt.
Was soll man da einschätzen, das ist die normale Antragsstellung, wie das JC bzgl. eurer Haushaltsgemeinschaft/Wohngemeinschaft reagiert bleibt abzuwarten
dir wurde mit Sicherheit nicht "gedroht", sondern lediglich die Rechtsfolge deiner unterlassenen Mitwirkung aufgezeigt, der Mitarbeiter hat nullkommanix davon wenn deine Leistung versagt werden, welchen Vorteil sieht du bei dem Mitarbeiter, wenn er Gesetze/Vorschriften umsetzt?
Sicherlich um die Bedarfsfeststellung, sollte diese nicht nur durch die Vorlage der Antragsunterlagen möglich sein, ist auch ein Hausbesuch geeignet dies zu ermitteln. Am besten einfach da sein und dann wird man schon erklärt bekommen worum es geht bzw. was die Besucher sehen oder wissen wollen.
in welchem der vergangenen Jahre 10 Jahre war eine Regelbedarfserhöhung bei SGB II-Leistungen und SGB XII-Leistungen denn nicht gleich?
Eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen bzw. die sich ergebenden Freibeträge sind u.a. deswegen unterschiedlich, weil der Gesetzgeber von unterschiedlichen Ausgangssituationen ausgeht. Die Leistungen des SGB II sollten eher nur eine "Übergangslösung" darstellen bis man wieder einer auskömmlichen Tätigkeit nachgeht. Im 4.Kapitel SGB XII hingegen ist die Intention eine Andere.
Guten Morgen
ja, davon kann man ausgehen
Aus Erfahrung hier kann ich Dir gerade sagen: Der Wohnungsmarkt ist komplett gefegt.
Hier sind in einem Neubaugebiet gerade Mietwohnungen fertig gestellt worden. Bei den Mietpreisen schlackert man echt mit den Ohren.
dann ist aber das schlüssige Konzept soweit es eins gibt nicht auf dem aktuellen Stand, aber auch bei uns zeichnet sich nach und nach eine ähnliche Situation ab, da seit letztem Jahr nahezu jede Wohnung, egal in welchem Zustand, benötigt bzw. vermietet wurden und der soziale Wohnungsbau ein wenig hinterher hinkt
Moin,
Rentenerhöhung eventuell, da gibt es meist zum 01.07.d.J eine Anpassung, wobei 23 € recht hoch wären.
Freibeträge bei einer Rente gibt es ähnlich wie bei einer Erwerbstätigkeit nicht, da besteht nur die Möglichkeit der Bereinigung mit z.B. Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, Berechnungsbogen wäre halt hilfreich(siehe oben)
1.070,- EUR an den Stromversorger
sind das die Kosten für den privat genutzten Wohnraum? oder sind da noch andere Abnehmer?
Falls ja was um Himmelswillen macht eine 4 köpfige Familie um solche Stromkosten zu haben.
Für eine 4-köpfige Familie stehen uns lt. Arbeitsagentur max. 610,- EUR Miete + Heizkosten zu.
ich kenne es soweit, dass wenn das Jobcenter solche Angemessenheitsgrenzen hat, dann gibt es in der Regel auch solch bezahlbaren Wohnraum im regionalen Umfeld. Ich kenne es leider aus eigener Erfahrung, dass manchen Personenkreis etwaige "günstige" Wohnungen aber aufgrund des Umfeldes oder oder oder nicht als adäquat erscheinen und dann "gibt's halt nix zu den Preise" sagen.
Ansonsten würde ich auch die Frage aufwerfen
Hinsichtlich welcher konkreten Probleme im Zusammenhang mit Bürgergeld? Ich kann keine erkennen?
Alles, du wirst nur weniger hilfebedürftig sein, also weniger Sozialhilfe bekommen
Kann man diese Arbeit auch irgendwo einsehen? Also sobald sie dann fertig ist.