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Rente: So wird sie bei Scheidung mit dem Versorgungsausgleich aufgeteilt

Wird eine Ehe geschieden, hat das direkte Auswirkungen auf die Rente der beiden Ex-Partner. Die Rentenanwartschaften werden gerecht aufgeteilt - das Gereicht führt einen Versorgungsausgleich durch. Wie das im Einzelnen funktioniert und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Versorgungsausgleich – was ist das?

Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich geregeltes gerichtliches Verfahren, das auf betreiben des Familiengerichtes bei einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner ausgleicht. Ziel ist es, dass beide Partner nach der Ehe mit gleich vielen Versorgungsanwartschaften dastehen, da die während der Ehe erworbenen Ansprüche als gemeinschaftliche Lebensleistung gelten.

Rente wird aufgeteilt – welche Anwartschaften?

In den Versorgungsausgleich einbezogen werden insbesondere:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Private Rentenversicherungen (sofern sie auf Rentenzahlung ausgelegt sind)
  • Beamtenversorgung
  • Berufsständische Versorgungen (z. B. Ärzte, Anwälte)
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Riester- und Rürup-Renten

Nicht einbezogen werden z. B. Kapitallebensversicherungen mit Einmalzahlung, Risikolebensversicherungen oder private Unfallrenten.

Wie der Versorgungsausgleichs bei Scheidung funktioniert

Scheidungsantrag stellen

Der Versorgungsausgleich ist in der Regel automatisch Teil des Scheidungsverfahrens. Nur bei Ehen unter drei Jahren muss er explizit beantragt werden.

Fragebögen ausfüllen

Nach Eingang des Scheidungsantrags fordert das Familiengericht beide Ehepartner auf, ihre Rentenanwartschaften offenzulegen. Hierzu erhalten Sie spezielle Formulare.

Ermittlung der Ansprüche

Das Gericht holt Auskünfte bei allen relevanten Versorgungsträgern ein und prüft, welche Ansprüche während der Ehezeit entstanden sind. Die Ehezeit umfasst den Zeitraum vom Beginn des Monats der Eheschließung bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Prüfung und Stellungnahme

Die ermittelten Ansprüche werden beiden Partnern zur Prüfung übermittelt. Es empfiehlt sich, die Angaben sorgfältig zu kontrollieren und ggf. einen Rentenberater hinzuzuziehen.

Gerichtliche Entscheidung

Das Familiengericht entscheidet über die Aufteilung der Rentenanwartschaften. Die Entscheidung wird im Scheidungsurteil festgehalten und nach Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig umgesetzt   .

Beispiel: so wird die Rente geteilt

Jede während der Ehe erworbene Rentenanwartschaft wird grundsätzlich halbiert und dem anderen Partner zur Hälfte gutgeschrieben. Beispiel: Hat ein Partner während der Ehe 500 Euro zusätzliche Rentenanwartschaften erworben, erhält der andere davon 250 Euro.

Sonderfälle beim Versorgungsausgleich

Verzicht auf Versorgungsausgleich:

Ehepartner können im Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dies ist auch noch während des Scheidungsverfahrens möglich, muss aber notariell beurkundet werden.

Kurze Ehe (< 3 Jahre)

Bei Ehen unter drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.

Nachträgliche Änderunge:

Haben sich die Rentenansprüche nach der Scheidung wesentlich verändert, kann das Familiengericht auf Antrag den Versorgungsausgleich anpassen.

Tod eines Ex-Partners

Stirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Partner und hat maximal drei Jahre Rente aus dem Ausgleich erhalten, kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden. Wenden Sie sich hierfür an den Rentenversicherungsträger.

Was man tun kann

  • Kontrollieren Sie alle Angaben zu Ihren und den Ansprüchen Ihres Ex-Partners sorgfältig. Fehler können zu erheblichen Nachteilen führen.
  • Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Rentenberater oder Fachanwalt hinzu.
  • Prüfen Sie zum Renteneintritt nochmals den Scheidungsbeschluss, um keine Ansprüche zu übersehen.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf Ihre Altersvorsorge und planen Sie ggf. zusätzliche Vorsorgemaßnahmen.

Zusammenfassung: Rente bei Scheidung und Versorgungsausgleich aufgeteilt

Der Versorgungsausgleich sorgt bei Scheidung für einen gerechten Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Vermeiden lässt sich die Übertragung von Rentenanwartschaften im Rahmen des Vorsorgungsausgleichs bei Scheidung nur in Ausnahmefällen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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