Am 1. Juli 2026 ist das Bürgergeld abgeschafft worden, durch ein erneutes SGB II Änderungsgesetz. Die Sozialleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige trägt seither den Namen Grundsicherungsgeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Wir beantworten die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zum Grundsicherungsgeld (FAQ), geben einen Überblick über die neue Sozialleistung. Bei weitergehenden Fragen zum Grundsicherungsgeld besteht die Möglichkeit, diese in unserem Grundsicherungsgeld-Forum zu stellen. Genau beantworten können Fragen zum Grundsicherungsgeld auch die Mitarbeiter der Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit.
Also: Das Grundsicherungsgeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Hier die FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundsicherungsgeld.
Was ist Grundsicherungsgeld?
Das Bürgergeld ist seit dem 1. Juli 2026 die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es ist eine staatliche Sozialleistung für hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen und ihre Angehörigen.
Es hat das Bürgergeld abgelöst.
Das Grundsicherungsgeld hat drei Ziele. Diese sind
– die Sicherung des Existenzminimums
– die dauerhafte Integration in Arbeit und
– die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Ausbildung oder Weiterbildung.
Neues Grundsicherung: Was ist der Unterschied zum bisherigenBürgergeld?
Wesentlicher Unterschied zwischen Grundsicherungsgeld und der Bürgergeld-Regelung soll eine raschere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Geldlestung sind strenger geregelt worden.
Wann kommt das Grundsicherungsgeld?
Das Bürgergeld ist zum 1. Juli 2026 eingeführt worden.
Wie hoch ist das Grudnsicherungsgeld?
Die Höhe des Grundsicherungsgeldes setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft.
Der Grundsicherungsgeld Regelsatz beträgt 563 Euro für eine alleinstehende Person.
Vom Regelsatz für eine alleinstehende Person leiten sich die Summen für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab.
Wo ist das Grundsicherungsgeld geregelt?
Die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsgeld sind im Sozialgesetzbuch, Band II (SGB II) geregelt. Daneben gibt es auf das SGB II aufbauende Rechtsverordnungen.
Wer bekommt Grundsicherungsgeld?
Grundsicheurngsgeld erhalten erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen, also die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
– Erwerbsfähigkeit
– Wohnsitz in Deutschland
– Erreichbarkeit
– Alter innerhalb der Grenzen von 15 und 67 Jahren
– kein laufendes Asylverfahren
Wo muss man Grundsicherungsgeld beantragen?
Der Antrag auf Grundsicherungsgeld zum beim Jobcenter der Gemeinde oder Stadt gestellt werden, in der man wohnt bzw. sich aufhält.
Grundsicherungsgeld: Wer gilt als erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist, , wer zu normalen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Personen, die krank und arbeitsunfähig sind, sind erwerbsfähig, wenn sie voraussichtlich spätestens in sechs Monaten wieder arbeiten können.
Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt und deshalb nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann, ist ebenfalls erwerbsfähig.
Wann ist man hilfebedürftig im Sinne des Grundsicherungsgeldes?
Hilfebedürftigkeit besteht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie sicherzustellen. Dabei orientiert sich das SGB II an einem Mindestlebensstandard. Nicht alles Vermögen und Einkommen wird bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt. Es gibt Freigrenzen und auch Karenzzeiten.
Wie wird das Einkommen für das Grundsicherunsgeld angerechnet?
Nicht jedes Einkommen wird für das Bürgergeld angerechnet. Es gibt unterschiedliche Freibeträge, die die jeweilige Situation des Leistungsbeziehers berücksichtigen.
Wie wird Vermögen auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Nicht jedes Vermögen wird für das Grundsicherungsgeld angerechnet. Es gibt unterschiedliche Freibeträge, die die jeweilige Situation des Leistungsbeziehers berücksichtigen.
Grundsicherungsgeld und Kinder: Welche Zusatzleistungen werden gezahlt?
Es war eine Kindergrundsicherung geplant, die dann jedoch nicht eingeführt wurde. Bisher können für Kinder bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres neben dem Regelsatz nachfolgend aufgeführte zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt werden. So gibt es Geld für :
eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (156 Euro im Jahr)
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
15-Euro-Pauschale für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (nur bis zum 18. Lebensjahr)
Welchen Mehrbedarf kann welcher Grundsicherungsgeld-Bezieher beanspruchen?
Das SGB II kennt Mehrbedarfe für folgende Personengruppen:
Alleinerziehende
Menschen mit Behinderung
Menschen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen
Schwangere
Das Gesetz stellt diesen Personengruppen zusätzliche Leistungen für den dadurch entstehenden Mehrbedarf zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht auch, wenn Warmwasser im Haushalt z. B. mit einem Durchlauferhitzer selbst erzeugt werden muss. Die Höhe dieses Mehrbedarfs hängt vom Alter der Personen ab.
In besonderen Ausnahmefällen gibt es einen Anspruch auf einen „unabweisbaren besonderen Mehrbedarf“.
Welche Arbeit muss ich annehmen?
Ein Bezieher von Grundsicherungsgeld muss grundsätzlich jede zumutbare Arbeit annehmen. Weiterbildung und Ausbildung geht nicht in jedem Fall vor. Der sogenannte Vermittlungsvorrang ist wieder belebt worden. Ziel ist eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.
Ansonsten gilt: zumutbar ist eine Arbeit auch dann, wenn weniger als der tarifliche oder ortsübliche Lohn gezahlt wird. Auch ein Minijob ohne Sozialversicherungsschutz ist zumutbar.
Welche Hilfen und Förderungen sieht das Grundsicherungsgeld-Gesetz sonst noch vor?
Hauptziel des Grundsicherungsgeld-Gesetzes ist die Wiedereingliederung des Hilfebeziehers in den Arbeitsmarkt.
Zum Zweck der Integration in den Arbeitsmarkt werden folgende Hilfen vom Jobcenter angeboten.
– Übernahme von Bewerbungskosten
– Zusätzliche Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z.B. Fahrtkosten, Zuschuss zum Führerschein)
– Aktivierungsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining)
– Qualifizierungsmaßnahmen unterschiedlicher Dauer, bis hin zum Nachholen eines Berufsabschlusses oder einer Umschulung mit neuem Abschluss
– Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, die Leistungsberechtigte einstellen
– Zuschuss zum Lohn an den Beschäftigten nach einer Arbeitsaufnahme
– Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs).
Das Jobcenter entscheidet, welche Hilfe es für erforderlich hält und dem Leistungsbezieher zum Zweck der Integration in den Arbeitsmarkt anbietet.
Haben Ausländer einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld, wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Sind Miete und Heizkosten im Grundsicherungsgeld enthalten?
Miete und Heizkosten werden vom Jobcenter gezahlt, also zusätzlich zum Regelbedarf des Bürgergeldes. Das gilt immer, wenn diese Kosten angemessen sind.
Bei einem Neuantrag, wenn also bisher noch kein Bürgergeld bezogen wurde, gilt eine eingeschränkte Karenzzeit von einem Jahr, in dem die Angemessenheit der Höhe der Miete vom Jobcenter nur bedingt geprüft wird. Sie dürfen die Angemessenheitsgrenze maximal um den Faktor 1,5 überschreiten. Heizkosten müssen jedoch immer angemessen sein.
Ziehen die Grundsicherungsgeld-Berechtigten um und entstehen so höhere Mietkosten oder Heizkosten, so werden diese nur bei einem notwendigen Umzug vom Jobcenter übernommen. Vor einem Umzuug muss deshalb immer eine Genehmigung des Jobcenters eingeholt werden.
Wann sind Heizkosten angemessen im Sinne des Grundsicherungsgeldes?
Die Angemessenheit der Heizkosten im Sinne des Grundsicherungsgeldes ist abhängig von folgenden Faktoren:
Wohnungsgröße
Bauzustand der Wohnung
Heizungsart der Wohnung.
Die Energieversorger berechnen mit ihrer Jahresrechnung in der Regel den durchschnittlichen Verbrauch für vergleichbare Wohnungen. Die Angemessenheit der Heizkosten hängt aber immer vom konkreten Einzelfall ab.
Wann ist die Miete angemessen im Sinne des Grundsicherungsgeldes?
Die Städte und Gemeinden legen die Angemessenheit der Miete fest. Sie ist somit von Gemeinde zu Gemeinde, von Ort zu Ort unterschiedlich. Eine Durchschnittswohnung in München ist beispielsweise teurer als auf dem Land in Brandenburg.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass etwa 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person angemessen sind. Für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter hinzu.
Für selbst bewohntes Eigentum gelten 130 Quadratmeter (Eigentumswohnung) bzw. 140 Quadratmeter (eigenes Haus) an Wohnfläche als angemessen. Ab vier Personen kommen 20 Quadratmeter pro Person hinzu. Größer darf die eigene Wohnung nur sein, wenn ein Härtefall vorliegt.
Darf man zum Grundsicherungsgeld hinzuverdienen?
Es ist erlaubt, zum Grundsicherungsgeld einen Zuverdienst zu haben. Die Zuverdienstgrenzen bzw. die Einkommensfreibeträge sind gestaffelt:
100 Euro Zuverdienst sind immer frei, werden also nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet bzw. vom Grundsicherungsgeld abgezogen.
Übersteigt das Einkommen 100 Euro, so gilt für dieses Einkommen folgendes:
20 Prozent darf behalten werden von dem Teil des Einkommen, das zwischen 100 und 520 Euro liegt. Der Rest wird vom Grundsicheurngsgeld abgezogen.
30 Prozent darf behalten werden von dem Teil des Einkommens, das zwischen 520 und 1.000 Euro liegt. Das gilt erst ab dem 1. Juli 2023; bis dahin liegt der Prozentsatz des Behaltendürfens in diesem Bereich bei 20 Prozent.
10 Prozent darf behalten werden von dem Teil des Einkommens, das zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt. Ist ein minderjähriges Kind Teil der Bedarfsgemeinschaft, liegt die Grenze bei 1.500 Euro.