Änderungen bei der Pflege im Juli 2025: Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt wissen müssen

Ab Juli 2025 treten wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die vor allem Verhinderungs- und Kurzzeitpflege betreffen. Diese Neuerungen bringen mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile die neuen Regelungen bieten.

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Ab Juli 2025 treten in Deutschland einige Änderungen und Neuerungen im Bereich der Pflegeversicherung in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege und zielen darauf ab, den Zugang zu Pflegeleistungen zu vereinfachen, die Flexibilität zu erhöhen und pflegende Angehörige zu entlasten. In diesem Artikel auf Bürger & Geld haben wir die konkreten Änderungen ab Juli 2025 zusammengefasst.

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Die bedeutende Neuerung im Juli 2025 ist die Zusammenlegung der Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbudget. Pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 haben dann einen einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungsarten (Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege) genutzt werden kann.

Flexible Nutzung: Das Budget kann nach Bedarf für Verhinderungspflege (zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson) oder für Kurzzeitpflege (zur Entlastung der Angehörigen) eingesetzt werden.

Weniger Bürokratie: Die bisher komplizierten Verrechnungsregeln und doppelten Anträge entfallen. Es genügt ein Antrag für das gesamte Jahresbudget.

Ambulante oder stationäre Nutzung: Das Budget kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen verwendet werden.

Verlängerte Nutzungsdauer und Wegfall der Vorpflegezeit

Ab Juli 2025 wird die Verhinderungspflege zudem deutlich flexibler und komfortabler ausgestaltet:

Längere Nutzungsdauer: Die Höchstdauer für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird von bisher sechs auf acht Wochen pro Jahr erhöht und damit an die Kurzzeitpflege angeglichen.

Keine Vorpflegezeit mehr: Die bisher geltende sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können die Leistung ab Juli 2025 direkt nutzen.

Fortzahlung des Pflegegelds während der Verhinderungspflege

Wer Pflegegeld bezieht, erhält dieses auch während der Verhinderungspflege weiterhin – allerdings nur zu 50 Prozent. Lediglich der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege werden voll bezahlt. Die hälftige Fortzahlung gilt nun für bis zu acht Wochen pro Jahr.

Weitere Verbesserungen bei der Pflege 2025

Neben den Änderungen im Juli 2025 wurden bereits zum 1. Januar 2025 fast alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die vollstationäre Pflege.

Pflegegeld: Für Pflegegrad 2 stieg das Pflegegeld beispielsweise von 332 Euro auf 347 Euro monatlich.

Pflegesachleistungen: Bei Pflegegrad 3 erhöhte sich der Betrag von 1.432 Euro auf 1.497 Euro monatlich.

Entlastungsbetrag: Der monatliche Zuschuss stieg von 125 Euro auf 131 Euro.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der monatliche Zuschuss für Verbrauchsmaterialien erhöhte sich von 40 Euro auf 42 Euro.

Zusammenfassung zu den Änderungen in der Pflege ab Juli 2025

Die Änderungen ab Juli 2025 im Bereich der Pflegeversicherung bringen mehr Flexibilität, weniger bürokratischen Aufwand und eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige. Das neue einheitliche Jahresbudget ermöglicht es, die Pflegeleistungen besser an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und die Inanspruchnahme von Auszeiten von der Pflege für Angehörige deutlich zu vereinfachen.

Auskunft und kostenlose Beratung bieten die Pflegekassen oder eine unabhängige Pflegeberatung.

Abschließender Hinweis: Die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen ist erst wieder für den Jahresbeginn 2028 vorgesehen und orientiert sich an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen.

Redakteure

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    Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin.  Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M.  Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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