Wer eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bezieht, darf unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Geld hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind jedes Jahr unterschiedlich und hängen von der Art der Erwerbsminderung ab. Für das Jahr 2025 gelten neue, höhere Grenzwerte – hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Es gibt zwei Formen:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Personen, die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können.
Hinzuverdienstgrenzen 2025
Für 2025 wurden die Hinzuverdienstgrenzen dynamisch angepasst und sind jetzt deutlich höher als im Vorjahr:
Art der EM-Rente | Hinzuverdienstgrenze 2025 (jährlich, brutto) |
---|---|
Volle Erwerbsminderungsrente | 19.661,25 Euro |
Teilweise Erwerbsminderungsrente | 39.322,50 Euro |
- Volle Erwerbsminderung: Maximal 19.661,25 Euro im Jahr dürfen zusätzlich zur Rente verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Grenze gilt ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns und wird jährlich neu festgelegt.
- Teilweise Erwerbsminderung: Mindestens 39.322,50 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei. Diese Grenze kann individuell höher sein, wenn das durchschnittliche Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn überdurchschnittlich hoch war.
Vorausschau: Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente 2026
Für das Jahr 2026 lassen sich die Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) noch nicht exakt vorhersagen, da sie dynamisch an die Entwicklung des durchschnittlichen Bruttoverdienstes aller gesetzlich Rentenversicherten angepasst werden. Dennoch lässt sich anhand der bisherigen Praxis ein realistischer Ausblick geben.
Hinzuverdienstgrenzen 2026: Was ist zu erwarten?
Vollständige Erwerbsminderung: Die Hinzuverdienstgrenze wird jedes Jahr neu berechnet und orientiert sich an der Lohnentwicklung. Für 2025 liegt sie bei rund 19.661 Euro brutto pro Jahr. Da für 2026 laut Prognosen mit einer moderaten Lohnsteigerung von etwa 3 bis 4 Prozent gerechnet wird, ist davon auszugehen, dass auch die Hinzuverdienstgrenze leicht steigt – voraussichtlich auf etwa 20.200 bis 20.400 Euro brutto pro Jahr.
Teilweise Erwerbsminderung: Auch hier wird die Grenze individuell berechnet, orientiert sich aber am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn. Die Mindestgrenze lag 2025 bei etwa 39.322 Euro brutto pro Jahr. Auch dieser Wert dürfte 2026 leicht ansteigen, voraussichtlich auf rund 40.300 bis 40.500 Euro brutto pro Jahr.
Weitere Entwicklungen und Hinweise
- Flexible Anpassung: Die Hinzuverdienstgrenzen werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Wer eine EM-Rente bezieht, sollte sich rechtzeitig über die neuen Werte informieren.
- Rentenanpassung: Parallel dazu ist für 2026 eine Rentenerhöhung von etwa 3,3 bis 3,8 Prozent prognostiziert, was sich positiv auf die Einkommenssituation vieler Rentnerinnen und Rentner auswirkt.
- Wirtschaftliche Entwicklung: Die deutsche Wirtschaft befindet sich 2026 laut Prognosen im Erholungsmodus, mit einem erwarteten BIP-Wachstum von rund 1,5 Prozent. Dies könnte sich auch stabilisierend auf die Lohn- und Rentenentwicklung auswirken
Wichtige Hinweise
- Jährliche Berechnung: Die Hinzuverdienstgrenzen gelten immer für das Kalenderjahr und werden als Bruttoverdienst angegeben.
- Rentenkürzung bei Überschreitung: Wird die Grenze überschritten, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet und kann zu einer Kürzung führen.
- Leistungsvermögen beachten: Die Beschäftigung muss im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Wer mehr arbeitet, als medizinisch festgestellt wurde, riskiert den Verlust des Rentenanspruchs – auch wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.
Fazit
Die Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente sind 2025 gestiegen und bieten mehr Flexibilität für Betroffene. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf bis zu 19.661,25 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 39.322,50 Euro. Wichtig: Die Arbeit muss immer innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens bleiben, um den Rentenanspruch nicht zu gefährden. So können Betroffene ihre finanzielle Situation verbessern, ohne ihre Rente zu verlieren.